Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die entsprechenden Teilnahmekritierien sind ebenfalls innerhalb von Negometrix unter dem Reiter
"Fragebögen" -> Teilnahmewettbewerb -> "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister" niedergeschrieben. Dort sind auch ebenfalls die
referenzierten Formblätter zum Nachweis abgelegt.
Die Teilnahmebedingungen lauten wie folgt:
Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei
einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen. Zu
den Informationen gehören vor allem: vollständiger Name, gesetzliche Vertreter, vollständige Adresse,
Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse. Bitte verwenden Sie das
bereitgestellte Formblatt.
Einreichung eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen
vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des
Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem
Handelsregister einzureichen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Abgabe einer Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer
Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Bitte verwenden Sie
das bereitgestellte Formblatt.
Weitere Informationen zu den genannten Ausschlussgründen sind dem Formblatt als Anhang beigefügt.
Darstellung der Unternehmensorganisation: Insbesondere sollen die Standorte des Unternehmens und die
Eigentümerstruktur beschrieben werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht
auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Erklärung bzw. Auflistung, der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen, für die beabsichtigt wird,
Subunternehmer einzusetzen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als
Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch im Fall der Auftragsvergabe wird nur der ursprünglich
benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des
Konsortialführers wird nur ausnahmsweise akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem
Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung
des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus
der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das
bereitgestellte Formblatt.
Einreichung einer Mitgliedsbescheinigung einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung