Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
II.2.9) Kriterien zur Bewertung der Teilnahmeanträge
Teilnahmeanträge von Bewerbern, die die unter III.1) aufgeführten Mindestbedingungen erfüllen, werden anhand folgender aufgeführten Kriterien bewertet. Die 5 ranghöchsten Bewerber werden für das nachfolgende Verhandlungsverfahren herangezogen.
Die Punkte werden folgendermaßen vergeben:
1.) Persönliche Lage des Bewerbers zur Qualitätssicherung (QS): 5 % (maximal 5 Punkte) (gem. Pkt. III.1.1))
a) Keine QS: 0 Punkte,
b) Unternehmenseigene QS in Anlehnung an DIN ISO 9001 oder Klassifikationsgesellschaft: 2,5 Punkte,
c) Zertifiziert nach DIN ISO 9001 oder Klassifikationsgesellschaft: 5 Punkte.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 15 % (max. 15 Punkte) (gem. Pkt. III.1.2)), Davon anteilig:
2.1) Gesamtumsatz mit 5 %, max. 5 Punkte
Bewertung des mittleren Gesamtumsatzes, gemittelt aus den Gesamtjahresumsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (5 %, max. 5 Punkte):
Bewertung im Einzelnen:
Kleiner als 5 Mio. EUR Umsatz: Ausschluss von der Wertung (Mindestkriterium)
a) genau 5 Mio. EUR Umsatz: 0 Punkte,
b) 50 Mio. EUR Umsatz und höher: 5 Punkte.
Dazwischenliegende Werte werden linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
2.2) Umsatz für vergleichbare Leistungen mit 4 %, max. 4 Punkte
Bewertung des mittleren Umsatzes für vergleichbare Leistungen, gemittelt aus den Umsatzes für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertung im Einzelnen:
a) 5 Mio. EUR Umsatz und kleiner: 0 Punkte,
b) 15 Mio. EUR Umsatz und größer: 4 Punkte.
Dazwischenliegende Werte werden linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
2.3) Mitarbeiterqualifikationen mit 6 %, max. 6 Punkte
Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter im Jahre 2020 mit den Qualifikationen Schiffsbauingenieur, Maschinenbauingenieur oder Elektroingenieur. Für das Jahr 2020 muss der Bewerber mindestens je einen Mitarbeiter von jeder Fachrichtung vorweisen, ansonsten gilt der Bewerber als nicht geeignet.
Bewerber, die im Jahr 2020 darüber hinaus weitere Mitarbeiter in den aufgeführten Fachrichtungen vorweisen können, erhalten für jeden weiteren Mitarbeiter einen Bewertungspunkt. Es können maximal 6 Bewertungspunkte erreicht werden.
3.) Fachliche Eignung des Bewerbers 80 % (max. 80 Punkte) (gem. Pkt. III.1.3))
Die angegebenen vergleichbaren Referenzen gemäß Bewerberbogen Kategorie E.6 werden anteilig nach folgendem Schlüssel bewertet:
3.1) Kompetenzbereich A) Patrouillenboot mit 45 % (max. 45 Punkte)
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Referenz zum Bau eines Patrouillenbootes in den letzten 10 Geschäftsjahren vorweisen, ansonsten gilt der Bewerber als nicht geeignet und wird ausgeschlossen.
Bewerber, die mehr als ein Patrouillenboot in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren projektiert, gebaut und ausgeliefert haben, erhalten für jede dieser zusätzlichen nachgewiesenen vergleichbaren Referenzen zur Patrouillenbooten 7,5 Punkte. Mit 6 zusätzlichen passenden Referenzprojekten kann die maximale Punktzahl 45 für den Kompetenzbereich A erreicht werden.
3.2 Kompetenzbereich B) Aussetzvorrichtungen mittels Heckwanne mit 20 % (max. 20 Punkte):
Je vergleichbarem Referenzprojekt 5 Punkte, mit vier passenden Referenzprojekten kann die maximale Punktzahl 20 für den Kompetenzbereich B erreicht werden.
3.3 Kompetenzbereich C) Hybridantrieb mit 15 % (max. 15 Punkte):
Je vergleichbarem Referenzprojekt 5 Punkte, mit 3 passenden Referenzprojekten kann die maximale Punktzahl 15 für den Kompetenzbereich C erreicht werden.