Offenes Verfahren für eine Baugrund- und Baustoffuntersuchung an den Senkkästen der Hohenzollernbrücke im Rhein in Köln. Aufgrund des ständig wachsenden Verkehrs wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke sowie Neubau einer linksrheinischen Rampe zu planen. Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen. Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 2021-0042-69-4
Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren für eine Baugrund- und Baustoffuntersuchung an den Senkkästen der Hohenzollernbrücke im Rhein in Köln.
Aufgrund des ständig wachsenden Verkehrs wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke sowie Neubau einer linksrheinischen Rampe zu planen. Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden.
Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Offenes Verfahren für eine Baugrund- und Baustoffuntersuchung an den Senkkästen der Hohenzollernbrücke im Rhein in Köln.
Aufgrund des ständig wachsenden Verkehrs wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke sowie Neubau einer linksrheinischen Rampe zu planen. Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden.
Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren für eine Baugrund- und Baustoffuntersuchung an den Senkkästen der Hohenzollernbrücke im Rhein in Köln.
Aufgrund des ständig wachsenden Verkehrs wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke sowie Neubau einer linksrheinischen Rampe zu planen. Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Aufgrund des ständig wachsenden Verkehrs wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke sowie Neubau einer linksrheinischen Rampe zu planen. Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden.
Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Als Grundlage für die weitere Planung zur Verbreiterung der Hohenzollernbrücke sollen die oberstromigen Senkkästen, aus dem Jahre 1912, unter den beiden vorhandenen Brückenpfeilern der Hohenzollernbrücke hinsichtlich Ihres Zustandes untersucht werden. Neben Baustoffproben ist eine Sichtprüfung sowie eine Vermessung der Senkkästen in 3D erforderlich. Ferner soll im Zuge dieser Untersuchungen eine Baugrunderkundung mit entsprechendem Bericht durchgeführt werden, die ebenfalls als Planungsgrundlage der Brückenerweiterung dienen soll.
Als Grundlage für die weitere Planung zur Verbreiterung der Hohenzollernbrücke sollen die oberstromigen Senkkästen, aus dem Jahre 1912, unter den beiden vorhandenen Brückenpfeilern der Hohenzollernbrücke hinsichtlich Ihres Zustandes untersucht werden. Neben Baustoffproben ist eine Sichtprüfung sowie eine Vermessung der Senkkästen in 3D erforderlich. Ferner soll im Zuge dieser Untersuchungen eine Baugrunderkundung mit entsprechendem Bericht durchgeführt werden, die ebenfalls als Planungsgrundlage der Brückenerweiterung dienen soll.
Auf den vorhandenen Senkkästen befinden sich noch Pfeilerstümpfe der alte Hohenzollernbrücke von vor dem 2. Weltkrieg. Die Baustelle liegt bei Rhein-km 688,5 an den Hohenzollernbrücke in Köln (Innenstand). Der Rhein ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße der Binnenwasserstraßenkategorie VIc. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Auf den vorhandenen Senkkästen befinden sich noch Pfeilerstümpfe der alte Hohenzollernbrücke von vor dem 2. Weltkrieg. Die Baustelle liegt bei Rhein-km 688,5 an den Hohenzollernbrücke in Köln (Innenstand). Der Rhein ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße der Binnenwasserstraßenkategorie VIc. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Zunächst sollen je Brückenpfeiler 2 Kernbohrungen mit einer Länge von bis zu 9 m durch den vorhandenen Pfeilerstumpf bis auf die Sohle des Senkkastens hergestellt werden. Nach Durchführung der Kernbohrungen sind die nicht überbauten Pfeilerstümpfe sowie die Senkkastenoberfläche südlich der Brücke (oberstromige Seite) mit Hilfe eines Schwimmbaggers und einer Tauchergruppe freizulegen. Der Bodenaushub hat baubegleitend durch einen Taucher mit Befähigungsschein nach §19SprengG zu erfolgen, da eine Flächendetektion aufgrund des inhomogenen Untergrundes nicht möglich ist. Das Aushubmaterial ist gemäß Vorgaben des WSA Köln (Standort Köln) im Bereich Rhein-km 701,00 (Ortslage Leverkusen) zu verklappen beziehungsweise auszukranen. Zur späteren Wiederverfüllung der hergestellten Baugruben ist ebenfalls gemäß Vorgaben des WSA Rhein im Bereich der „Deutzer Platte“ bei Rhein-km 687,00 Material (Kiessand) aufzubaggern und nach Abschluss der Untersuchungsarbeiten lagenweise und profilgerecht in den Baugruben einzubauen. Die mit Kiessand verfüllte Baugrube ist als Kolkschutz mit einer 1,50 m dicken Wasserbausteinschüttung abzudecken Die maximale Aushubtiefe der Baugruben ab Rheinsohle beträgt bis zu circa 5 m.
Zunächst sollen je Brückenpfeiler 2 Kernbohrungen mit einer Länge von bis zu 9 m durch den vorhandenen Pfeilerstumpf bis auf die Sohle des Senkkastens hergestellt werden. Nach Durchführung der Kernbohrungen sind die nicht überbauten Pfeilerstümpfe sowie die Senkkastenoberfläche südlich der Brücke (oberstromige Seite) mit Hilfe eines Schwimmbaggers und einer Tauchergruppe freizulegen. Der Bodenaushub hat baubegleitend durch einen Taucher mit Befähigungsschein nach §19SprengG zu erfolgen, da eine Flächendetektion aufgrund des inhomogenen Untergrundes nicht möglich ist. Das Aushubmaterial ist gemäß Vorgaben des WSA Köln (Standort Köln) im Bereich Rhein-km 701,00 (Ortslage Leverkusen) zu verklappen beziehungsweise auszukranen. Zur späteren Wiederverfüllung der hergestellten Baugruben ist ebenfalls gemäß Vorgaben des WSA Rhein im Bereich der „Deutzer Platte“ bei Rhein-km 687,00 Material (Kiessand) aufzubaggern und nach Abschluss der Untersuchungsarbeiten lagenweise und profilgerecht in den Baugruben einzubauen. Die mit Kiessand verfüllte Baugrube ist als Kolkschutz mit einer 1,50 m dicken Wasserbausteinschüttung abzudecken Die maximale Aushubtiefe der Baugruben ab Rheinsohle beträgt bis zu circa 5 m.
Die freigelegten Seitenflächen des Pfeilerstumpfes sowie die Senkkastenoberfläche sind mittels Hochdruckgerät bis auf den anstehenden Beton zu reinigen und direkt im Anschluss durch einen Ingenieurtaucher mit Zertifikat der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 visuell zu überprüfen. Die gesamten Oberflächen sind mittels Unterwasser-Videoaufnahme zu dokumentieren. Festgestellte Schäden sind nach Art, Größe und Lage tabellarisch zu dokumentieren.
Die freigelegten Seitenflächen des Pfeilerstumpfes sowie die Senkkastenoberfläche sind mittels Hochdruckgerät bis auf den anstehenden Beton zu reinigen und direkt im Anschluss durch einen Ingenieurtaucher mit Zertifikat der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 visuell zu überprüfen. Die gesamten Oberflächen sind mittels Unterwasser-Videoaufnahme zu dokumentieren. Festgestellte Schäden sind nach Art, Größe und Lage tabellarisch zu dokumentieren.
Im Anschluss sind die freigelegten Senkkastenkanten sowie die Pfeilerstümpfe mittels eine Fächerecholotaufnahme dreidimensional in Lage und Höhe einzumessen. Nach erfolgter Überprüfung beziehungsweise Einmessung sind die Senkästen beziehungsweise Brückenpfeiler wie vorgefunden mit dem zwischengelagerten Aushubmaterial zu verfüllen.
Im Anschluss sind die freigelegten Senkkastenkanten sowie die Pfeilerstümpfe mittels eine Fächerecholotaufnahme dreidimensional in Lage und Höhe einzumessen. Nach erfolgter Überprüfung beziehungsweise Einmessung sind die Senkästen beziehungsweise Brückenpfeiler wie vorgefunden mit dem zwischengelagerten Aushubmaterial zu verfüllen.
Zur Untersuchung des vorhandenen Baugrundes sind um die betreffenden Senkkastenbereiche herum jeweils 3 Kernbohrungen sowie Rammkernsondierungen bis in 15 m Tiefe ab Rheinsohle vorgesehen. Die Herstellung der Bohrungen und Rammsondierungen sollen vom Schiff aus erfolgen.
Zur Untersuchung des vorhandenen Baugrundes sind um die betreffenden Senkkastenbereiche herum jeweils 3 Kernbohrungen sowie Rammkernsondierungen bis in 15 m Tiefe ab Rheinsohle vorgesehen. Die Herstellung der Bohrungen und Rammsondierungen sollen vom Schiff aus erfolgen.
Vor Durchführung der bodeneingreifenden Maßnahmen sind entsprechende Kampfmittelüberprüfungsarbeiten durchzuführen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um weitere 12 Monate möglich
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Ordnungsmerkmal „OM 2021 50 315“; Maßnahmenbezeichnung Neubau neuer RGW-Verbindungen entlang/parallel zur Hohenzollernbrücke in Köln
Zusätzliche Informationen:
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baugrund- und Baustoffuntersuchungen an den Senkkästen der Hohenzollernbrücke im Rhein in Köln Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
— Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten 3 Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2 500 EUR,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
— es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
1) Auskunft der Bewerber beziehungsweise der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ob und auf welche Art das Unternehmen beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit dem Teilnahmeantrag die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben. (im Formblatt 1 Bewerbungsbogen unter Punkt II.1),
1) Auskunft der Bewerber beziehungsweise der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ob und auf welche Art das Unternehmen beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit dem Teilnahmeantrag die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben. (im Formblatt 1 Bewerbungsbogen unter Punkt II.1),
2) Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin im Fall einer Auftragserteilung rechtsverbindlich vertritt. (Im Formblatt 1 Bewerbungsbogen unter Punkt II.2),
2) Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin im Fall einer Auftragserteilung rechtsverbindlich vertritt. (Im Formblatt 1 Bewerbungsbogen unter Punkt II.2),
3) Eigenerklärung dass nach §§ 123 und 124 GWB keine genannten Ausschlussgründe vorliegen. (Im Formblatt 1 Bewerbungsbogen unter Punkt III).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personen-, Dach- und Vermögensschäden von mindestens 5,0 Millionen EUR. (Als Anlage 1 beizufügen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personen-, Dach- und Vermögensschäden von mindestens 5,0 Millionen EUR. (Als Anlage 1 beizufügen),
2) Eine Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen der Teilnehmer am Vergabeverfahren (Im Formblatt 1 Bewerbungsbogen unter Punkt V.6).
Auf besonders Verlangen der Auftraggeberin sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbestätigung vom zuständigen Finanzamt,
2) Eine Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
3) Eine Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angaben Bieter zur Leistungserbringung (Formblatt 1 Bieterbogen unter Punkt V.1)
3) Insgesamt sind 3 Referenzprojekte zu nennen und zu beschreiben. Diese setzen sich zusammen aus:
— einem Referenzprojekt des geotechnischen Gutachters,
— einem Referenzprojekt des Tauchers mit Zertifikat für Bauwerksprüfung nach DIN 1076,
— einem Referenzprojekt des Tauchers mit Befähigungsschein nach §19SprengG.
Eine Mehrfachbenennung von Referenzprojekten ist möglich.
Die Referenzprojekte müssen mit dem vorliegen Projekt vergleichbar sein. Die Beschreibung der Referenzprojekte sollte mindestens folgende Punkte beinhalten:
— Beschreibung des Projektes,
— Kurze Erläuterung über die Vergleichbarkeit der genannten Referenzen mit der Aufgabenstellung des zu beauftragenden Projektes,
— Ansprechpartner/Bauherr benennen,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen,
— Vertragsverhältnis zum Aufraggeber benennen (Nachunternehmer, Unterauftragnehmer),
— Angaben Projektbezogener Daten (Länge, Breite et cetera).
Die Referenzprojekte müssen eine kurze Beschreibung des Projektes, sowie eine kurze Erläuterung anhand derer die Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen beurteilt werden kann. Darüber hinaus sollten Projektbezogene Angaben gemacht werden. Sowie eine Beschreibung der erbrachten Leistungen, das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber und Auftraggeber und Name des Ansprechpartners des Auftraggebers gemacht werden.
Die Referenzprojekte müssen eine kurze Beschreibung des Projektes, sowie eine kurze Erläuterung anhand derer die Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen beurteilt werden kann. Darüber hinaus sollten Projektbezogene Angaben gemacht werden. Sowie eine Beschreibung der erbrachten Leistungen, das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber und Auftraggeber und Name des Ansprechpartners des Auftraggebers gemacht werden.
Die Referenzprojekte sind als Anlage 3 dem Bieterbogen beizufügen.
4) Projektorganigramm (Als Anlage 4 beizufügen),
5) Geräteliste und Bauzeitenplan in Kurzform (Anlage 5).
— Der Bauzeitenplan in Kurzform sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Die angegebenen Arbeitsablaufzeiten für die einzelnen Gewerke/Leistungen,
2. Aus dem Bauzeitenplan muss der vom AN vorgesehene Arbeitsbeginn nach Erteilung des Auftrages sowie der von ihm gewählte Termin zur Beendigung der Arbeiten eindeutig hervorgehen.
6) 04 – Förmliche Verpflichtungserklärung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Quelle: OJS 2021/S 131-346912 (2021-07-05)
Ergänzende Angaben (2021-07-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln - 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Gesamtwert des Auftrags: 944397.02 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Zunächst sollen je Brückenpfeiler 2 Kernbohrungen mit einer Länge von bis zu 9 m durch den vorhandenen Pfeilerstumpf bis auf die Sohle des Senkkastens hergestellt werden. Nach Durchführung der Kernbohrungen sind die nicht überbauten Pfeilerstümpfe sowie die Senkkastenoberfläche südlich der Brücke (oberstromige Seite) mit Hilfe eines Schwimmbaggers und einer Tauchergruppe freizulegen. Der Bodenaushub hat baubegleitend durch einen Taucher mit Befähigungsschein nach §19SprengG zu erfolgen, da eine Flächendetektion aufgrund des inhomogenen Untergrundes nicht möglich ist. Das Aushubmaterial ist gemäß Vorgaben des WSA Köln (Standort Köln) im Bereich Rhein-km 701,00 (Ortslage Leverkusen) zu verklappen bzw. auszukranen. Zur späteren Wiederverfüllung der hergestellten Baugruben ist ebenfalls gemäß Vorgaben des WSA Rhein im Bereich der „Deutzer Platte“ bei Rhein-km 687,00 Material (Kiessand) aufzubaggern und nach Abschluss der Untersuchungsarbeiten lagenweise und profilgerecht in den Baugruben einzubauen. Die mit Kiessand verfüllte Baugrube ist als Kolkschutz mit einer 1,50 m dicken Wasserbausteinschüttung abzudecken Die max. Aushubtiefe der Baugruben ab Rheinsohle beträgt bis zu ca. 5 m.
Zunächst sollen je Brückenpfeiler 2 Kernbohrungen mit einer Länge von bis zu 9 m durch den vorhandenen Pfeilerstumpf bis auf die Sohle des Senkkastens hergestellt werden. Nach Durchführung der Kernbohrungen sind die nicht überbauten Pfeilerstümpfe sowie die Senkkastenoberfläche südlich der Brücke (oberstromige Seite) mit Hilfe eines Schwimmbaggers und einer Tauchergruppe freizulegen. Der Bodenaushub hat baubegleitend durch einen Taucher mit Befähigungsschein nach §19SprengG zu erfolgen, da eine Flächendetektion aufgrund des inhomogenen Untergrundes nicht möglich ist. Das Aushubmaterial ist gemäß Vorgaben des WSA Köln (Standort Köln) im Bereich Rhein-km 701,00 (Ortslage Leverkusen) zu verklappen bzw. auszukranen. Zur späteren Wiederverfüllung der hergestellten Baugruben ist ebenfalls gemäß Vorgaben des WSA Rhein im Bereich der „Deutzer Platte“ bei Rhein-km 687,00 Material (Kiessand) aufzubaggern und nach Abschluss der Untersuchungsarbeiten lagenweise und profilgerecht in den Baugruben einzubauen. Die mit Kiessand verfüllte Baugrube ist als Kolkschutz mit einer 1,50 m dicken Wasserbausteinschüttung abzudecken Die max. Aushubtiefe der Baugruben ab Rheinsohle beträgt bis zu ca. 5 m.
Im Anschluss sind die freigelegten Senkkastenkanten sowie die Pfeilerstümpfe mittels eine Fächerecholotaufnahme dreidimensional in Lage und Höhe einzumessen. Nach erfolgter Überprüfung bzw. Einmessung sind die Senkästen bzw. Brückenpfeiler wie vorgefunden mit dem zwischengelagerten Aushubmaterial zu verfüllen.
Im Anschluss sind die freigelegten Senkkastenkanten sowie die Pfeilerstümpfe mittels eine Fächerecholotaufnahme dreidimensional in Lage und Höhe einzumessen. Nach erfolgter Überprüfung bzw. Einmessung sind die Senkästen bzw. Brückenpfeiler wie vorgefunden mit dem zwischengelagerten Aushubmaterial zu verfüllen.
Zur Untersuchung des vorhandenen Baugrundes sind um die betreffenden Senkkastenbereiche herum jeweils drei Kernbohrungen sowie Rammkernsondierungen bis in 15 m Tiefe ab Rheinsohle vorgesehen. Die Herstellung der Bohrungen und Rammsondierungen sollen vom Schiff aus erfolgen.
Zur Untersuchung des vorhandenen Baugrundes sind um die betreffenden Senkkastenbereiche herum jeweils drei Kernbohrungen sowie Rammkernsondierungen bis in 15 m Tiefe ab Rheinsohle vorgesehen. Die Herstellung der Bohrungen und Rammsondierungen sollen vom Schiff aus erfolgen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Ordnungsmerkmal "OM 2021 50 315"; Maßnahmenbezeichnung "Neubau neuer RGW-Verbindungen entlang / parallel zur Hohenzollernbrücke in Köln
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-25 📅
Name: Hüskens Wasserbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hafenstraße 3
Postort: Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland 🇩🇪 Borken🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 540 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Internetadresse: www.stadt-koeln.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für behauptete Vergabeverstöße
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Telefon: +49 2211472120📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe § 160 Absatz 3 GWB • innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung • spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind • spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind • innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB • 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe § 160 Absatz 3 GWB • innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung • spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind • spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind • innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB • 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU