Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Für Los 1:
— Nachweis über eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen in einem Tunnelprojekt eines Verkehrsinfrastrukturprojekts (Eisenbahn-, Straßen- oder Schifffahrtsinfrastruktur ohne Versorgungsleitungen) mit einer Tunnellänge von mind. 2 km im Festgestein,
2. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen innerhalb der Vorplanung (Lph2) oder Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Lph 3/4),
3. mindestens 50 000 EUR Gesamtauftragswert für die geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen.
— Nachweis über eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen in einem Tunnelprojekt eines Verkehrsinfrastrukturprojekts (Eisenbahn-, Straßen- oder Schifffahrtsinfrastruktur ohne Versorgungsleitungen) mit einer Tunnellänge von mind. 2 km im Lockergestein,
2. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen innerhalb der Vorplanung (Lph2) oder Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Lph 3/4),
3. mindestens 50 000 EUR Gesamtauftragswert für die geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen.
— Nachweis über eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung die-ses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen in einem Eisenbahninfrastrukturprojekt mit offener Strecke > 5 km,
2. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen innerhalb der Vorplanung (Lph2) oder Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Lph 3/4),
3. mindestens 50 000 EUR Gesamtauftragswert für die geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen.
Für Los 2:
— Nachweis über eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen in einem Tunnelprojekt eines Infrastrukturprojekts (Eisenbahn-, Straßen- oder Schifffahrtsinfrastruktur ohne Versorgungsleitungen) mit einer Tunnellänge von > 2 km im Festgestein,
2. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen innerhalb der Vorplanung (Lph2) oder Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Lph 3/4),
3. mindestens 50 000 EUR Gesamtauftragswert für die geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen.
— Nachweis über eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen in einem Tunnelprojekt eines Infrastrukturprojekts (Eisenbahn-, Straßen- oder Schifffahrtsinfrastruktur ohne Versor-gungsleitungen) mit einer Tunnellänge von > 2 km im Lockergestein,
2. geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen innerhalb der Vorplanung (Lph2) oder Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Lph 3/4),
3. mindestens 50 000 EUR Gesamtauftragswert für die geologische und hydrogeologische Ingenieurleistungen.