Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 8 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 16 Beschäftigten (Wichtung 20%)
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REFERENZLISTE 1
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 40%):
Die maximale Punktzahl kann mit 2 Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, LPH 2 bis 8 inkl. örtlicher
Bauüberwachung vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III oder höher,
- Abschluss der LPH 8 innerhalb der letzten 10 Jahre, nach 1.1.2011,
- Referenz beinhaltet Verkehrsanlagen für Innerortsstraßen.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
ZUSATZPUNKTE REFERENZ:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 5 Mio. Euro netto, Höchstpunktzahl ab 10 Mio. Euro netto
REFERENZLISTE 2
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 20%):
Die maximale Punktzahl kann mit einer Referenz erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, LPH 2 bis 8 inkl. örtlicher
Bauüberwachung vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III oder höher,
- Abschluss der LPH 8 innerhalb der letzten 10 Jahre, nach 1.1.2011,
- Referenz beinhaltet Verkehrsanlagen für Innerortsstraßen,
- Referenz erfüllt die Anforderungen an eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
ZUSATZPUNKTE REFERENZ:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 5 Mio. Euro netto, Höchstpunktzahl ab 10 Mio. Euro netto
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BEWERBERGEMEINSCHAFT:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.