Baumeisterarbeiten - Umbau Grund- und Mittelschule Füssen

Stadt Füssen

Baumeisterarbeiten Neubau Turnhalle, Mensa, Aula
Ausführung großteils in Ortbeton
ca. 3000m2 Bodenplatte
ca. 4500m2 Ortbetonwände
ca. 3700m2 Ortbetondecken

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-21 Auftragsbekanntmachung
2022-03-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betonarbeiten
Referenznummer: 7-0452-3-1-mst-21-193
Kurze Beschreibung:
Baumeisterarbeiten Neubau Turnhalle, Mensa, Aula Ausführung großteils in Ortbeton ca. 3000m2 Bodenplatte ca. 4500m2 Ortbetonwände ca. 3700m2 Ortbetondecken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betonarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beton 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostallgäu 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Füssen
Postanschrift: Lechhalde 3
Postleitzahl: 87629
Postort: Füssen
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabe@zv-oberland.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221253 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-24 📅
Datum des Beginns: 2022-07-11 📅
Datum des Endes: 2024-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 250-658881
ABl. S-Ausgabe: 250

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baumeisterarbeiten Neubau Turnhalle, Mensa, Aula
Ausführung großteils in Ortbeton
ca. 3000m2 Bodenplatte
ca. 4500m2 Ortbetonwände
ca. 3700m2 Ortbetondecken

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister,
Handwerkskammer)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr
Mindeststandards: zu III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr € 5.000.000,-
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten 3 Geschäftsjahren stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
Mindeststandards:
zu III. 1.3.1) Beschreibung der Referenzen (Ausführungsmerkmale): Vergleichbare Baumeisterarbeit und Mindestauftragswert netto: € 1.500.000,-

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ZBS ZV KDZ Oberland
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221253 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5 den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZV KDZ Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Postort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Telefon: +49 804179269-0 📞
Fax: +49 804179269-99 📠
Quelle: OJS 2021/S 250-658881 (2021-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4220923.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 055-140174
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 250-658881
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 87629 Füssen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-08 📅
Name: Xaver Lutzenberger GmbH & Co. KG
Postort: Pfaffenhausen
Postleitzahl: 87772
Land: Deutschland 🇩🇪
Unterallgäu 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4220923.15 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
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5 / 5 den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 055-140174 (2022-03-14)