Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. ggf. Angabe unter Beifügung der Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe, für welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (Formular 4.3),
2. ggf. Angabe der Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, wenn Teile des Auftrages als Unteraufträge zu vergeben werden. (Formular 4.4),
3. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. (Formular 5.3),
4. ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. (Formular 5.4),
5. die Leistung ist ausschließlich von Personen durchzuführen, welche öffentlich bestellte und vereidigte Baum-/Gehölzsachverständige sind oder über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:
1. Studium der Arboristik mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Baumkontrolle und Baumbewertung,
2. Zertifizierter Baumkontrolleur (FLL bzw. VTA oder gleichwertig) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Baumkontrolle und Baumbewertung.
Entsprechende Nachweise sind durch den Bieter zusammenzustellen und bei Angebotsabgabe zu erbringen (z. Bsp. Abschlusszeugnisse, ggf. Beurteilungen oder ähnliches). Bei Abschlusszeugnissen und Beurteilungen reichen Kopien.
6. Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation sind vom Bieter 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre beizubringen, die nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Vergleichbar meint hier:
— Baumkontrollen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Baumbestand von min. 30 000 Bäumen, bestehend aus min. 60 % Laubgehölzen.
(Formular 4.6)
7. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot online über den Vergabemarktplatz Brandenburg einreichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.