Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo-Leistungen für Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village in Mannheim

MV Mannheimer Verkehr GmbH

Der neue Stadtteil Franklin im Norden von Mannheim mit den Quartieren Funari, Franklin Mitte, Sullivan Offizierssiedlung und Columbus soll mit einer neuen, zweigleisigen Stadtbahnlinie erschlossen werden.
Diese zweigleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden drei neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Weiter wird der bestehende Haltepunkt Bensheimer Straße am geplanten Abzweig von der Bestandsstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) zum Bahnhof erweitert und dabei ebenfalls barrierefrei ausgebaut.
Für die beschriebene Gesamtmaßnahme wird die Bauoberleitung für Tief-, Gleis- und Straßenbauarbeiten gemäß HOAI 2021 § 47, Lph 8 ausgeschrieben.
Außerdem die Örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021, gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung, sowie Bauüberwachung Spannungsausgleich Bauüberwachung Fahrleitung.
Übernahme der Leistungen eines Koordinators nach § 3 der BaustellV unter Anwendung des § 4 „Allgemeine Grundsätze“ des Arbeitsschutzes soweit dies nach dem Stand der Planung möglich ist, ist auch Bestandteil der Vergabe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-10 Auftragsbekanntmachung
2021-09-16 Ergänzende Angaben
2022-02-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Referenznummer: 265-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Der neue Stadtteil Franklin im Norden von Mannheim mit den Quartieren Funari, Franklin Mitte, Sullivan Offizierssiedlung und Columbus soll mit einer neuen, zweigleisigen Stadtbahnlinie erschlossen werden. Diese zweigleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden drei neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Weiter wird der bestehende Haltepunkt Bensheimer Straße am geplanten Abzweig von der Bestandsstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) zum Bahnhof erweitert und dabei ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Für die beschriebene Gesamtmaßnahme wird die Bauoberleitung für Tief-, Gleis- und Straßenbauarbeiten gemäß HOAI 2021 § 47, Lph 8 ausgeschrieben. Außerdem die Örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021, gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung, sowie Bauüberwachung Spannungsausgleich Bauüberwachung Fahrleitung. Übernahme der Leistungen eines Koordinators nach § 3 der BaustellV unter Anwendung des § 4 „Allgemeine Grundsätze“ des Arbeitsschutzes soweit dies nach dem Stand der Planung möglich ist, ist auch Bestandteil der Vergabe.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstr.27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh 🌏
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=T0iZ1FORehc%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-413336
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Bieter und/oder deren bevollmächtigte Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der neue Stadtteil Franklin im Norden von Mannheim mit den Quartieren Funari, Franklin Mitte, Sullivan Offizierssiedlung und Columbus soll mit einer neuen, zweigleisigen Stadtbahnlinie erschlossen werden.
Diese zweigleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden drei neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Weiter wird der bestehende Haltepunkt Bensheimer Straße am geplanten Abzweig von der Bestandsstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) zum Bahnhof erweitert und dabei ebenfalls barrierefrei ausgebaut.
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Für die beschriebene Gesamtmaßnahme wird die Bauoberleitung für Tief-, Gleis- und Straßenbauarbeiten gemäß HOAI 2021 § 47, Lph 8 ausgeschrieben.
Außerdem die Örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021, gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung, sowie Bauüberwachung Spannungsausgleich Bauüberwachung Fahrleitung.
Übernahme der Leistungen eines Koordinators nach § 3 der BaustellV unter Anwendung des § 4 „Allgemeine Grundsätze“ des Arbeitsschutzes soweit dies nach dem Stand der Planung möglich ist, ist auch Bestandteil der Vergabe.
Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo-Leistungen für die Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village in Mannheim.
- Bauoberleitung für die Gesamtmaßnahme für die Gewerke Tief-, Gleis- und Straßenbau gemäß HOAI 2021 § 47, Lph. 8.
- Örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021 gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung.
- Bauüberwachung Spannungsausgleich. Die Maßnahme beinhaltet die Herstellung eines Lückenlosen
Gleises. Der hierfür erforderlichen Schweißungen sind gemäß Ril. 824.5010 zu überwachen und
dokumentieren. Die nötige Zulassung nach Ril. 826.1030 oder Ril. 826.1050 ist vorzulegen.
- Bauüberwachung Fahrleitung nach HOAI 2021 gemäß Anlage 15, Leistungsphase 8, Objektüberwachung
- Übernahme der Leistungen eines Koordinators nach § 3 der BaustellV unter Anwendung des § 4 „Allgemeine Grundsätze“ des Arbeitsschutzes soweit dies nach dem Stand der Planung möglich ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
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2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz über die Planung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Planungsleistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen,
2. Angaben zu Mitarbeiter, die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden.
Weitere Informationen/Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards: 3 vergleichbare Referenzen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Zusätzliche Informationen:
Bieter und/oder deren bevollmächtigte Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öpnv
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=T0iZ1FORehc%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Telefon: +49 6214651754 📞
Fax: +49 6214653214 📠
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.rnv-online.de/vergabe 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 31.08.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 156-413336 (2021-08-10)
Ergänzende Angaben (2021-09-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 183-477073
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 156-413336
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Auf Grund eines Cyberangriffes wurde die Vergabeplattform für eine Woche abschaltet. Die Angebotsbindefrist, die Ausführungsfrist und die Angebotsabgabefristen wurden entsprechend abgeändert.
Quelle: OJS 2021/S 183-477073 (2021-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419 850 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-077134
ABl. S-Ausgabe: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-02 📅
Name: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zur Gießerei 18
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪
Karlsruhe 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 419 850 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 030-077134 (2022-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauoberleitung und Bauüberwachung Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village hier: Auftragsänderungen
Referenznummer: 265-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Leistung in den Maßnahmenbereichen M190 Stadtbahn Franklin und O131 Bf Bensheimer Straße wie Leitung und Überwachung bei (Neu)Verlegungen von Kabeln, Leitungen und Kanälen, Sicherstellung der Bahnstromversorgung eines Unterwerks.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 265-21-EK7
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
§ 132 Absatz 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Nachtrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-23 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 129 800 EUR 💰
Kennung des Angebots: Nachträge
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE330928290
Postleitzahl: 76227
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@obermeyer-group.com 📧
Telefon: +49 895799-0 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811244559
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 621 465-0 📞
Fax: +49 621 465-3111 📠

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Fax: +497219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Bauoberleitung und Bauüberwachung des Prjektes Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village ergaben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB oder § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Zusätzliche Leistung in den Maßnahmenbereichen M190 Stadtbahn Franklin und O131 Bf Bensheimer Straße wie Leitung und Überwachung bei (Neu)Verlegungen von Kabeln, Leitungen und Kanälen, Sicherstellung der Bahnstromversorgung eines Unterwerks. Diese Leistungen wurden bereits erbracht.
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Quelle: OJS 2025/S 131-452402 (2025-07-10)