Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15 000 EW) und Lorup (7 000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden. Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36 000 Einwohner. Da mit der Umsetzung verschiedene Maßnahmen verbunden sind und die Kläranlagen im laufenden Betrieb umgebaut werden müssen, wird die Umsetzung in verschiedenen Phasen ausgeführt. In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von zwei Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15 000 EW) und Lorup (7 000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36 000 Einwohner.
Da mit der Umsetzung verschiedene Maßnahmen verbunden sind und die Kläranlagen im laufenden Betrieb umgebaut werden müssen, wird die Umsetzung in verschiedenen Phasen ausgeführt.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von zwei Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15 000 EW) und Lorup (7 000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36 000 Einwohner.
Da mit der Umsetzung verschiedene Maßnahmen verbunden sind und die Kläranlagen im laufenden Betrieb umgebaut werden müssen, wird die Umsetzung in verschiedenen Phasen ausgeführt.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von zwei Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stahlbetonarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Werlte (LK Emsland)
Postanschrift: Marktstraße 1
Postleitzahl: 49757
Postort: Werlte
Kontakt
Internetadresse: http://www.sgwerlte.de🌏
E-Mail: klassen@werlte.de📧
Telefon: +49 5951 / 2014-31📞
Fax: +49 5951 / 201-53 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E73952848🌏
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: August 2021 bis Oktober 2023 Die Tariftreue und Mindestlohn Erklärung (§ 4) des Landes Niedersachsen (NTVergG) ist unterschrieben vorzulegen – Ausführungsbedingung.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: August 2021 bis Oktober 2023 Die Tariftreue und Mindestlohn Erklärung (§ 4) des Landes Niedersachsen (NTVergG) ist unterschrieben vorzulegen – Ausführungsbedingung.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15 000 EW) und Lorup (7 000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15 000 EW) und Lorup (7 000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36 000 Einwohner.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36 000 Einwohner.
Da mit der Umsetzung verschiedene Maßnahmen verbunden sind und die Kläranlagen im laufenden Betrieb umgebaut werden müssen, wird die Umsetzung in verschiedenen Phasen ausgeführt.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von zwei Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von zwei Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Bautechnik Rückbau von 2 Stahlbetonbecken – Rückbau Kombibecken I aus Stahlbeton, Durchmesser rd. 34,80 m, Tiefe rd. 6,35 m
— Rückbau Becken-/Gebäudekomplex LxB rd. 9,47 x 4,00 m, Tiefe bis 5,20 m
Neubau von 6 Becken und Bauwerken in Stahlbetonbauweise:
— Belebungsbecken 1, Durchmesser rd. 34,80 m, Tiefe rd. 5,25 m
— Nachklärbecken 1 und 2, Durchmesser rd. 17,20 m, Tiefe rd. 7,58 m
— Verteilerbauwerk, LxB rd. 7,50 x 9,60 m, Tiefe rd. 5,7 m
— Rücklaufschlammpumpwerk, LxB rd. 7,64 x 6,00 x 9,60 m, Tiefe rd. 3,62 m
— Gebläsestation, eingeschossige Halle in konventioneller Bauweise mit den Grundabmessungen LxBxH von rd. 17,47 x 8,41 x 6,62 m
Umbau des Stahlbetonbeckens Belebungsbecken II - Rückbau einer Zwischenwand aus Stahlbeton und Errichtung eines Schachtbauwerks LxBxH von rd. 6,60 x 3,35 x 5,10 m vor dem Becken.
Hierzu sind im Maßnahmenumfang Los: Bautechnik folgende Gewerke enthalten:
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: August 2021 bis Oktober 2023 Die Tariftreue und Mindestlohn Erklärung (§ 4) des Landes Niedersachsen (NTVergG) ist unterschrieben vorzulegen – Ausführungsbedingung.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Raddeweg 50
49757 Werlte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer,
Oder:
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer,
Oder:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate), sofern eine Beitragspflicht besteht,
— Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A),
— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
— mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt., ohne Nachträge) zu leisten, wenn die Auftragssumme mind. 250 000 EUR ohne USt. beträgt. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme, inkl. USt), wenn die Auftragssumme mind. 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Es ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt., ohne Nachträge) zu leisten, wenn die Auftragssumme mind. 250 000 EUR ohne USt. beträgt. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme, inkl. USt), wenn die Auftragssumme mind. 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Marktstraße 1, 49757 Werlte – Rathaus
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Samtgemeinde Werlte – Vergabestelle
Postanschrift: Marktstraße 1
Postort: Werlte
Postleitzahl: 49757
Telefon: +49 595129131📞
Fax: +49 595120153 📠
Quelle: OJS 2021/S 079-199399 (2021-04-20)
Ergänzende Angaben (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15 000 EW) und Lorup (7 000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36 000 Einwohner.
Da mit der Umsetzung verschiedene Maßnahmen verbunden sind und die Kläranlagen im laufenden Betrieb umgebaut werden müssen, wird die Umsetzung in verschiedenen Phasen ausgeführt.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von 2 Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15 000 EW) und Lorup (7 000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36 000 Einwohner.
Da mit der Umsetzung verschiedene Maßnahmen verbunden sind und die Kläranlagen im laufenden Betrieb umgebaut werden müssen, wird die Umsetzung in verschiedenen Phasen ausgeführt.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von 2 Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kläranlagen📦
Zum Schutz vertraulicher Informationen (§ 41 Abs. 3 VgV) sind nicht alle Vergabeunterlagen frei zugänglich. Anlagen (Pläne, Zeichnungen u. a.) sind passwortgeschützt. Über das Tool Bieterkommunikation kann das Passwort angefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von 2 Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von 2 Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Quelle: OJS 2021/S 081-207637 (2021-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15.000 EW) und Lorup (7.000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36.000 Einwohner.
Da mit der Umsetzung verschiedene Maßnahmen verbunden sind und die Kläranlagen im laufenden Betrieb umgebaut werden müssen, wird die Umsetzung in verschiedenen Phasen ausgeführt.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von zwei Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15.000 EW) und Lorup (7.000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36.000 Einwohner.
Da mit der Umsetzung verschiedene Maßnahmen verbunden sind und die Kläranlagen im laufenden Betrieb umgebaut werden müssen, wird die Umsetzung in verschiedenen Phasen ausgeführt.
In der 2. Bauphase sind die Anlagenteile der Biologie zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Hierzu zählen der Umbau eines Kombibeckens in ein Belebungsbecken sowie der Neubau eines Belebungsbeckens, von zwei Nachklärbecken, der Verteilerbauwerke, eines RS-Pumpwerks und einer Gebläsestation einschließlich einer Fällmitteldosierstation und der neuen NSHV.
Gesamtwert des Auftrags: 5487366.43 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: August 2021 bis Oktober 2023 Die Tariftreue und Mindestlohn Erklärung (§ 4) des Landes Niedersachsen (NTVergG) ist unterschrieben vorzulegen - Ausführungsbedingung.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: August 2021 bis Oktober 2023 Die Tariftreue und Mindestlohn Erklärung (§ 4) des Landes Niedersachsen (NTVergG) ist unterschrieben vorzulegen - Ausführungsbedingung.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15.000 EW) und Lorup (7.000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Die Samtgemeinde Werlte hat gemäß § 97, NWG, die Abwasserreinigungspflicht ihrer Mitgliedsgemeinden übernommen. Sie betreibt hierfür die Kläranlagen Werlte (15.000 EW) und Lorup (7.000 EW). Durch die ständig wachsende Entwicklung der Gemeinden sind die Kläranlagen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und müssen erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36.000 Einwohner.
Vor diesem Hintergrund wurde 2014 ein „Entwicklungskonzept zur Abwasserbehandlung in der Samtgemeinde Werlte“ aufgestellt. Ergebnis der Untersuchung ist die Stilllegung der Kläranlage Lorup, Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Werlte und Umstellung der Kläranlage Werlte auf Faulung. Die Anschlussgröße für den Betrachtungshorizont 2030 beträgt rd. 36.000 Einwohner.
Bautechnik Rückbau von 2 Stahlbetonbecken - Rückbau Kombibecken I aus Stahlbeton, Durchmesser rd. 34,80 m, Tiefe rd. 6,35 m
- Rückbau Becken-/Gebäudekomplex LxB rd. 9,47x4,00 m, Tiefe bis 5,20 m
- Belebungsbecken 1, Durchmesser rd. 34,80 m, Tiefe rd. 5,25 m
- Nachklärbecken 1 und 2, Durchmesser rd. 17,20 m, Tiefe rd. 7,58 m
- Verteilerbauwerk, LxB rd. 7,50 x 9,60 m, Tiefe rd. 5,7 m
- Rücklaufschlammpumpwerk, LxB rd. 7,64x6,00 x 9,60 m, Tiefe rd. 3,62 m
- Gebläsestation, eingeschossige Halle in konventioneller Bauweise mit den Grundabmessungen LxBxH von rd. 17,47x8,41x6,62 m
Umbau des Stahlbetonbeckens Belebungsbecken II - Rückbau einer Zwischenwand aus Stahlbeton und Errichtung eines Schachtbauwerks LxBxH von rd. 6,60x3,35x5,10 m vor dem Becken.
Hierzu sind im Maßnahmenumfang Los : Bautechnik folgende Gewerke enthalten:
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: August 2021 bis Oktober 2023 Die Tariftreue und Mindestlohn Erklärung (§ 4) des Landes Niedersachsen (NTVergG) ist unterschrieben vorzulegen - Ausführungsbedingung.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Raddeweg 50, 49757 Werlte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-15 📅
Name: Dipl.-Ing. Hans Oehm GmbH & Co. KG
Postanschrift: Riedemannstraße 14
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪 Weser-Ems
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3679280.64 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Samtgemeinde Werlte - Vergabestelle
Quelle: OJS 2021/S 182-472596 (2021-09-15)