Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) geführt werden,
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen,
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben,
— Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.