Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauvorhaben B6, Mannheim, Bauabschnitt 1 – Herrichten des Grundstücks
B6, Herrichten des Grundstücks”
Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung📦
Kurze Beschreibung:
“Erdarbeiten mit Kampfmittelüberwachung und Herstellung von Bohrpfählen und Trägerbohlwänden.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung📦
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bauherr beabsichtigt ein mehrgeschossiges Studierendenwohnheim mit Tiefgarage durch einen Generalunternehmer zu errichten.
Zur Beschleunigung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bauherr beabsichtigt ein mehrgeschossiges Studierendenwohnheim mit Tiefgarage durch einen Generalunternehmer zu errichten.
Zur Beschleunigung des Bauablaufes und zur vorzeitigen Beseitigung von eventuellen Unwegbarkeiten im Untergrund (Kampfmittel/Archäologie) ist die Ausführung der Tiefbauarbeiten (Bodenverbesserung mit Kampfmitteluntersuchung, Verbauarbeiten und Bohrpfähle) in einem ersten Bauabschnitt vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (Tiefbauarbeiten) wird durch dieses Leistungsverzeichnis erfasst da Reste von Kampfmittel zu erwarten sind und der Baugrund im Gründungsbereich locker gelagert und wenig tragfähig ist, muss eine Bodenverbesserung mit Kampfmitteluntersuchung durchgeführt werden. Außerdem wird im Zuge des ersten Bauabschnitts ein Verbau zur Nachbarzufahrt und Bohrpfähle für die spätere Gründung hergestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-24 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Bei ausführungsbedingten Bedarf
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-07
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-07
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219263985📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 043-106424 (2021-02-26)