Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z.B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden. Gegenstand der Leistungen für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-30.
Auftragsbekanntmachung (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 2021000776
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z.B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden.
Gegenstand der Leistungen für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z.B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden.
Gegenstand der Leistungen für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-166561
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe.
Von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind/werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Einegesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebotegewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe.
Von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind/werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Einegesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebotegewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z.B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden.
Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z.B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden.
Gegenstand der Leistungen für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Gegenstand der Leistungen für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Gegenstand der Aufgabe für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Gegenstand der Aufgabe für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektleitung) ist durch die:
a) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG) oder
b) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) nachzuweisen.
b) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) nachzuweisen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in einer für den Auftrag einschlägigen technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz –BayIngG).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in einer für den Auftrag einschlägigen technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz –BayIngG).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt anhand von – ggf. gewichtet – bepunkteten Eignungs-/Auswahlkriterien, die auf der Vergabeplattform bekannt gegeben sind. Aufgefordert werden der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl und von diesem ausgehend weitere Bewerber in mathematisch absteigender Reihenfolge bis die angegebene Höchstzahl ausgeschöpft ist, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt anhand von – ggf. gewichtet – bepunkteten Eignungs-/Auswahlkriterien, die auf der Vergabeplattform bekannt gegeben sind. Aufgefordert werden der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl und von diesem ausgehend weitere Bewerber in mathematisch absteigender Reihenfolge bis die angegebene Höchstzahl ausgeschöpft ist, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe.
Von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind/werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Einegesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Einegesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebotegewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebotegewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2021/S 065-166561 (2021-03-30)
Ergänzende Angaben (2021-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z. B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden.
Gegenstand der Leistungen für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z. B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden.
Gegenstand der Leistungen für die Projektsteuerung ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 9 § 2 (Stufenvertrag, Stufen I-V, Handlungsbereiche A-E) für das Bauvorhaben Opernhaus sowie optional für eine Interimsspielstätte der Oper während der Sanierungsphase.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat – Stab Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte
Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z. B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden.
Die Stadt Nürnberg plant mit dem Bauvorhaben Opernhaus die Sanierung, ggf. den Umbau und die Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz. Gegenstand der Maßnahme sind ggf. auch (Teil-) Abbrüche von Gebäuden. Das Opernhaus, das unter Denkmalschutz steht, wurde 1905 erbaut und ist seither mehrfach umgebaut (1935, 1948, 1998) worden. Es wird davon ausgegangen, dass erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, das Tragwerk und die Gründung (z. B. für den Einbau einer Seitenbühne oder für die Erweiterung der Untermaschinerie) sowie in die vorhandene Technik (Heizungsnetz, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trink- und Abwassernetz) erforderlich werden.