Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es erfolgt eine Vergabe an das wirtschaftlichste Angebot. Das ist das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. In dieser Vergabe wird konsequent das Verhältnis von Preis zu Leistungsfähigkeit angewandt, wodurch der Preis und die Leistungsfähigkeit dieselbe Gewichtung, nämlich jeweils 50 % erhalten.
So kann ein Bewerber einen sehr guten Projektleiter für das Projekt vorsehen, der bei ihm grundsätzlich auch etwas höhere Kosten erzeugt, und dafür seinen Preis entsprechend höher ansetzen, wenn er erwartet, dass ein konkurrierender Bewerber keinen vergleichbaren Projektleiter präsentiert. Bei der nachfolgend vorgesehenen Bewertung der Leistung könnte z. B. der Bewerber ein bis zu 10 % höheres Angebot machen, wenn er erwartet, dass der Auftraggeber ihm beim Kriterium D.1. einen Punkt mehr gibt als seinem Mitbewerber. Um das beste Preis-/Leistungsverhältnis zu bestimmen, werden zunächst Leistungspunkte L und dann Preispunkte P bestimmt und aus diesen eine Kennzahl Z ermittelt. Damit keine sehr kleinen Kennzahlen Z entstehen, wird ein Faktor 10.000 verwendet.
So ergibt sich die Kennzahl Z wie folgt:
Z=L/Px10000
P ist der Angebotspreis in EUR. Als Angebotspreis darf nur ein Preis gewertet werden, der der Leistung angemessen ist und keinen ungewöhnlich niedrigen Preis darstellt.
Dazu wird der Auftraggeber das Angebot des Bieters zu prüfen und eventuell in dem Gespräch nachzuver-handeln. Nachverhandelte und ungewöhnlich niedrige Angebote sind nicht zuschlagsfähig und werden ausgeschlossen.
Dabei wird der Auftraggeber insbesondere darauf zu achten, dass alle Bewerber dieselbe Leistung und dieselben in der HOAI festgelegten Honorarparameter anbieten. Angebote mit unterschiedlichen Honorarzonen oder unterschiedlichen Leistungsbewertungen sind nicht vergleichbar. Es kann nur eine objektiv zutreffende Honorarzone geben und die Leistungsphasen sind in der HOAI abschließend bewertet.
Unterschiede in den Angeboten kann es also nur bei den nicht in der HOAI bestimmten Parametern geben, wie dem Zuschlag zum Mindestsatz, den Honoraren für besondere Leistungen und die Nebenkosten sowie gewährte Nachlässe.
Für die Leistungspunkte wird die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde bewertet.
Dazu werden Umsatzzahlen und Referenzen gefordert und bewertet.
Die Bewertung erfolgt mittels Punktesystemen ähnlich einer Nutzwertanalyse. Dafür werden die Kriterien mit einer Bewertung von 1 bis 5 Punkten versehen und gewichtet. Die Punkte ergeben sich durch Multiplikation von Wichtung und Bewertung. Der Auftraggeber fordert Unterlagen nur in dem Umfang, wie es durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Dies reduziert den Aufwand beim Planer für die Zusammenstellung der Unterlagen und beim Auftraggeber für die Auswertung. Fehlt in der Bewerbung eine gewünschte Erklärung, kann der Auftraggeber diese nachfordern. Um dem Gleichbehandlungsgebot zu genügen, wird er fehlende Unterlagen bei allen Bewerbern nachfordern. Bewerber, die trotz Nachfrage keine Erklärung abgeben, bleiben bei der konkreten Vergabe unberücksichtigt. Er kann dann den Wettbewerb auf einen weiteren Bewerber erweitern. Im Verhältnis L/P stellt L die Leistungspunkte dar, die gemäß nachfolgender Liste mit bis zu 500 Punkten bewertet werden.
Die Wertungsgewichte der Kriterien A bis D werden mit den Bewertungszahlen 1 (schlecht) bis 5 (sehr gut) bewertet und multipliziert. Die so berechneten Punktprodukte (Wertungsgewicht x Bewertungszahl) je Kriterium ergeben die Leistungspunkte L. Damit ein Bewerber nicht das schlechteste Personal zum niedrigsten Preis anbietet und dadurch beim Preis-/ Leistungsverhältnis uneinholbar gut abschneidet, sollte eine Mindestschwelle für die Leistungspunkte (z. B. 450 von 500 Punkten) definiert werden. Derjenige mit der höchsten Kennzahl Z hat das beste Preis-/ Leistungsverhältnis, bei Einhaltung einer Mindestleistungsfähigkeit, und erhält den Auftrag.
Der Auftraggeber führt mit allen von ihm ausgesuchten Bewerbern ein Gespräch. Nur mit einem solchen Gespräch kann er eine aktuelle Bewertung des Bewerbers erhalten. Es kann grundsätzlich kein "bekannt und bewährt" geben, schließlich kann sich bei jedem Bewerber die Leistungsfähigkeit jederzeit verändern. Z. B. können besonders qualifizierte Mitarbeiter hinzukommen oder diese verlassen das Unternehmen, der Bewerber könnte Qualifizierungsmaßnahmen ergriffen oder seine Erfahrungen erweitert haben. Durch die Übersendung der Zuschlagskriterien an den Bewerber sind ergänzende Hinweise auf das Gespräch verzichtbar. Der Bewerber ist über das, was ihn erwartet, informiert. Das dient der Transparenz.