Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.
Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb / Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.
Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.
Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird i. d. R. 1 x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig 1-mal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über § 16 e SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 25 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (50 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber.
Die Mindestplatzzahl (25 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BBC § 16 e 2021 — Beschäftigungs-Begleitendes Coaching nach § 16 e
V21/59/219
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.
Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb / Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.
Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.
Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird i. d. R. 1 x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig 1-mal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über § 16 e SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 25 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (50 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber.
Die Mindestplatzzahl (25 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Ort der Leistung: Solingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.
Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb / Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.
Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.
Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird i. d. R. 1 x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig einmal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über § 16 e SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 25 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (50 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber.
Die Mindestplatzzahl (25 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ziele/Grundverständnis der eigenen Arbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auseinandersetzung mit der Zielgruppe
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strategie/Maßnahmendurchführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption: 1.9.2022 bis 31.8.2023.
Zusätzliche Informationen:
“— Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis / Leistung,
— Preis- / Leistungsverhältnis (%): 30 / 70.
Aufschlüsselung der Leistungskriterien:
1...”
Zusätzliche Informationen
— Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis / Leistung,
— Preis- / Leistungsverhältnis (%): 30 / 70.
Aufschlüsselung der Leistungskriterien:
1 Ziele / Grundverständnis der eigenen Arbeit 15 %,
2 Auseinandersetzung mit der Zielgruppe 15 %,
3 Strategie / Maßnahmendurchführung 60 %,
4 Erfahrung 10 %.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot ist mindestens eine Referenz über Erfahrungen von beschäftigungsbegleitenden Coachings einzureichen, die nicht länger als 3 Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist mindestens eine Referenz über Erfahrungen von beschäftigungsbegleitenden Coachings einzureichen, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (bitte nutzen Sie den Referenzfragebogen aus der Anlage) oder der Nachweis einer Zertifizierung gemäß AZAV (Akkreditierungs− und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Bitte legen Sie das Zertifikat in Kopie als Anlage dem Angebot bei.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß VOL / B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Spruchkörper Düsseldorf- bei der Bezirksregierung Düsseldorf”
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koel.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.
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Quelle: OJS 2021/S 108-284950 (2021-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BBC §16e 2021 - Beschäftigungs-Begleitendes Coaching nach §16e
V21/59/219
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.
Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb/Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.
Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.
Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wird i.d.R. 1x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig einmal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über §16e SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 25 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (50 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber.
Die Mindestplatzzahl (25 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 162 798 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.
Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb/Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.
Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.
Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wird i.d.R. 1x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig einmal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über §16e SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 25 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (50 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber.
Die Mindestplatzzahl (25 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.
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Zusätzliche Informationen:
“Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Preis-/Leistungsverhältnis (%): 30 / 70
Aufschlüsselung der Leistungskriterien:
1...”
Zusätzliche Informationen
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Preis-/Leistungsverhältnis (%): 30 / 70
Aufschlüsselung der Leistungskriterien:
1 Ziele/Grundverständnis der eigenen Arbeit 15%
2 Auseinandersetzung mit der Zielgruppe 15 %
3 Strategie/Maßnahmendurchführung 60 %
4 Erfahrung 10 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 108-284950
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: BBC §16e 2021 - Beschäftigungs-Begleitendes Coaching nach §16e
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V.
Postort: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Solingen mbH
Postort: Solingen
Name: Gabe gemeinnützige GmbH
Name: AWO Arbeit und Qualifizierung gemeinnützige GmbH Solingen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 162 798 💰
Quelle: OJS 2021/S 171-446907 (2021-08-31)