Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_7 / Mitarbeiteranzahl
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Mitarbeiteranzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung mind. 3 geeigneter Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit vergleichbaren Anforderungen unter Angabe
- der Referenzbezeichnung,
- des Auftragswerts der eigenen erbrachten Leistung
- des Leistungszeitraumes (Benennung des Zeitpunkts Auftragsbeginn MM/JJJJ und Auftragsendes MM/JJJJ)
- des Leistungsinhalts mit Kurzbeschreibung des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen
Es gelten die folgenden Mindestanforderungen:
>> Leistungsgegenstand aller Referenzen war eine Schulausstattung mit Medientechnik, davon mindestens 2 Referenzen mit einem Mindestumfang von 20 ausgestatteten Klassenzimmern
>> mindestens 2 Referenzen inkl. Ausstattung mit interaktiven Displays
>> mindestens 2 Referenzen aus dem Bereich der öffentlichen Hand
>> Durchführungszeitraum bei allen Referenzen wie folgt: Abnahme der vollständig erbrachten Leistung zwischen 3 Jahren vor Ende Angebotsfrist und Ende der Angebotsfrist .
- Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
- Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.
Es ist mindestens eine Person mit Qualifikation als "Elektromeister" oder "Bachelor Professional im Elektrotechnikerhandwerk" zu benennen.
Nachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Person i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zur Angebotsabgabe einzureichen.