Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf vier (4) Bieter beschränkt. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand folgender Kriterien und den nachfolgend benannten Gewichtungen:
a) Referenzen des Bewerbers ("Kompetenz und Erfahrung"), 60 %
Für die Auswahl entscheidend ist zu 40 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der Vergleichbarkeit und nachrangig der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Darzustellen ist je Referenz eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Leistungen mit den o.g. Angaben.
Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung.
Im höchsten Grad vergleichbar sind abgeschlossene Referenzen der letzten zehn (10) Jahre über Leistungen der Generalplanung für alle ausgeschriebenen Leistungen (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Umweltverträglichkeitsstudie und Leistungen des Landschaftspflegerischen Begleitplans, Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung, Brandschutzplanung und SiGeKO) zur Planung einer neuen bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecke, die im Schienenpersonennahverkehr genutzt wird, oder der Planung der Reaktivierung einer nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecke im Schienenpersonennahverkehr über alle Leistungsphasen, in dem das vorgegebene Budget eingehalten wurde. Die am höchsten vergleichbare Referenz wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit hohe Punktzahl. Sollten mehrere gleich vergleichbarer Referenzen eingereicht sein, ist die Zahl der eingereichten vergleichbaren Referenzen entscheidend.
Die Punktzahl der eingereichten Referenzen werden addiert. Es werden alle Referenzen im Verhältnis zueinander bewertet.
Jede Referenz wird nach den folgenden Kriterien anhand des vorgenannten Grades der Vergleichbarkeit bewertet:
9 - 10 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit aufweisen einschließlich eines vergleichbaren Budgets beider Lose aus den letzten 5 Jahren, werden mit 10 Punkten bewertet.
Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit aufweisen einschließlich eines vergleichbaren Budgets beider Lose aus den letzten 10 Jahren, werden mit 9 Punkten bewertet.
7 - 8 Punkte: Referenzen über Generalplanungsleistungen, die mit Ausnahme der Leistung des Landschaftspflegerischen Begleitplans und/oder der SiGeKo-Leistung, die im Übrigen die Kriterien der mit höchsten Grad vergleichbaren Referenzen erfüllen und ein Budget vorgegeben war, das eingehalten wurde, werden mit 7 oder 8 Punkten bewertet. Die Spannbreite der Punktevergabe bemißt sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
5 - 6 Punkte: Referenzen eines Bewerbers über Generalplanungsleistungen, in denen mindestens die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung erfasst waren,
oder Referenzen über Generalplanungsleistungen, die mit Ausnahme der SiGeKo-Leistung die Kriterien der mit höchsten Grad vergleichbaren Referenzen erfüllen, jedoch kein Budget verbindlich einzuhalten war, da kein Budget vorgegeben wurde, oder das Budget nicht eingehalten wurde, werden mit 5-6 Punkten bewertet.
Die Spannbreite der Punktevergabe bemisst sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit. Referenzen, in den kein Budget einzuhalten war, werden höher gewichtet als solche, in denen das vorgegebene Budget nicht eingehalten wurde.
3 - 4 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur einen Teil der ausgeschriebenen Leistungsbilder, insbesondere die Verkehrsanlagenplanung und technische Ausrüstung und Umweltverträglichkeitsstudie. Die Spannbreite der Punktevergabe bemißt sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
1 - 2 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur die Verkehrsanlagenplanung in den Leistungsphasen 1-8. Die Spannbreite der Punktevergabe bemißt sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
Jeder Bewerber darf maximal sechs (6) Referenzen einreichen. Jede Referenz wird entsprechend der Tabelle gewertet und die Punktzahlen addiert. Ein Bewerber kann somit maximal 60 Punkte erhalten.
b) Grad der Kundenzufriedenheit, 40 %
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Musterformblatt "Erklärung zur Kundenzufriedenheit", das von dem jeweiligen Auftraggeber auszufüllen ist. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte. Vergleichbar sind Generalplanungsleistungen über den Neubau oder die Reaktivierung oder Nutzungserweiterung im Bereich bundeseigener oder nichtbundeseigener Eisenbahnen mindestens in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung mit den Leistungsphasen 1 bis 8 im Bereich der Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) aus den letzten 10 Jahren. Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:
Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen in Gestalt von Generalplanungsleistungen über den Neubau, die Erweiterung oder die Reaktivierung einer nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecke pro ausgefülltem Formblatt 10 Punkte. Ein Bewerber erhält für jeden sonstigen sehr zufriedenen Referenzkunden pro ausgefülltem Formblatt 6 Punkte, für jeden zufriedenen Kunden 3 Punkte.
Für alle sonstigen Referenzbestätigungen erhält der Bewerber 0,5 Punkte.
Die vier (4) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.