Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (R-1) und (R-2) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 wertbare Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen, hier: Referenz im Rahmen der Tätigkeit als Beauftragter i.S.d. § 157 BauGB von Städtebauförderprogrammen und im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, bei denen das Fördergebiet mindesten 10 ha groß ist und bei denen ein Mitwirken bei der:
a) Akquisition staatlicher Fördermittel,
b) Aufstellen eines Kosten-/Wirtschaftlichkeitsplanes,
c) Abrechnung von Fördermittel.
Wesentlicher Bestandteil der Leistung war. Die Erbringung der Leistungen sowohl zu a), b) und c) ist durch eine textliche Beschreibung (siehe Formblatt) nachvollziehbar darzulegen.
Hinweis: Die Planung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK´s), ähnliche Entwicklungskonzepte (Geko, Teko usw.), Zentrumsmanagement und Projektsteuerung/Projektmanagement von Einzelprojekten (auch Einzelprojekte im Rahmen einer Gesamtmaßnahme, Gebietserschließung o. ä.) sind im Rahmen des Kriteriums (R-1) nicht vergleichbar und können nicht gewertet werden. Gleiches gilt für punktuelle Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen für Fördergebiete <10 ha.
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 5 Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Mögliche Zusatzpunkte zu (R-1):
Die angegebenen Referenzen weisen einen Bearbeitungszeitraum von mind. 4 Jahren auf, d. h die Referenzen müssen noch nicht abgeschlossen sein, sie müssen aber bereits mind. seit 4 Jahren bearbeitet worden sein (keine Mindestanforderung).
Es können je Referenz je 3 Zusatzpunkte, also insgesamt 15 Zusatzpunkte erreicht werden.
Wertung zu (R-1): max. 65 Punkte (inkl. Zusatzpunkte) möglich.
Die zu (R-1) genannten Referenzen können nicht zu (R-2) angeführt werden.
(R-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Erfahrungen in der Betreuung privater Maßnahmen im Rahmen von Städtebauförderprogrammen, bei denen im Rahmen einer Gesamtmaßnahme oder bei Einzelmaßnahmen der Kontakt zu privaten Maßnahmenträgern gesteuert wurde (z. B. Zentrumsmanagement, Verwaltung von Verfügungsfonds in Bezug auf Einzelmaßnahmen, Beratungs-/Abstimmungsgespräche u. ä.). Die Betreuung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für Private kann nicht als Referenz gewertet werden.
Referenzen die zu (R-2) angegeben werden können nicht unter (R-1) angeführt werden, da die geforderten Referenzen bei (R-2) nur als teilweise vergleichbar gelten und lediglich Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistungen darstellen.
Gewertet wird max. 1 Referenz mit 5 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 5 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 70 Punkte erreicht werden.