Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Die Bieter haben das ausgefüllte Formblatt 124 des VHB (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen) oder aber den Nachweis Ihrer Präqualifizierung (mit Angabe ihrer PQ-Nummer) mit dem Angebot vorzulegen.
Von allen Unternehmen sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
1. Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 EStG,
2. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
3. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
4. Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesndesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
5. Verpflichtungserklärung Vertragsstrafe (§ 18 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
6. Andere insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise:
a. Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS),
b. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes,
c. Versicherungsbestätigung Betriebs- und Umwelthaftpflicht. (Mindestforderung: 3 Mio. für Personenschäden, 1 Mio. für Schschäden – Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssummen angepasst werden oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.)
7. Der Bieter oder ggf. sein Nachunternehmer muss mit Angebotsabgabe und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche Qualifikation nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebene Beurteilungsgruppe zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
I und R. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppe nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Leistung einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
8. Eigenerklärung zur arbeitsmedizinischen Voruntersuchungen G25, G26, G41 und G42
9. Nachweis der regelmäßigen fachspezifischen Fortbildung für das Inspektionspersonal „DACH-Kanalinspektionskurs nach DWA-M 149-2 / DIN EN 13508-2“ mit aktuellem KI-Pass oder gleichwertiger Art.
Bei geplantem Nachunternehmereinsatz sind die entsprechenden Unterlagen, Nachweise und Angaben, die Nachunternehmerleistungen betreffend, vom Nachunternehmer einzureichen!