Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrages (als Rahmenvertrag) ist die bedarfsgerechte Belieferung der Vergabestelle mit Materialien für dessen Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung über ein Konsignationslager im Zeitraum 1.10.2021 bis 31.3.2029. Diese Vertragslaufzeit ist jedoch überwiegend optional.
Die Materialien sind im Wesentlichen für Netz-Instandhaltungsmaßnahmen bestimmt und in Teil B „Leistungsverzeichnis“ (vorläufige Fassung) der Vergabeunterlagen angeführt.
Teil B ist in folgende Kapitel untergliedert:
— Rohrleitungen,
— Hydranten,
— Schieber,
— Kolbenschieber,
— Ventilanbohrschellen,
— Blindschellen,
— Kupplungen,
— Flansch- und Muffenformstücke für duktile Gussrohre,
— Einbaugarnituren,
— Straßenkappen,
— Reparaturschellen,
— Rohrbruchdichtschellen,
— Stahlrohrverbinder,
— Formstücke für DE Rohr von DN 20 (da 25) – DN 50 (da 63),
— Formstücke für PE Rohr da 75 - da 160,
— Fittinge 1/2" bis 2",
— Mauerdurchführung,
— Warnbänder und Markierungskappen,
— Hinweisschilder,
— Schutzrohre,
— Rohrbefestigung,
— PE-Schweißfittings,
— Stützhülse,
— Wasserzähler-Schächte,
— Wasserzähleranlagen und Zubehör,
— Hawle BAIO-System,
— Armaturen,
— BAIO Verbindungszubehör,
— Hawle- ZAK-System,
— Storzkupplung /Systemtrenner,
— Be-und Entlüftungsventile,
— Sonstiges.
Die Materialien müssen für eine vorschriftsmäßige, sichere Verwendung geeignet sein und dem Stand der Technik entsprechen. Es dürfen ausschließlich die in Teil B „Leistungsverzeichnis“ jeweils benannten Typen und Ausführungen geliefert werden.
Die bedarfsgerechte Belieferung soll im Wesentlichen über ein Konsignationslager bewerkstelligt werden. Die Vergabestelle unterhält und betreibt bereits ein Konsignationslager am Sitz der Niederlassung Sonneberg der Firma VSTR AG Rodewisch, Neustädter Straße 145, 96515 Sonneberg. Bei dem Konsignationslager handelt es sich um vier Container jeweils mit einer Fläche von ca. 5,90 m x 2,35 m. Zwischen zwei Containern befindet sich auf gleich großer Fläche ein Rohrlager als Freilager. Zudem gibt es eine Seitenfläche auf ca. 5,00 m x 3,00 m, ebenfalls zu Lagerzwecken. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich der Ort oder die Fläche des Konsignationslagers während der Vertragslaufzeit ändern. In diesem Fall ist der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet, die Vergabestelle (als zukünftigen Auftragnehmer) auch über das neue Konsignationslager zu beliefern.
Das Lager (so wie vorstehend beschrieben) wird ausschließlich von der Vergabestelle genutzt. Die Container sind bereits mit Regalen versehen, die von dem zukünftigen Auftragnehmer kostenlos genutzt werden können. Das Lager (so wie vorstehend beschrieben) wird von einem bei der Firma VSTR AG Rodewisch beschäftigten Lageristen verwaltet. Mittels des Konsignationslagers soll eine bestmögliche, kontinuierliche Materialversorgung des Auftraggebers gewährleistet werden.
Der zukünftige Auftragnehmer liefert das Konsignationsmaterial in vorgegebener Stückzahl in das Konsignationslager ein. Die dann kontinuierlich vorzuhaltenden Mindestbestände sind der finalen Fassung des Leistungsverzeichnisses festgelegt. Das Material verbleibt zunächst im Eigentum des zukünftigen Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist dann berechtigt, Konsignationsmaterial aus dem Lager zu entnehmen. Mit der Entnahme kommt jeweils ein Kaufvertrag über das entnommene Material zu den Bedingungen des Rahmenvertrages zustande. Zudem geht das Eigentum an dem Material auf den Auftraggeber über. Dabei existiert eine digitale Schnittstelle. Sobald dann jeweils eine Entnahme stattfindet, wird diese im System dokumentiert, so dass der zukünftige Auftragnehmer eine entsprechende Meldung erhält. Er ist dann zur rechtzeitigen Wiederauffüllung verpflichtet.
Über das Konsignationslager hinaus sollen die in dem Teil B angeführte Vertragsprodukte (mit Ausnahme der Bedarfspositionen) auf Abruf von dem zukünftigen Auftragnehmer kurzfristig in den Meisterbereich Trinkwasser (MB TW) oder auf bestimmte Baustellen im Verbandsgebiet ausgeliefert werden können; in diesem Fall entsteht die Zahlungspflicht mit Auslieferung. Außerdem ist vom zukünftigen Auftragnehmer eine ständige Abholbarkeit der in dem Teil B angeführten Vertragsprodukte (mit Ausnahme der Bedarfspositionen) in dessen Hauptlager zu gewährleisten, also auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und insbesondere an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
Darüber hinaus enthält Teil B eine Reihe von Bedarfspositionen. Hierbei handelt es sich zwar ebenfalls um Vertragsprodukte, deren Verwendung aber deutlich seltener ist als bei den anderen Vertragsprodukten, die deshalb auch vom AN nicht ständig bevorratet werden müssen, jedoch von ihm beschaffbar sein müssen. Der Vertragsentwurf Teil D der Vergabeunterlagen enthält für diese Bedarfspositionen besondere Bestimmungen.
Der auf dieser Basis ausgeschriebene Rahmenvertrag begründet jedoch jeweils keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen. Es werden dementsprechend von der Vergabestelle auch keine Mindestmengen garantiert.
Vorgesehen ist eine siebeneinhalbjährige Vertragslaufzeit (mit der Möglichkeit von einmal jährlichen Preisanpassungen nach Maßgabe der Vorgaben im Vertragsentwurf Teil D). Eine Vertragslaufzeit 1.10.2021 bis 31.3.2023 wird fest vereinbart. Eine erstmalige optionale Verlängerung um drei Jahre ist ebenso möglich wie eine nochmalige optionale Verlängerung um weitere drei Jahre.
Die Bewirtschaftung des Konsignationslagers erfolgt durch den Auftraggeber in Person des Lageristen.
Die anzubietenden Preise sind Netto-Preise zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Ein Energie- und Mautkostenzuschlag darf angeboten werden (mit entsprechender Berücksichtigung bei der preislichen Wertung), weitere Zuschläge z.B. für Transport, Verpackung oder Lieferung der Materialien zum AG hingegen nicht. Hingegen dürfen Nachlässe angeboten werden mit entsprechender Berücksichtigung bei der preislichen Wertung, auch dürfen Skonti geboten werden, letztere fließen aber nicht in die preisliche Wertung ein.