Die BWI GmbH erwägt eine (1) Rahmenvereinbarung mit einem (1) Partner über den Bezug von zeitlich befristet überlassenen Softwarelizenzen (Miete in Form von Subscription) einschließlich Pflege- und Supportleistungen für das Social Media Tool Beezy (intern: ICON) des Herstellers Beezy zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beezy
1265-SL-Beezy
Produkte/Dienstleistungen: Internet- und Intranet-Softwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Die BWI GmbH erwägt eine (1) Rahmenvereinbarung mit einem (1) Partner über den Bezug von zeitlich befristet überlassenen Softwarelizenzen (Miete in Form von...”
Kurze Beschreibung
Die BWI GmbH erwägt eine (1) Rahmenvereinbarung mit einem (1) Partner über den Bezug von zeitlich befristet überlassenen Softwarelizenzen (Miete in Form von Subscription) einschließlich Pflege- und Supportleistungen für das Social Media Tool Beezy (intern: ICON) des Herstellers Beezy zu vergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Zeitlich befristete Überlassung des Social Media Tools „Beezy“ des Herstellers Beezy (Miete/Subscription). Die Überlassung der Software umfasst neben der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zeitlich befristete Überlassung des Social Media Tools „Beezy“ des Herstellers Beezy (Miete/Subscription). Die Überlassung der Software umfasst neben der Einräumung des Nutzungsrechtes im Lizenzmodell „named user“ bzw. „personal user“ die Erbringung von näher beschriebenen Pflege- und Supportleistungen durch den Auftragnehmer.
Für die 2 Jahre Grundlaufzeit wird die Mindestabnahme von jährlich jeweils 6 000 Mietlizenzen mit einer auf jeweils 12 Monate beschränkten Laufzeit vereinbart.
Zusätzlich werden darüber hinausgehend zu gleichen Grundbedingungen schätzungsweise weitere bis zu 1 000 Lizenzen im ersten Vertragsjahr, weitere bis zu 1 000 im zweiten Vertragsjahr und jeweils weitere bis zu 500 Lizenzen im dritten und im vierten Vertragsjahr benötigt. Über das erste und zweite Vertragsjahr hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 12 Monate Fortführungsoption nach Wahl des Auftragsgebers
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 2 x je 12 Monate Fortführungsmöglichkeit nach Wahl des Auftragsgebers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177950f55d0-30c28871174e6f57” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177950f55d0-30c28871174e6f57” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177950f55d0-30c28871174e6f57”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-14
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 093-241197 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die BWI GmbH erwägt 1 Rahmenvereinbarung mit 1 Partner über den Bezug von zeitlich befristet überlassenen Softwarelizenzen (Miete in Form von Subscription)...”
Kurze Beschreibung
Die BWI GmbH erwägt 1 Rahmenvereinbarung mit 1 Partner über den Bezug von zeitlich befristet überlassenen Softwarelizenzen (Miete in Form von Subscription) einschließlich Pflege- und Supportleistungen für das Social Media Tool Beezy (intern: ICON) des Herstellers Beezy zu vergeben.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Zeitlich befristete Überlassung des Social Media Tools „Beezy“ des Herstellers Beezy (Miete/Subscription). Die Überlassung der Software umfasst neben der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zeitlich befristete Überlassung des Social Media Tools „Beezy“ des Herstellers Beezy (Miete/Subscription). Die Überlassung der Software umfasst neben der Einräumung des Nutzungsrechtes im Lizenzmodell „named user“ bzw. „personal user“ die Erbringung von näher beschriebenen Pflege- und Supportleistungen durch den Auftragnehmer. Für die zwei Jahre Grundlaufzeit wird die Mindestabnahme von jährlich jeweils 6 000 Mietlizenzen mit einer auf jeweils 12 Monate beschränkten Laufzeit vereinbart. Zusätzlich werden darüber hinausgehend zu gleichen Grundbedingungen schätzungsweise weitere bis zu 1 000 Lizenzen im ersten Vertragsjahr, weitere bis zu 1 000 im zweiten Vertragsjahr und jeweils weitere bis zu 500 Lizenzen im dritten und im vierten Vertragsjahr benötigt. Über das erste und zweite Vertragsjahr hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: 2 x je 12 Monate Fortführungsmöglichkeit nach Wahl des Auftragsgebers.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 093-241197
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Die BWI beabsichtigt im weiteren Vorgehen, von den Möglichkeiten des § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV Gebrauch zu machen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 118-309978 (2021-06-16)