Die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur auf dem Niveau, die mit den gesellschaftlichen Erwartungen korrespondiert, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Die Zustandsdaten stellen hierbei die wichtigste Grundlage dar. Die hohe Qualität der Zustandsdaten, deren Aktualität und Vollständigkeit beeinflussen entscheidend die Qualität des Erhaltungsmanagements. Die Zustandserfassung und Zustandsbewertung wird in Hamburg auf den übrigen Bezirksstraßen zum 2. Mal nach 2016/17 realisiert. Die ZEB-Kampagnen werden turnusmäßig durchgeführt, um die Zustandsdaten zu beschaffen und aufzubereiten, so dass sie in die Entscheidungsprozesse im Erhaltungsmanagement integriert werden können. Die Zustandsdaten werden neben der direkten Erhaltungsplanung auch für die Analyse der Zustandsdynamik sowie zur monetären Bewertung der Straßeninfrastruktur (Doppik) benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: FB 2021000158
Kurze Beschreibung:
Die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur auf dem Niveau, die mit den gesellschaftlichen Erwartungen korrespondiert, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Die Zustandsdaten stellen hierbei die wichtigste Grundlage dar. Die hohe Qualität der Zustandsdaten, deren Aktualität und Vollständigkeit beeinflussen entscheidend die Qualität des Erhaltungsmanagements. Die Zustandserfassung und Zustandsbewertung wird in Hamburg auf den übrigen Bezirksstraßen zum 2. Mal nach 2016/17 realisiert. Die ZEB-Kampagnen werden turnusmäßig durchgeführt, um die Zustandsdaten zu beschaffen und aufzubereiten, so dass sie in die Entscheidungsprozesse im Erhaltungsmanagement integriert werden können. Die Zustandsdaten werden neben der direkten Erhaltungsplanung auch für die Analyse der Zustandsdynamik sowie zur monetären Bewertung der Straßeninfrastruktur (Doppik) benötigt.
Die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur auf dem Niveau, die mit den gesellschaftlichen Erwartungen korrespondiert, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Die Zustandsdaten stellen hierbei die wichtigste Grundlage dar. Die hohe Qualität der Zustandsdaten, deren Aktualität und Vollständigkeit beeinflussen entscheidend die Qualität des Erhaltungsmanagements. Die Zustandserfassung und Zustandsbewertung wird in Hamburg auf den übrigen Bezirksstraßen zum 2. Mal nach 2016/17 realisiert. Die ZEB-Kampagnen werden turnusmäßig durchgeführt, um die Zustandsdaten zu beschaffen und aufzubereiten, so dass sie in die Entscheidungsprozesse im Erhaltungsmanagement integriert werden können. Die Zustandsdaten werden neben der direkten Erhaltungsplanung auch für die Analyse der Zustandsdynamik sowie zur monetären Bewertung der Straßeninfrastruktur (Doppik) benötigt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-12 📅
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2021-08-30 📅
2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 030-073548
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN,
— weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensbrief) entnehmen.
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN,
— weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensbrief) entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Befahrung und Zustandserfassung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Befahrung und Zustandserfassung auf dem Netz der übrigen Bezirksstraßen
Möchten Sie Ihr Angebot auf Los 1 abgeben, füllen Sie bitte alle Preispositionen unter Ziffer 1.1 bis Ziffer 1.8 für Los 1 vollständig aus.
Bezeichnung des Loses: Auswertung und Bewertung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Auswertung und Bewertung der Daten
Möchten Sie Ihr Angebot für Los 2 abgeben, füllen Sie bitte alle Preispositionen unter Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.37 vollständig aus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagensind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
4. (S1) – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2) und 4) (E1 und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2) und 4) (E1 und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. (E2) – Referenzen aus mindestens einem Projekt der letzten 3 Jahre auf kommunalen Stadtstraßen: Erfassung im Rahmen der TP1 (Ebenheit) und TP3 (Substanzmerkmale/Oberfläche) auf kommunalen Straßen auf der Länge von mind. 5 km gemessenen Fahrstreifen.
5. (E2) – Referenzen aus mindestens einem Projekt der letzten 3 Jahre auf kommunalen Stadtstraßen: Erfassung im Rahmen der TP1 (Ebenheit) und TP3 (Substanzmerkmale/Oberfläche) auf kommunalen Straßen auf der Länge von mind. 5 km gemessenen Fahrstreifen.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
— jährlicher Auftragswert zu nennen.
(Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
6. (E 3) – Nachweis für die zeitbefristete Betriebszulassung der zum Einsatz vorgesehenen Messverfahren für das Jahr 2020 entsprechend der ZTV ZEB-StB 06, Abs. 4.
Die geforderten Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei zu halten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen: für Personenschäden: 3 Mio. EUR, für Sachschäden: 1 Mio. EUR, für Vermögensschäden: 150 000 EUR.
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung eine unbeschränkte und unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft (5 % der Vertragssumme, gemäß HmbZVB Punkt 15) durch ein deutsches Kreditinstitut dem AG vorzulegen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird im Falle der vollständigen Vertragserfüllung nach Ende des Vertrags freigegeben.
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung eine unbeschränkte und unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft (5 % der Vertragssumme, gemäß HmbZVB Punkt 15) durch ein deutsches Kreditinstitut dem AG vorzulegen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird im Falle der vollständigen Vertragserfüllung nach Ende des Vertrags freigegeben.
Für Vollendung und Einzelfristen der Leistung hat der AN für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/12 v. H. vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v .H. der Abrechnungssumme begrenzt.
Für Vollendung und Einzelfristen der Leistung hat der AN für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/12 v. H. vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v .H. der Abrechnungssumme begrenzt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN,
— weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensbrief) entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.
Quelle: OJS 2021/S 030-073548 (2021-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 565 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-23 📅
Name: TÜV Rheinland Schniering GmbH
Postanschrift: Heegstraße 60
Postort: Essen
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland 🇩🇪 Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 475 000 EUR 💰
Name: Heller Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Otto-Hesse-Straße 19T9
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Darmstadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 90 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.