Gegenstand dieses Vertrags ist der Erwerb hochaufgelöster Nadir und Oblique Luftbilder (≤ 0,05 m/Pixel) mit hoher Überlappung (≥ 80 % in Längs- und ≥ 60 % in Querrichtung) für das 465 km große Bearbeitungsgebiet im Großraum München. Diese sollen für die Berechnung eines Digitalen Oberflächenmodells (DOM), eines DOM-basierten True-Orthophoto-Mosaiks (TOM), eines Digitalen Geländemodells (DGM) sowie eines 3D-Meshs genutzt werden. Die Erstellung des DOM und DGM kann sowohl bildbasiert als auch in Kombination mit einem Laserscanner erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Luftbildvermessung
Referenznummer: KR-Subm-2021-0006
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrags ist der Erwerb hochaufgelöster Nadir und Oblique Luftbilder (≤ 0,05 m/Pixel) mit hoher Überlappung (≥ 80 % in Längs- und ≥ 60 % in Querrichtung) für das 465 km
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Luftbildvermessung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Photogrammetrische Dienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-150726
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 160 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat, GeodatenService München
Denisstr. 2
80335 München
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände vorliegt; für den Fall des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden, nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände vorliegt; für den Fall des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden, nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Angaben (Eigenerklärung) zur (oder Nachweis der) Eintragung des Bieters in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, oder Angaben zum anderweitigen Nachweis (oder anderweitiger Nachweis) einer erforderlichen Erlaubnis der Berufsausübung.
b) Angaben (Eigenerklärung) zur (oder Nachweis der) Eintragung des Bieters in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, oder Angaben zum anderweitigen Nachweis (oder anderweitiger Nachweis) einer erforderlichen Erlaubnis der Berufsausübung.
c) Sofern es sich bei dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft um eine natürliche Person handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers für die Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO bei dem Bundesamt für Justiz durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n), Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
c) Sofern es sich bei dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft um eine natürliche Person handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers für die Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO bei dem Bundesamt für Justiz durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n), Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
d) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Landeshauptstadt München gesamtschuldnerisch haften.
d) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Landeshauptstadt München gesamtschuldnerisch haften.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Angaben auch für diese einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Angaben auch für diese einzureichen.
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe getrennt pro Geschäftsjahr und soweit in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erzielt worden ist),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe getrennt pro Geschäftsjahr und soweit in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erzielt worden ist),
b) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich vorstehend a) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe):
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), im Fall der Eignungsleihe außerdem Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), im Fall der Eignungsleihe außerdem Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
a) geeignete Referenzen (Eigenerklärung) in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit einschließlich der dortigen Ansprechperson und deren Telefonnummer und EMail-Adresse). Angegeben werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr 2015 oder später erbracht worden sind. Im Übrigen siehe nachfolgend unter „möglicherweise geforderten Mindeststandards“.
a) geeignete Referenzen (Eigenerklärung) in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit einschließlich der dortigen Ansprechperson und deren Telefonnummer und EMail-Adresse). Angegeben werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr 2015 oder später erbracht worden sind. Im Übrigen siehe nachfolgend unter „möglicherweise geforderten Mindeststandards“.
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren
c) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich vorstehend a) oder b) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe): Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens). Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
c) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich vorstehend a) oder b) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe): Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens). Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Mindeststandards:
Es sind mindestens 2 Referenzen (Eigenerklärungen) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit einschließlich der dortigen Ansprechperson und deren Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen, aus der anhand der Angaben zum konkreten Leistungsgegenstand hervorgeht, dass sie Leistungen zum Gegenstand hat, die mit den Leistungen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags vergleichbar sind.
Es sind mindestens 2 Referenzen (Eigenerklärungen) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit einschließlich der dortigen Ansprechperson und deren Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen, aus der anhand der Angaben zum konkreten Leistungsgegenstand hervorgeht, dass sie Leistungen zum Gegenstand hat, die mit den Leistungen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
a) Für die vorgeschriebene Auftragsbekanntmachung (§ 40 VgV) einschließlich etwaiger ergänzender Bekanntmachungen ist jeweils die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung maßgeblich.
b) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle anzufordern, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote anonymisiert für alle Unternehmen über die eVergabe-Plattform bereitstellen kann. Werden Informationen nach dieser Maßgabe verspätet angefordert, insbesondere Fragen verspätet gestellt, werden diese unter Umständen nicht mehr erteilt und Fragen unter Umständen nicht mehr beantwortet. Hinweise und sonstige Informationen zum Verfahrensablauf teilt die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote mit. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Vergabeplattform über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und aktuelle zusätzliche Informationen.
b) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle anzufordern, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote anonymisiert für alle Unternehmen über die eVergabe-Plattform bereitstellen kann. Werden Informationen nach dieser Maßgabe verspätet angefordert, insbesondere Fragen verspätet gestellt, werden diese unter Umständen nicht mehr erteilt und Fragen unter Umständen nicht mehr beantwortet. Hinweise und sonstige Informationen zum Verfahrensablauf teilt die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote mit. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Vergabeplattform über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und aktuelle zusätzliche Informationen.
c) Die ausschreibende Stelle führt die Kommunikation mit den (potentiellen) Bieter_innen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München (LHM), soweit nicht andere Kommunikationsformen rechtlich zulässig oder geboten sind. Sie behält sich deshalb z. B. vor, die Information nach § 134 GWB den Bieter_innen jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail-Adresse zu übermitteln.
c) Die ausschreibende Stelle führt die Kommunikation mit den (potentiellen) Bieter_innen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München (LHM), soweit nicht andere Kommunikationsformen rechtlich zulässig oder geboten sind. Sie behält sich deshalb z. B. vor, die Information nach § 134 GWB den Bieter_innen jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail-Adresse zu übermitteln.
d) Bitte reichen Sie Ihr elektronisches Angebot ausschließlich über die für die Angebotsabgabe vorgesehene Funktion des Bietercockpits der Vergabeplattform ein. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe nicht die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot nicht (auch nicht zusätzlich zur Einreichung über die Vergabeplattform) per E-Mail oder per Fax ein.
d) Bitte reichen Sie Ihr elektronisches Angebot ausschließlich über die für die Angebotsabgabe vorgesehene Funktion des Bietercockpits der Vergabeplattform ein. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe nicht die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot nicht (auch nicht zusätzlich zur Einreichung über die Vergabeplattform) per E-Mail oder per Fax ein.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 060-150726 (2021-03-22)
Ergänzende Angaben (2021-04-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Photogrammetrische Dienstleistungen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München — Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro
Postanschrift: Denisstraße 2
Da die Auftragnehmerin geltend gemacht hat, dass aus einer Veröffentlichung des Auftragswert Rückschlüsse auf die Kalkulation und Preispolitik gezogen werden kann und dies ihren berechtigten geschäftlichen Interessen schadet, wird der Auftragswert gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht.
Da die Auftragnehmerin geltend gemacht hat, dass aus einer Veröffentlichung des Auftragswert Rückschlüsse auf die Kalkulation und Preispolitik gezogen werden kann und dies ihren berechtigten geschäftlichen Interessen schadet, wird der Auftragswert gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kommunalreferat
GeodatenService München
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-01 📅
Name: Leica Geosystems Technology A/S
Postanschrift: Telehøjen 8
Postort: Odense SØ
Postleitzahl: 5220
Land: Dänemark 🇩🇰
Telefon: +45 50543539📞
Land: Syddanmark 🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Recht und Verwaltung — Submissionsbüro
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung einer Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags gemäß § 134 Absatz 1 Nr. 1 GWB endet, sofern der der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Frist zur Geltendmachung einer Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags gemäß § 134 Absatz 1 Nr. 1 GWB endet, sofern der der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kontaktstelle wie oben I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://vergabe.muenchen.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 133-354324 (2021-07-08)