Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert („Freigestellter Schülerverkehr“/„Behindertenbeförderung“). Der Kreis Offenbach („Auftraggeber“), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH („kvgOF“) mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt. Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z. B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein. Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind 4 Wirtschaftsjahre mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert („Freigestellter Schülerverkehr“/„Behindertenbeförderung“). Der Kreis Offenbach („Auftraggeber“), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH („kvgOF“) mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z. B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind 4 Wirtschaftsjahre mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert („Freigestellter Schülerverkehr“/„Behindertenbeförderung“). Der Kreis Offenbach („Auftraggeber“), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH („kvgOF“) mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z. B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind 4 Wirtschaftsjahre mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Offenbach, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten durch die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF)
Postanschrift: Masayaplatz 1
Postleitzahl: 63128
Postort: Dietzenbach
Kontakt
Internetadresse: https://www.kvgof.de/🌏
E-Mail: ausschreibung@kvgof.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E81536278🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E81536278🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 094-247661
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert („Freigestellter Schülerverkehr“/„Behindertenbeförderung“). Der Kreis Offenbach („Auftraggeber“), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH („kvgOF“) mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert („Freigestellter Schülerverkehr“/„Behindertenbeförderung“). Der Kreis Offenbach („Auftraggeber“), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH („kvgOF“) mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z. B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z. B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind 4 Wirtschaftsjahre mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind 4 Wirtschaftsjahre mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 24 Kindern in die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, Osw.-v.-Nell-Breuning-Straße 633069 Offenbach, sowie 5 Kindern in die Nebenstelle der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, Hauptstr. 8, 63512 Hainburg.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 24 Kindern in die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, Osw.-v.-Nell-Breuning-Straße 633069 Offenbach, sowie 5 Kindern in die Nebenstelle der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, Hauptstr. 8, 63512 Hainburg.
Keine Begleitperson erforderlich.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 53 Kindern in die Don-Bosco-Schule, 63500 Seligenstadt, Mainflinger Str. 17.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 53 Kindern in die Don-Bosco-Schule, 63500 Seligenstadt, Mainflinger Str. 17.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 24 Kindern in die Helen-Keller-Schule, 63128 Dietzenbach, Voltastr. 6.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 24 Kindern in die Helen-Keller-Schule, 63128 Dietzenbach, Voltastr. 6.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 46 Kindern in die Erich-Kästner-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 70.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 46 Kindern in die Erich-Kästner-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 70.
Pro Fahrzeug ist eine Begleitperson einzusetzen.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 103 Kindern in die Janusz-Korczak-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 66, 7 Kindern in die Ricarda-Huch-Schule, 63303 Dreieich, Breslauer Str. 15, 7 Kindern in die Albert-Schweitzer-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 35, sowie 6 Kindern in die Albert-Einstein-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 90.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 103 Kindern in die Janusz-Korczak-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 66, 7 Kindern in die Ricarda-Huch-Schule, 63303 Dreieich, Breslauer Str. 15, 7 Kindern in die Albert-Schweitzer-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 35, sowie 6 Kindern in die Albert-Einstein-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 90.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 61 Kindern in die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, 63110 Rodgau, Pfarrgasse 6, sowie 7 Kindern in die Merianschule, 63500 Seligenstadt, Einhardstr. 63.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 61 Kindern in die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, 63110 Rodgau, Pfarrgasse 6, sowie 7 Kindern in die Merianschule, 63500 Seligenstadt, Einhardstr. 63.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 144 Kindern in die Friedrich-Fröbel-Schule, 63263 Neu-Isenburg, Offenbacher Straße 162.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 144 Kindern in die Friedrich-Fröbel-Schule, 63263 Neu-Isenburg, Offenbacher Straße 162.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 79 Kindern in die Schule am Goldberg, 63150 Heusenstamm, Ginsterweg 1.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 79 Kindern in die Schule am Goldberg, 63150 Heusenstamm, Ginsterweg 1.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 6 Kindern in die Georg-Büchner-Schule, 63303 Dreieich, Moselstr. 7.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 6 Kindern in die Georg-Büchner-Schule, 63303 Dreieich, Moselstr. 7.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA07
EA02
EA12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fahrtziele sind stets die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, 63069 Offenbach, Osw.-v.-Nell-Breuning-Straße 3, sowie deren Nebenstelle, 63512 Hainburg, Hauptstr. 8. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Langen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und in Seligenstadt.
Fahrtziele sind stets die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, 63069 Offenbach, Osw.-v.-Nell-Breuning-Straße 3, sowie deren Nebenstelle, 63512 Hainburg, Hauptstr. 8. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Langen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und in Seligenstadt.
Fahrtziel ist stets die Don-Bosco-Schule, 63500 Seligenstadt, Mainflinger Str. 17.
Die Anfahrtspunkte liegen in Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und in Seligenstadt.
Fahrtziel ist stets die Helen-Keller-Schule, 63128 Dietzenbach, Voltastr. 6.
Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Rodgau und in Rödermark.
Fahrtziel ist stets die Erich-Kästner-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 70.
Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau, Rödermark und in Seligenstadt.
Fahrtziele sind stets die Janusz-Korczak-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 66, Ricarda-Huch-Schule, 63303 Dreieich, Breslauer Str. 15, die Albert-Schweitzer-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 35, sowie die Albert-Einstein-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 90. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Neu-Isenburg, Obertshausen und in Rödermark.
Fahrtziele sind stets die Janusz-Korczak-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 66, Ricarda-Huch-Schule, 63303 Dreieich, Breslauer Str. 15, die Albert-Schweitzer-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 35, sowie die Albert-Einstein-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 90. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Neu-Isenburg, Obertshausen und in Rödermark.
Fahrtziele ist stets die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, 63110 Rodgau, Pfarrgasse 6, sowie Merianschule in Seligenstadt, Einhardstr. 63.
Die Anfahrtspunkte liegen in Hainburg, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und in Seligenstadt.
Fahrtziel ist stets die Friedrich-Fröbel-Schule, 63263 Neu-Isenburg, Offenbacher Straße 162. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Mainhausen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau und in Rödermark.
Fahrtziel ist stets die Friedrich-Fröbel-Schule, 63263 Neu-Isenburg, Offenbacher Straße 162. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Mainhausen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau und in Rödermark.
Fahrtziel ist stets die Schule am Goldberg, 63150 Heusenstamm, Ginsterweg 1. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen und in Rödermark.
Fahrziel ist stets die Georg-Büchner-Schule, 63303 Dreieich, Moselstr. 7, Die Anfahrtspunkte liegen in Egelsbach, Langen, Neu-Isenburg und in Rödermark.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Handelsregisterauszug, der das Datum des Angebots trägt, oder vergleichbarer Nachweis (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
Mindeststandards:
1. Eigenerklärungen zum Umsatz:
Der Bieter hat dem Angebot eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beizufügen.
Die Eigenerklärung hat den darin enthaltenen Umsatz des Unternehmens bezüglich Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr und der Behindertenbeförderung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat auszuweisen. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“),
Die Eigenerklärung hat den darin enthaltenen Umsatz des Unternehmens bezüglich Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr und der Behindertenbeförderung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat auszuweisen. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“),
2. Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn nach HVTG (gemäß Formblatt):
Die Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn gemäß §§ 4 ff HVTG ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unter Verwendung des bereitsgestellten Formblattes abzugeben. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
Die Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn gemäß §§ 4 ff HVTG ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unter Verwendung des bereitsgestellten Formblattes abzugeben. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
1. Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen (Referenzprojekte):
Dem Angebot ist eine Liste der wesentlichen in den Jahren 2018-2021 erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Beförderungsleistungen bzgl. Leistungsart (Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr und/oder Behindertenbeförderung) und Leistungsumfang (ca. 600 Schüler) vergleichbar sind, beizufügen. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“) der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“),
Dem Angebot ist eine Liste der wesentlichen in den Jahren 2018-2021 erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Beförderungsleistungen bzgl. Leistungsart (Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr und/oder Behindertenbeförderung) und Leistungsumfang (ca. 600 Schüler) vergleichbar sind, beizufügen. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“) der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“),
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Formblatt):
Eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unter Verwendung von Formblatt 2 abzugeben. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
Eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unter Verwendung von Formblatt 2 abzugeben. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Dietzenbach
Zusätzliche Informationen: Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein ausgewählter Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der mögliche Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein ausgewählter Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der mögliche Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Quelle: OJS 2021/S 094-247661 (2021-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert ("Freigestellter Schülerverkehr" / "Behindertenbeförderung"). Der Kreis Offenbach ("Auftraggeber"), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH ("kvgOF") mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z.B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind vier Wirtschaftsjahre mit zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert ("Freigestellter Schülerverkehr" / "Behindertenbeförderung"). Der Kreis Offenbach ("Auftraggeber"), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH ("kvgOF") mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z.B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind vier Wirtschaftsjahre mit zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Gesamtwert des Auftrags: 16399718.77 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wurde teilweise aufgehoben:
Das Vergabeverfahren für das Los Nr. 8 wurde aufgehoben, weil keines der Angebote den Bedingungen des Vergabeverfahrens entsprach (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Im Anschluss daran wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 Hs. 1 und 4 VgV).
Das Vergabeverfahren für das Los Nr. 9 wurde aufgehoben, weil sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hatte (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV) und der Beschaffungsbedarf unvorhergesehen entfallen war.
Zu Ziffer II.1.7): Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung ohne MwSt. umfasst die in diesem Vergabeverfahren vergebenen Lose 1 bis 7 jeweils einschließlich der 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr.
Zu den jeweiligen Ziffern V.2.4): Eine Angabe der losbezogenen Auftragswerte erfolgt nicht, weil dies die legitimen Geschäftsinteressen der erfolgreichen Bieter (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sowie den fairen Wettbewerb künftiger Vergaben dieser Aufträge beeinträchtigen würde.
Das Vergabeverfahren für das Los Nr. 8 wurde aufgehoben, weil keines der Angebote den Bedingungen des Vergabeverfahrens entsprach (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Im Anschluss daran wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 Hs. 1 und 4 VgV).
Das Vergabeverfahren für das Los Nr. 9 wurde aufgehoben, weil sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hatte (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV) und der Beschaffungsbedarf unvorhergesehen entfallen war.
Zu Ziffer II.1.7): Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung ohne MwSt. umfasst die in diesem Vergabeverfahren vergebenen Lose 1 bis 7 jeweils einschließlich der 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr.
Zu den jeweiligen Ziffern V.2.4): Eine Angabe der losbezogenen Auftragswerte erfolgt nicht, weil dies die legitimen Geschäftsinteressen der erfolgreichen Bieter (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sowie den fairen Wettbewerb künftiger Vergaben dieser Aufträge beeinträchtigen würde.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert ("Freigestellter Schülerverkehr" / "Behindertenbeförderung"). Der Kreis Offenbach ("Auftraggeber"), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH ("kvgOF") mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert ("Freigestellter Schülerverkehr" / "Behindertenbeförderung"). Der Kreis Offenbach ("Auftraggeber"), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH ("kvgOF") mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z.B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z.B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind vier Wirtschaftsjahre mit zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind vier Wirtschaftsjahre mit zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Beschreibung der Optionen: 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 103 Kindern in die Janusz-Korczak-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 66, 7 Kindern in die Ricarda-Huch-Schule, 63303 Dreieich, Breslauer Str. 15, 7 Kindern in die Albert-Schweitzer-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 35, sowie 6 Kindern in die Albert-Einstein-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 90.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 103 Kindern in die Janusz-Korczak-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 66, 7 Kindern in die Ricarda-Huch-Schule, 63303 Dreieich, Breslauer Str. 15, 7 Kindern in die Albert-Schweitzer-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 35, sowie 6 Kindern in die Albert-Einstein-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 90.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: Jochen Winter e.K.
Postort: Mörfelden-Walldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Groß-Gerau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Postort: Frankfurt am Main
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
6
3
2
4
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde teilweise aufgehoben:
Das Vergabeverfahren für das Los Nr. 8 wurde aufgehoben, weil keines der Angebote den Bedingungen des Vergabeverfahrens entsprach (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Im Anschluss daran wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 Hs. 1 und 4 VgV).
Das Vergabeverfahren für das Los Nr. 8 wurde aufgehoben, weil keines der Angebote den Bedingungen des Vergabeverfahrens entsprach (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Im Anschluss daran wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 Hs. 1 und 4 VgV).
Das Vergabeverfahren für das Los Nr. 9 wurde aufgehoben, weil sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hatte (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV) und der Beschaffungsbedarf unvorhergesehen entfallen war.
Zu Ziffer II.1.7): Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung ohne MwSt. umfasst die in diesem Vergabeverfahren vergebenen Lose 1 bis 7 jeweils einschließlich der 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr.
Zu den jeweiligen Ziffern V.2.4): Eine Angabe der losbezogenen Auftragswerte erfolgt nicht, weil dies die legitimen Geschäftsinteressen der erfolgreichen Bieter (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sowie den fairen Wettbewerb künftiger Vergaben dieser Aufträge beeinträchtigen würde.
Zu den jeweiligen Ziffern V.2.4): Eine Angabe der losbezogenen Auftragswerte erfolgt nicht, weil dies die legitimen Geschäftsinteressen der erfolgreichen Bieter (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sowie den fairen Wettbewerb künftiger Vergaben dieser Aufträge beeinträchtigen würde.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein ausgewählter Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der mögliche Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein ausgewählter Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der mögliche Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle
Quelle: OJS 2021/S 164-431471 (2021-08-20)