Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme wird als Rahmenvertrag vergeben und beinhaltet neben bereits
feststehenden Maßnahmen an verschiedenen Streckenabschnitten gemäß Anlage 1 auch nicht vorhersehbare Bekämpfungsmaßnahmen.
Die Entfernung zwischen den einzelnen Einsatzstellen kann sehr unterschiedlich sein. Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet.
Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden an den Anlagen der Straße, die er selbst verschuldet hat. Sämtliche entstandene Schäden sind durch den AN zu
beheben. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem AN im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.für die Ausführung der Maßnahmen. Im Einzelfall kann auch eine Aufforderung durch den zuständigen Straßenmeister oder dessen Beauftragten erfolgen, dann sind die Arbeiten innerhalb von 10 Kalendertage, unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die Arbeiten zu beginnen und zu Ende zu führen. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so durchzuführen, dass die Blätter (Ober- und Unterseite) benässt sind und die Bekämpfung bis zum Ende des 2. Larvenstadiums abgeschlossen ist. Die komplette Baumkrone ist vollständig zu benetzen. Zeitpunkt für eine optimale Ausbringung ist:
- kein Regen 12 Stunden vor und nach der Ausbringung
- optimal sind Temperaturen > 20°, mindestens 15°
- Möglichst geringe UV-Strahlung
- Windstille oder geringer Wind unter 3 m/s
Die Durchführung hat mit Voranmeldung (i.d.R. 14 Kalendertage) auf der jeweils
zuständigen Meisterei zu erfolgen. Der Umfang der Arbeiten (Streckenbereiche, Arbeitsgeräte, Verkehrssicherung) kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Die Meistereien führen die örtliche Einweisung durch. Hierbei werden die Örtlichkeiten begangen. Sämtliche Leistungen, die der AN erbracht hat, sind arbeitstäglich in der regulären Arbeitszeit montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.15 Uhr mit dem AG abzustimmen und gemeinsam auf zumessen.
Die einzelnen Losbereiche (Teilaufträge) sind möglichst ohne Unterbrechung
durchzuführen. Bei plötzlich auftretenden Nesterfunden, die aus
Verkehrssicherheitsgründen eine kurzfristige Entfernung erfordern, ist der AN
verpflichtet die Arbeiten spätestens 24 Stunden nach Auftragserteilung
auszuführen. Die eingesammelten Nester sind organischer Sondermüll und gefährlicher Abfall. Ein Nachweis für die fachgerechte Entsorgung ist zu führen, d.h. Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305*
(organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) Im gesamten Streckennetz können Arbeiten ausgeführt werden, die terminlich mit den vorgesehenen Arbeiten kollidieren. Daher ist eine enge Abstimmung mit der jeweiligen
Meisterei erforderlich.Die Eichen befinden sich an Bundesautobahnen und Parkplätzen der oben aufgeführten Meistereien. Dies bedeutet es handelt sich um nicht zusammenhängende Örtlichkeiten.
Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann.
Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden. Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung.
Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen.
Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.