Auftragsbekanntmachung (2021-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen München GmbH - Herr Maximilian Scharf
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Postort: München - Flughafen
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: andreas.buske@munich-airport.de📧
Region: Freising🏙️
URL: http://www.munich-airport.de/855722🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.munich-airport.de/855722🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 45
Postort: München
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Flughafen München GmbH - Büroimmobilien Konzern (RECO), Bürogebäude West 1, 1. OG, Raum 1017”
E-Mail: andreas.buske@munich-airport.de📧
Region: Freising🏙️
URL: www.munich-airport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bekanntmachung Interessensbekundungsverfahren Pachtvertrag zwei öffentli-che Tankstellenstandorte am Flughafen München”
Produkte/Dienstleistungen: Immobiliendienste📦
Kurze Beschreibung:
“Bekanntmachung Interessensbekundungsverfahren Pachtvertrag zwei öffentliche Tankstellenstandorte am Flughafen München” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tankstellengrundstück am Standort West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Immobiliendienste📦
Ort der Leistung: Freising🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Tankstellengrundstück am Standort West verfügt über eine Gesamtfläche von 8.792 m². Das aktuelle Kraftstoffangebot umfasst die fossilen Brennstoffe...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Tankstellengrundstück am Standort West verfügt über eine Gesamtfläche von 8.792 m². Das aktuelle Kraftstoffangebot umfasst die fossilen Brennstoffe Diesel und Benzin, sowie Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG). Des Weiteren verfügt die Station über eine Waschstraße, mehrere SB-Waschboxen und ein Shop-Gebäude inklusive Bistro/Café und Sitzgelegenheiten im Innen- und Außenbereich. Die Versorgung der Tankstelle mit CNG erfolgt über eine von den Stadtwerken München an den Standort gelegte Erdgasleitung.
Mit Ausnahme der soeben erwähnten Erdgas-Abgabestation (inkl. Leitungen, Betriebsgebäude etc.) ist beabsichtigt, dass der Weststandort mit Ablauf des aktuellen Pachtvertrags als unbebautes Grundstück an einen neuen Pächter übergeben wird. Die FMG beabsichtigt nicht, sich an zu tätigenden Investitionen in ein neues Tankstellengebäude, Tankstellentechnik etc. zu beteiligen. Sollte das Verfahren ergeben, dass es zu einem Pächterwechsel kommt, ist die etwaige Übernahme einzelner Gebäude- oder Anlagenteile des bisherigen Pächters durch einen neuen Pächter nicht grundsätzlich ausgeschlossen und dann zwischen bisherigem und neuem Pächter zu klären.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Wünscht der Interessent eine längere Mindestlaufzeit, insb. weil er an einem Standort neu investieren möchte, so ist dies Verhandlungssache und Gegenstand...”
Beschreibung der Verlängerungen
Wünscht der Interessent eine längere Mindestlaufzeit, insb. weil er an einem Standort neu investieren möchte, so ist dies Verhandlungssache und Gegenstand der 2. Stufe des Verfahrens.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tankstellengrundstück am Standort Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Grundstück Standort Ost befindet sich am östlichsten Ende des planfestgestellten Flughafengeländes, weshalb keine weiteren Immobilienentwicklungen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Grundstück Standort Ost befindet sich am östlichsten Ende des planfestgestellten Flughafengeländes, weshalb keine weiteren Immobilienentwicklungen in unmittelbarer Nachbarschaft geplant sind.
Das östliche Tankstellengrundstück umfasst eine Gesamtfläche von 8.450 m². Das Tankstellengebäude sowie die Tankstellenüberdachung befinden sich im Eigentum der FMG und sind vom künftigen Pächter ohne jede Gewähr der FMG zu übernehmen bzw. können übernommen werden. Sollte dieser weiterverwendet werden, stünde der FMG eine Restwertablöse zu. Weitere Informationen zum Tankstellengebäude und den Überdachungen erhalten Bewerber auf Anfrage.
Neben den gängigen Diesel- und Benzinkraftstoffen werden am Tankstellenstandort Ost der-zeit LPG und Wasserstoff angeboten. Zudem verfügt die Station über eine Waschstraße, SB-Boxen, einen Shop mit einem an Tankstellen gängigen Warenangebot sowie einem Gastronomiebereich mit Sitzgelegenheiten im Innen- und Außenbereich.
Der Betrieb der auf dem Grundstück verorteten Wasserstoffabgabestation wird durch einen von dieser Ausschreibung unabhängigen Vertrag zwischen FMG und Dritten fortgeführt. Alle hierfür erforderlichen Anlagen werden daher unverändert auf dem Grundstück verbleiben. Erforderliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind vom Pächter zu dulden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat..
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird,; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen werden Angaben zur Selbstreinigung berücksichtigt.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf den Betrieb von Tankstellen entfällt, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf den Betrieb von Tankstellen entfällt, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a)Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a)Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
b)Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Projektbezeichnung, Realisierungszeitraum und Standort/Lage des Referenzobjekts (inkl. Visualisierungen/Fotoaufnahmen),
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen (wie zum Beispiel angebotene Kraftstoffe, alternative Kraftstoffe, E-Ladesäulen, Shopsortiment, Serviceangebot etc.) sowie etwaige besonderen Umstände des Tankstellenbetriebs
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben insbesondere zu jährliche Kraftstoffmengen bzw. alternativen Energieformen, jährliches Kundenaufkommen, jährlicher Shopumsatz, Angebotspallette des Shops
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“a) An dieser Stelle wird nochmal darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung weder ein öffentlicher Auftrag iSv §103 GWB noch eine Konzession iSv...”
a) An dieser Stelle wird nochmal darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung weder ein öffentlicher Auftrag iSv §103 GWB noch eine Konzession iSv §105 GWB noch eine Beschaffung iSv GWB und SektVO ausgeschrieben wird und mithin also auch keine Dienstleistung, sondern ein Interessensbekundungsverfahren für einen kartellvergaberechtsfreien Pachtvertrag eingeleitet wird. Diese Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartell- oder Konzessionsvergaberecht nach den Richtlinien 2014/25/EU bzw. 2014/23/EU, sondern es gelten ausschließlich die vom Auftraggeber in den unter der in Ziff. I.3. genannten URL mitgeteilten Bestimmungen und Vorgaben.
b) Dieses Interessensbekundungsverfahren wird unter Verwendung des Standard-Formulars Nr. 5 im EU-Amtsblatt freiwillig veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für ein kartellvergaberechtsfreies bzw. konzessionsvergabefreies Verfahren weder eine eigenständige Rubrik oder ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung im Freitext zulässt. Von daher ist hier mangels Alternativmöglichkeiten unter Ziff. II.1.3) auch als Kategorie „Dienstleistung“ angekreuzt worden, obwohl gerade kein Dienstleistungsauftrag vergeben wird, sondern es um den Abschluss eines vergaberechtsfreien Pachtvertrages geht. Um einen breiten, grenzüberschreitenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird das Interessensbekundungsverfahren gleichwohl rein freiwillig im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
c) Die Interessensbekundung ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Erläuterung zum Ablauf des Verfahrens:
Aufgrund der Zeichenbegrenzung in diesem Formular wird für eine ausführlichere Verfahrensdarstellung auf die unter Ziff. I.3 verlinkten Unterlagen verwiesen, dort insb. Ziff. 7.
Dieses Verfahren wird als zweistufiges Verfahren geführt. Erste Stufe ist die Interessensbekundung. In der zweiten Stufe wird die FMG wird Interessenten, die auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) bezeichneten Eignungsvoraussetzungen geeignet zum Betrieb einer Tankstelle am Flughafen München sind, zur Abgabe eines Angebots einladen. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird die Interessensbekundung für die zweite Verfahrensstufe nicht berücksichtigt.
Die FMG wird die fristgerecht eingehenden Interessensbekundungen zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen oder inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss der Interessensbekundung, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt.
Die FMG behält sich vor, Interessensbekundungen bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. Die FMG behält sich darüber hinaus vor, fehlende Nachweise und Erklärungen, die nicht bereits zwingend mit der Bewerbung einzureichen waren, ggf. mehrfach nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die auf der Grundlage der Prüfung der Interessensbekundungen zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten mit der zweiten Stufe des Verfahrens zeit- und inhaltsgleich die Unterlagen für die Angebotsbearbeitung.
Die FMG wird die Zahl der Unternehmen, die in der zweiten Verfahrensstufe zur Abgabe eines Angebots eingeladen werden, so weit verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten dieses Verfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist.
e) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Rückfragen interessierter Unternehmen müssen ausschließlich in Textform (per E-Mail) und bis spätestens 27.08.2021 bei der Kontaktstelle vorliegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: n.n.
Postort: n.n.
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Entfällt, da kein Kartellvergaberechtsverfahren
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: n.n.
Postort: n.n.
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 161-425505 (2021-08-17)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25
Postleitzahl: 85356
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Einkauf
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Sektorenauftraggeber
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mietvertrag öffentlicher Tankstellenstandort Ost am Flughafen München
2021-111734”
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung oder Verkauf von Grundstücken📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der beabsichtigte Abschluss eines Mietvertrages über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der beabsichtigte Abschluss eines Mietvertrages über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort Ost auf dem Gelände des Flughafens München.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermietung oder Verkauf von unbebauten Grundstücken📦
Ort der Leistung: Erding🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort Ost auf dem Gelände...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort Ost auf dem Gelände des Flughafens München abgeschlossen werden. Die FMG beabsichtigt das Grundstück für eine marktübliche Dauer von hier 10 Jahren zum Betrieb einer öffentlicher Tankstellen zu vermieten. Die Errichtung der Tankstelle oder die Übernahme von Altanlagen des gegenwärtigen Mieters auf dem vermieteten Gelände obliegt dabei dem Mieter. Dieser hat daher die Tankstelle auf eigene Kosten selbst nach eigenen Beschaffenheitsanforderungen oder durch selbst bestimmte dritte Unternehmer zu planen bzw. errichten zu lassen.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Der Abschluss des Vertrages stellt weder einen öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Kon-zession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Der Abschluss des Vertrages stellt weder einen öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Kon-zession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und SektVO und mithin also auch keine Dienst- oder gar Bauleistung, sondern einen nach wie vor kartellvergaberechtsfreien Mietvertrag dar.
Insbesondere wird vorliegend weder eine konkrete Dienstleistung noch eine Bauleistung beschafft, so dass der Vertrag insbesondere nicht in den Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) fällt.
Die zugrundeliegende Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU stellt im 15. Erwägungsgrund klar, dass Verträge über die Nutzung von Liegenschaften nicht als Konzessionen einzustufen sind, wenn sie nur allgemeine Bedingungen für deren Nutzung festlegen, ohne bestimmte Bau- oder Dienstleistungen zu beschaffen. Die dort enthaltene Aufzählung allgemeiner Bedingungen für die Nutzung einer Liegenschaft ist nach dem zweiten Satz des 15. Erwägungsgrundes nicht abschließend. Ferner sind auch Besonderheiten der Branche sind zu beachten, weil der Erwägungsgrund nicht alle Lebensbereiche abdecken kann.
Im hier abzuschließenden Mietvertrag werden nur allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Grundstücks geregelt (insb. vorgesehene Nutzung und Pflichten von Mieter und Eigentümer hin-sichtlich der Instandhaltung der Liegenschaft, die Dauer der Vermietung und die Rückgabe, Mietzins, Nebenkosten etc.) und dem Mieter vom Vermieter keine konkrete Vorgaben für die Nutzung der Liegenschaft gemacht. Insbesondere enthält der Vertrag keine einklagbare Rechte des Vermieters, z. B. im Hinblick auf eine Betriebspflicht oder konkrete Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Betriebsführung. Auch konkrete Vorgaben für die Vorhaltung eines bestimmten Sortiments oder einer bestimmten Ausgestaltung/Erscheinungsbild der Tankstelle sind im Mietvertrag nicht enthalten.
Ferner wird auch keine Bauleistung beschafft: Vermietet wird nur das Grundstück; die Errichtung einer Tankstelle oder die Übernahme von Altanlagen des gegenwärtigen Mieters auf dem vermieteten Gelände obliegt dabei dem Mieter. Dieser hat daher die Tankstelle auf eigene Kosten selbst nach eigenen Beschaffenheitsanforderungen oder durch selbst bestimmte dritte Unternehmer zu planen bzw. errichten zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, das Grundstück zum Ablauf der Mietzeit zurückzugeben. Zur Rückgabe ist erforderlich, dass der Mieter die Einrichtungen, die er übernommen oder mit denen er das Grundstück versehen hat, beseitigt und es in den Zustand setzt, in dem es sich befände, wenn es nicht mit der Tankstelle bebaut oder sonstigen zu beseitigenden Einrichtungen versehen worden wäre.
Bei einem Mietvertrag wie vorliegend beschafft der Vermieter somit nichts, sondern bietet selbst eine Leistung an und verwertet eigenes Vermögen. Dies unterfällt nicht dem Kartellvergaberecht (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.09.2021 - 54 Verg 1/21; VK Bund, Beschluss vom 17.12.2019 - VK 2-88/19; KG, Beschluss vom 22.01.2015, Az.: 2 U 14/14).
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 161-425505
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Mietvertrag öffentlicher Tankstellenstandort Ost am Flughafen München
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eni Deutschland GmbH
Postanschrift: Theresienhöhe 30
Postort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Hinweis:
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung...”
Hinweis:
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB über die Absicht, einen Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abzuschließen. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Das Formular ist an dieser Stelle missverständlich formuliert und soll gemäß Nachfrage beim technischen Support des Europäischen Amtsblatts (SIMAP Help Desk) den Tag der Entscheidung über den Abschluss des Vertrags, nicht aber das Datum des Vertragsschlusses wiedergeben. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Bei Ziffer V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht selbstverständlich nicht dem vereinbarten Mietzins. Dieser wird als schützenswertes Betriebs und Geschäftsgeheimnis nicht veröffentlicht.
Hier ist ferner mangels Alternativmöglichkeiten unter Ziff. II.1.3) als Kategorie „Dienstleistung“ angekreuzt worden, obwohl gerade kein Dienstleistungsauftrag bzw. Dienstleistungskonzession vergeben wird, sondern es sich um den Abschluss eines vergaberechtsfreien Mietvertrages handelt.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist also weder ein öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Konzession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und SektVO und mithin also auch keine Dienst- oder Bauleistung, sondern der Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages.
Am 20.08.2021 wurde im EU-Amtsblatt im Sinn eines breitmöglichsten grenzüberschreitenden Wettbewerbs eine freiwillige Veröffentlichung getätigt für ein Interessensbekundungsverfahren als 1. Stufe eines zweistufigen wettbewerblichen Auswahlverfahrens für den Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages über das Mietgrundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 89/2176-2411📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Vermieter ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Vermieter ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 240-634038 (2021-12-07)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-05-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 89975-61216 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mietvertrag öffentlicher Tankstellenstandort West am Flughafen München
2021-111734”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der beabsichtigte Abschluss eines Mietvertrages über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der beabsichtigte Abschluss eines Mietvertrages über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort West auf dem Gelände des Flughafens München.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 15 Jahren über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort West auf dem Gelände...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 15 Jahren über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort West auf dem Gelände des Flughafens München abgeschlossen werden. Die FMG beabsichtigt das Grundstück für eine marktübliche Dauer von hier 15 Jahren zum Betrieb einer öffentlicher Tankstellen zu vermieten. Die Errichtung der Tankstelle oder die Übernahme von Altanlagen des gegenwärtigen Mieters auf dem vermieteten Gelände obliegt dabei dem Mieter. Dieser hat daher die Tankstelle auf eigene Kosten selbst nach eigenen Beschaffenheitsanforderungen oder durch selbst bestimmte dritte Unternehmer zu planen bzw. errichten zu lassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Der Abschluss des Vertrages stellt weder einen öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Konzession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Der Abschluss des Vertrages stellt weder einen öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Konzession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und SektVO und mithin also auch keine Dienst- oder gar Bauleistung, sondern einen nach wie vor kartellvergaberechtsfreien Mietvertrag dar.
Insbesondere wird vorliegend weder eine konkrete Dienstleistung noch eine Bauleistung beschafft, so dass der Vertrag insbesondere nicht in den Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) fällt.
Die zugrundeliegende Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU stellt im 15. Erwägungsgrund klar, dass Verträge über die Nutzung von Liegenschaften nicht als Konzessionen einzustufen sind, wenn sie nur allgemeine Bedingungen für deren Nutzung festlegen, ohne bestimmte Bau- oder Dienstleistungen zu beschaffen. Die dort enthaltene Aufzählung allgemeiner Bedingungen für die Nutzung einer Liegenschaft ist nach dem zweiten Satz des 15. Erwägungsgrundes nicht abschließend. Ferner sind auch Besonderheiten der Branche sind zu beachten, weil der Erwägungsgrund nicht alle Lebensbereiche abdecken kann.
Im hier abzuschließenden Mietvertrag werden nur allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Grundstücks geregelt (insb. vorgesehene Nutzung und Pflichten von Mieter und Eigentümer hin-sichtlich der Instandhaltung der Liegenschaft, die Dauer der Vermietung und die Rückgabe, Miet-zins, Nebenkosten etc) und dem Mieter vom Vermieter keine konkrete Vorgaben für die Nutzung der Liegenschaft gemacht. Insbesondere enthält der Vertrag keine einklagbare Rechte des Vermieters, z. B. im Hinblick auf eine Betriebspflicht oder konkrete Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Betriebsführung. Auch konkrete Vorgaben für die Vorhaltung eines bestimmten Sortiments oder einer bestimmten Ausgestaltung/Erscheinungsbild der Tankstelle sind im Mietvertrag nicht enthalten.
Ferner wird auch keine Bauleistung beschafft: Vermietet wird nur das Grundstück; die Errichtung einer Tankstelle oder die Übernahme von Altanlagen des gegenwärtigen Mieters auf dem vermiete-ten Gelände obliegt dabei dem Mieter. Dieser hat daher die Tankstelle auf eigene Kosten selbst nach eigenen Beschaffenheitsanforderungen oder durch selbst bestimmte dritte Unternehmer zu planen bzw. errichten zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, das Grundstück zum Ablauf der Mietzeit zurückzugeben. Zur Rückgabe ist erforderlich, dass der Mieter die Einrichtungen, die er übernommen oder mit denen er das Grundstück versehen hat, beseitigt und es in den Zustand setzt, in dem es sich befände, wenn es nicht mit der Tankstelle bebaut oder sonstigen zu beseitigenden Einrichtungen versehen worden wäre.
Bei einem Mietvertrag wie vorliegend beschafft der Vermieter somit nichts, sondern bietet selbst eine Leistung an und verwertet eigenes Vermögen. Dies unterfällt nicht dem Kartellvergaberecht (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.09.2021 - 54 Verg 1/21; VK Bund, Beschluss vom 17.12.2019 - VK 2-88/19; KG, Beschluss vom 22.01.2015, Az.: 2 U 14/14).
“Hinweis: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung...”
Hinweis: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB über die Absicht, einen Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abzuschließen. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Das Formular ist an dieser Stelle missverständlich formuliert und soll gemäß Nachfrage beim technischen Support des Europäischen Amtsblatts (SIMAP Help Desk) den Tag der Entscheidung über den Abschluss des Vertrags, nicht aber das Datum des Vertragsschlusses wiedergeben. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Bei Ziffer V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht selbstverständlich nicht dem vereinbarten Mietzins. Dieser wird als schützenswertes Betriebs und Geschäftsgeheimnis nicht veröffentlicht.
Hier ist ferner mangels Alternativmöglichkeiten unter Ziff. II.1.3) als Kategorie „Dienstleistung“ angekreuzt worden, obwohl gerade kein Dienstleistungsauftrag bzw. Dienstleistungskonzession vergeben wird, sondern es sich um den Abschluss eines vergaberechtsfreien Mietvertrages handelt.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist also weder ein öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Konzession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und SektVO und mithin also auch keine Dienst- oder Bauleistung, sondern der Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages.
Am 20.08.2021 wurde im EU-Amtsblatt im Sinn eines breitmöglichsten grenzüberschreitenden Wettbewerbs eine freiwillige Veröffentlichung getätigt für ein Interessensbekundungsverfahren als 1. Stufe eines zweistufigen wettbewerblichen Auswahlverfahrens für den Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages über das Mietgrundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Vermieter ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Vermieter ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2022/S 099-275492 (2022-05-18)