Bekanntmachung Interessensbekundungsverfahren Pachtvertrag zwei öffentli-che Tankstellenstandorte am Flughafen München

Flughafen München GmbH - Herr Maximilian Scharf

Bekanntmachung Interessensbekundungsverfahren Pachtvertrag zwei öffentliche Tankstellenstandorte am Flughafen München

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-17 Auftragsbekanntmachung
2021-12-07 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2022-05-18 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Immobiliendienste
Kurze Beschreibung:
Bekanntmachung Interessensbekundungsverfahren Pachtvertrag zwei öffentliche Tankstellenstandorte am Flughafen München
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immobiliendienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Immobiliendienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH - Herr Maximilian Scharf
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Postleitzahl: 85326
Postort: München - Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de/855722 🌏
E-Mail: andreas.buske@munich-airport.de 📧
URL der Dokumente: http://www.munich-airport.de/855722 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-425505
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
a) An dieser Stelle wird nochmal darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung weder ein öffentlicher Auftrag iSv §103 GWB noch eine Konzession iSv §105 GWB noch eine Beschaffung iSv GWB und SektVO ausgeschrieben wird und mithin also auch keine Dienstleistung, sondern ein Interessensbekundungsverfahren für einen kartellvergaberechtsfreien Pachtvertrag eingeleitet wird. Diese Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartell- oder Konzessionsvergaberecht nach den Richtlinien 2014/25/EU bzw. 2014/23/EU, sondern es gelten ausschließlich die vom Auftraggeber in den unter der in Ziff. I.3. genannten URL mitgeteilten Bestimmungen und Vorgaben. b) Dieses Interessensbekundungsverfahren wird unter Verwendung des Standard-Formulars Nr. 5 im EU-Amtsblatt freiwillig veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für ein kartellvergaberechtsfreies bzw. konzessionsvergabefreies Verfahren weder eine eigenständige Rubrik oder ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung im Freitext zulässt. Von daher ist hier mangels Alternativmöglichkeiten unter Ziff. II.1.3) auch als Kategorie „Dienstleistung“ angekreuzt worden, obwohl gerade kein Dienstleistungsauftrag vergeben wird, sondern es um den Abschluss eines vergaberechtsfreien Pachtvertrages geht. Um einen breiten, grenzüberschreitenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird das Interessensbekundungsverfahren gleichwohl rein freiwillig im Amtsblatt der EU veröffentlicht. c) Die Interessensbekundung ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Erläuterung zum Ablauf des Verfahrens: Aufgrund der Zeichenbegrenzung in diesem Formular wird für eine ausführlichere Verfahrensdarstellung auf die unter Ziff. I.3 verlinkten Unterlagen verwiesen, dort insb. Ziff. 7. Dieses Verfahren wird als zweistufiges Verfahren geführt. Erste Stufe ist die Interessensbekundung. In der zweiten Stufe wird die FMG wird Interessenten, die auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) bezeichneten Eignungsvoraussetzungen geeignet zum Betrieb einer Tankstelle am Flughafen München sind, zur Abgabe eines Angebots einladen. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird die Interessensbekundung für die zweite Verfahrensstufe nicht berücksichtigt. Die FMG wird die fristgerecht eingehenden Interessensbekundungen zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen oder inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss der Interessensbekundung, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt. Die FMG behält sich vor, Interessensbekundungen bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. Die FMG behält sich darüber hinaus vor, fehlende Nachweise und Erklärungen, die nicht bereits zwingend mit der Bewerbung einzureichen waren, ggf. mehrfach nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die auf der Grundlage der Prüfung der Interessensbekundungen zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten mit der zweiten Stufe des Verfahrens zeit- und inhaltsgleich die Unterlagen für die Angebotsbearbeitung. Die FMG wird die Zahl der Unternehmen, die in der zweiten Verfahrensstufe zur Abgabe eines Angebots eingeladen werden, so weit verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten dieses Verfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist. e) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Rückfragen interessierter Unternehmen müssen ausschließlich in Textform (per E-Mail) und bis spätestens 27.08.2021 bei der Kontaktstelle vorliegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Tankstellengrundstück am Standort West
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Tankstellengrundstück am Standort West verfügt über eine Gesamtfläche von 8.792 m². Das aktuelle Kraftstoffangebot umfasst die fossilen Brennstoffe Diesel und Benzin, sowie Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG). Des Weiteren verfügt die Station über eine Waschstraße, mehrere SB-Waschboxen und ein Shop-Gebäude inklusive Bistro/Café und Sitzgelegenheiten im Innen- und Außenbereich. Die Versorgung der Tankstelle mit CNG erfolgt über eine von den Stadtwerken München an den Standort gelegte Erdgasleitung.
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Mit Ausnahme der soeben erwähnten Erdgas-Abgabestation (inkl. Leitungen, Betriebsgebäude etc.) ist beabsichtigt, dass der Weststandort mit Ablauf des aktuellen Pachtvertrags als unbebautes Grundstück an einen neuen Pächter übergeben wird. Die FMG beabsichtigt nicht, sich an zu tätigenden Investitionen in ein neues Tankstellengebäude, Tankstellentechnik etc. zu beteiligen. Sollte das Verfahren ergeben, dass es zu einem Pächterwechsel kommt, ist die etwaige Übernahme einzelner Gebäude- oder Anlagenteile des bisherigen Pächters durch einen neuen Pächter nicht grundsätzlich ausgeschlossen und dann zwischen bisherigem und neuem Pächter zu klären.
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Dauer: 60 Tage
Beschreibung der Verlängerungen:
Wünscht der Interessent eine längere Mindestlaufzeit, insb. weil er an einem Standort neu investieren möchte, so ist dies Verhandlungssache und Gegenstand der 2. Stufe des Verfahrens.
Bezeichnung des Loses: Tankstellengrundstück am Standort Ost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Grundstück Standort Ost befindet sich am östlichsten Ende des planfestgestellten Flughafengeländes, weshalb keine weiteren Immobilienentwicklungen in unmittelbarer Nachbarschaft geplant sind.
Das östliche Tankstellengrundstück umfasst eine Gesamtfläche von 8.450 m². Das Tankstellengebäude sowie die Tankstellenüberdachung befinden sich im Eigentum der FMG und sind vom künftigen Pächter ohne jede Gewähr der FMG zu übernehmen bzw. können übernommen werden. Sollte dieser weiterverwendet werden, stünde der FMG eine Restwertablöse zu. Weitere Informationen zum Tankstellengebäude und den Überdachungen erhalten Bewerber auf Anfrage.
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Neben den gängigen Diesel- und Benzinkraftstoffen werden am Tankstellenstandort Ost der-zeit LPG und Wasserstoff angeboten. Zudem verfügt die Station über eine Waschstraße, SB-Boxen, einen Shop mit einem an Tankstellen gängigen Warenangebot sowie einem Gastronomiebereich mit Sitzgelegenheiten im Innen- und Außenbereich.
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Der Betrieb der auf dem Grundstück verorteten Wasserstoffabgabestation wird durch einen von dieser Ausschreibung unabhängigen Vertrag zwischen FMG und Dritten fortgeführt. Alle hierfür erforderlichen Anlagen werden daher unverändert auf dem Grundstück verbleiben. Erforderliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind vom Pächter zu dulden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat..
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cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird,; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
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Bei Vorliegen von Ausschlussgründen werden Angaben zur Selbstreinigung berücksichtigt.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf den Betrieb von Tankstellen entfällt, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a)Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
b)Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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- Projektbezeichnung, Realisierungszeitraum und Standort/Lage des Referenzobjekts (inkl. Visualisierungen/Fotoaufnahmen),
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen (wie zum Beispiel angebotene Kraftstoffe, alternative Kraftstoffe, E-Ladesäulen, Shopsortiment, Serviceangebot etc.) sowie etwaige besonderen Umstände des Tankstellenbetriebs
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben insbesondere zu jährliche Kraftstoffmengen bzw. alternativen Energieformen, jährliches Kundenaufkommen, jährlicher Shopumsatz, Angebotspallette des Shops
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.munich-airport.de/855722 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 45
Postort: München
Postleitzahl: 85356
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Büroimmobilien Konzern (RECO), Bürogebäude West 1, 1. OG, Raum 1017
Land: Freising 🏙️
Internetadresse: www.munich-airport.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) An dieser Stelle wird nochmal darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung weder ein öffentlicher Auftrag iSv §103 GWB noch eine Konzession iSv §105 GWB noch eine Beschaffung iSv GWB und SektVO ausgeschrieben wird und mithin also auch keine Dienstleistung, sondern ein Interessensbekundungsverfahren für einen kartellvergaberechtsfreien Pachtvertrag eingeleitet wird. Diese Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartell- oder Konzessionsvergaberecht nach den Richtlinien 2014/25/EU bzw. 2014/23/EU, sondern es gelten ausschließlich die vom Auftraggeber in den unter der in Ziff. I.3. genannten URL mitgeteilten Bestimmungen und Vorgaben.
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b) Dieses Interessensbekundungsverfahren wird unter Verwendung des Standard-Formulars Nr. 5 im EU-Amtsblatt freiwillig veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für ein kartellvergaberechtsfreies bzw. konzessionsvergabefreies Verfahren weder eine eigenständige Rubrik oder ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung im Freitext zulässt. Von daher ist hier mangels Alternativmöglichkeiten unter Ziff. II.1.3) auch als Kategorie „Dienstleistung“ angekreuzt worden, obwohl gerade kein Dienstleistungsauftrag vergeben wird, sondern es um den Abschluss eines vergaberechtsfreien Pachtvertrages geht. Um einen breiten, grenzüberschreitenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird das Interessensbekundungsverfahren gleichwohl rein freiwillig im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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c) Die Interessensbekundung ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Erläuterung zum Ablauf des Verfahrens:
Aufgrund der Zeichenbegrenzung in diesem Formular wird für eine ausführlichere Verfahrensdarstellung auf die unter Ziff. I.3 verlinkten Unterlagen verwiesen, dort insb. Ziff. 7.
Dieses Verfahren wird als zweistufiges Verfahren geführt. Erste Stufe ist die Interessensbekundung. In der zweiten Stufe wird die FMG wird Interessenten, die auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) bezeichneten Eignungsvoraussetzungen geeignet zum Betrieb einer Tankstelle am Flughafen München sind, zur Abgabe eines Angebots einladen. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird die Interessensbekundung für die zweite Verfahrensstufe nicht berücksichtigt.
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Die FMG wird die fristgerecht eingehenden Interessensbekundungen zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen oder inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss der Interessensbekundung, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt.
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Die FMG behält sich vor, Interessensbekundungen bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. Die FMG behält sich darüber hinaus vor, fehlende Nachweise und Erklärungen, die nicht bereits zwingend mit der Bewerbung einzureichen waren, ggf. mehrfach nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Die auf der Grundlage der Prüfung der Interessensbekundungen zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten mit der zweiten Stufe des Verfahrens zeit- und inhaltsgleich die Unterlagen für die Angebotsbearbeitung.
Die FMG wird die Zahl der Unternehmen, die in der zweiten Verfahrensstufe zur Abgabe eines Angebots eingeladen werden, so weit verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten dieses Verfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist.
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e) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Rückfragen interessierter Unternehmen müssen ausschließlich in Textform (per E-Mail) und bis spätestens 27.08.2021 bei der Kontaktstelle vorliegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: n.n.
Postort: n.n.
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Entfällt, da kein Kartellvergaberechtsverfahren
Quelle: OJS 2021/S 161-425505 (2021-08-17)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung oder Verkauf von Grundstücken
Referenznummer: 2021-111734
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der beabsichtigte Abschluss eines Mietvertrages über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort Ost auf dem Gelände des Flughafens München.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung oder Verkauf von Grundstücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermietung oder Verkauf von unbebauten Grundstücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erding 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25
Postleitzahl: 85356
Kontakt
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 240-634038
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 161-425505
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB über die Absicht, einen Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abzuschließen. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Das Formular ist an dieser Stelle missverständlich formuliert und soll gemäß Nachfrage beim technischen Support des Europäischen Amtsblatts (SIMAP Help Desk) den Tag der Entscheidung über den Abschluss des Vertrags, nicht aber das Datum des Vertragsschlusses wiedergeben. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Bei Ziffer V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht selbstverständlich nicht dem vereinbarten Mietzins. Dieser wird als schützenswertes Betriebs und Geschäftsgeheimnis nicht veröffentlicht. Hier ist ferner mangels Alternativmöglichkeiten unter Ziff. II.1.3) als Kategorie „Dienstleistung“ angekreuzt worden, obwohl gerade kein Dienstleistungsauftrag bzw. Dienstleistungskonzession vergeben wird, sondern es sich um den Abschluss eines vergaberechtsfreien Mietvertrages handelt. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist also weder ein öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Konzession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und SektVO und mithin also auch keine Dienst- oder Bauleistung, sondern der Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages. Am 20.08.2021 wurde im EU-Amtsblatt im Sinn eines breitmöglichsten grenzüberschreitenden Wettbewerbs eine freiwillige Veröffentlichung getätigt für ein Interessensbekundungsverfahren als 1. Stufe eines zweistufigen wettbewerblichen Auswahlverfahrens für den Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages über das Mietgrundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort Ost auf dem Gelände des Flughafens München abgeschlossen werden. Die FMG beabsichtigt das Grundstück für eine marktübliche Dauer von hier 10 Jahren zum Betrieb einer öffentlicher Tankstellen zu vermieten. Die Errichtung der Tankstelle oder die Übernahme von Altanlagen des gegenwärtigen Mieters auf dem vermieteten Gelände obliegt dabei dem Mieter. Dieser hat daher die Tankstelle auf eigene Kosten selbst nach eigenen Beschaffenheitsanforderungen oder durch selbst bestimmte dritte Unternehmer zu planen bzw. errichten zu lassen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-01 📅
Name: Eni Deutschland GmbH
Postanschrift: Theresienhöhe 30
Postort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Sektorenauftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Einkauf

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis:
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB über die Absicht, einen Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abzuschließen. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Das Formular ist an dieser Stelle missverständlich formuliert und soll gemäß Nachfrage beim technischen Support des Europäischen Amtsblatts (SIMAP Help Desk) den Tag der Entscheidung über den Abschluss des Vertrags, nicht aber das Datum des Vertragsschlusses wiedergeben. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Bei Ziffer V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht selbstverständlich nicht dem vereinbarten Mietzins. Dieser wird als schützenswertes Betriebs und Geschäftsgeheimnis nicht veröffentlicht.
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Hier ist ferner mangels Alternativmöglichkeiten unter Ziff. II.1.3) als Kategorie „Dienstleistung“ angekreuzt worden, obwohl gerade kein Dienstleistungsauftrag bzw. Dienstleistungskonzession vergeben wird, sondern es sich um den Abschluss eines vergaberechtsfreien Mietvertrages handelt.
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Gegenstand dieser Bekanntmachung ist also weder ein öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Konzession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und SektVO und mithin also auch keine Dienst- oder Bauleistung, sondern der Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages.
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Am 20.08.2021 wurde im EU-Amtsblatt im Sinn eines breitmöglichsten grenzüberschreitenden Wettbewerbs eine freiwillige Veröffentlichung getätigt für ein Interessensbekundungsverfahren als 1. Stufe eines zweistufigen wettbewerblichen Auswahlverfahrens für den Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages über das Mietgrundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 89/2176-2411 📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Vermieter ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
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§ 135 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 240-634038 (2021-12-07)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der beabsichtigte Abschluss eines Mietvertrages über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort West auf dem Gelände des Flughafens München.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 89975-61216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 099-275492
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB über die Absicht, einen Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abzuschließen. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Das Formular ist an dieser Stelle missverständlich formuliert und soll gemäß Nachfrage beim technischen Support des Europäischen Amtsblatts (SIMAP Help Desk) den Tag der Entscheidung über den Abschluss des Vertrags, nicht aber das Datum des Vertragsschlusses wiedergeben. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Bei Ziffer V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht selbstverständlich nicht dem vereinbarten Mietzins. Dieser wird als schützenswertes Betriebs und Geschäftsgeheimnis nicht veröffentlicht. Hier ist ferner mangels Alternativmöglichkeiten unter Ziff. II.1.3) als Kategorie „Dienstleistung“ angekreuzt worden, obwohl gerade kein Dienstleistungsauftrag bzw. Dienstleistungskonzession vergeben wird, sondern es sich um den Abschluss eines vergaberechtsfreien Mietvertrages handelt. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist also weder ein öffentlicher Auftrag iSv § 103 GWB noch eine Konzession iSv § 105 GWB noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und SektVO und mithin also auch keine Dienst- oder Bauleistung, sondern der Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages. Am 20.08.2021 wurde im EU-Amtsblatt im Sinn eines breitmöglichsten grenzüberschreitenden Wettbewerbs eine freiwillige Veröffentlichung getätigt für ein Interessensbekundungsverfahren als 1. Stufe eines zweistufigen wettbewerblichen Auswahlverfahrens für den Abschluss eines kartellvergaberechtsfreien Mietvertrages über das Mietgrundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 15 Jahren über ein Grundstück zum Betrieb einer öffentlichen Tankstelle am Standort West auf dem Gelände des Flughafens München abgeschlossen werden. Die FMG beabsichtigt das Grundstück für eine marktübliche Dauer von hier 15 Jahren zum Betrieb einer öffentlicher Tankstellen zu vermieten. Die Errichtung der Tankstelle oder die Übernahme von Altanlagen des gegenwärtigen Mieters auf dem vermieteten Gelände obliegt dabei dem Mieter. Dieser hat daher die Tankstelle auf eigene Kosten selbst nach eigenen Beschaffenheitsanforderungen oder durch selbst bestimmte dritte Unternehmer zu planen bzw. errichten zu lassen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-18 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB über die Absicht, einen Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abzuschließen. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Das Formular ist an dieser Stelle missverständlich formuliert und soll gemäß Nachfrage beim technischen Support des Europäischen Amtsblatts (SIMAP Help Desk) den Tag der Entscheidung über den Abschluss des Vertrags, nicht aber das Datum des Vertragsschlusses wiedergeben. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Bei Ziffer V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht selbstverständlich nicht dem vereinbarten Mietzins. Dieser wird als schützenswertes Betriebs und Geschäftsgeheimnis nicht veröffentlicht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 099-275492 (2022-05-18)