Belieferung mit Verbrauchsmaterial und Hygieneartikel
AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Die AOK Hessen beabsichtigt ab dem 1.12.2021 die Belieferung mit Verbrauchsmaterial und Hygieneartikeln für Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-13.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Agrochemische Erzeugnisse › Desinfektionsmittel
- • Besen, Bürsten und sonstige Artikel für die Haushaltsreinigung › Klosettbürsten
- • Handpflegeprodukte › Handdesinfektionsmittel
- • Parfüms und Körperpflegemittel › Seife
- • Spender › Spender im Sanitärbereich
- • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten › Papierhandtücher
- • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten › Papiertaschentücher
- • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten › Toilettenpapier
- • WC-Sitze, WC-Deckel, WC-Becken, WC-Spülkästen › WC-Deckel
- • Darmstadt › Groß-Gerau
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-07-13 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-09-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Referenznummer: VG_2021_016
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Desinfektionsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYEP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYEP 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 136-359431
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Anlage_11_Eigenerklärung Handelsregisterauszug
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYEP/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 136-359431 (2021-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Referenznummer: VG_2021_016
Kurze Beschreibung:
Die AOK Hessen beabsichtigt ab dem 1.12.2021 die Belieferung mit Verbrauchsmaterial und Hygieneartikeln für Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Desinfektionsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYEP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYEP 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 136-359431
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.
Eine Angebotsübermittlung auf sonstigem Wege, insbesondere auf dem Postweg oder per Telefax, ist ausgeschlossen.
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.4.) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.3.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information zum elektronischen Vergabeverfahren zu entnehmen.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist — vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren — für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person der Erklärenden/des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person der erklärenden/des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität derjenigen/desjenigen, der/dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem die/der Dritte ihre/seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/dem Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYEP
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst den Versand und die Lieferung von Verbrauchsmaterial, Hygieneartikeln und Spendersystemen, sowie die Montage und Instandhaltung. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die folgenden Materialien:
— Toilettenpapier,
— Handtuchpapier,
— Seifencreme,
— Sprühschnelldesinfektion,
— Hygienebeutel,
— Reinigungsmittel,
— Handtuchspender,
— Seifenspender,
— Toilettenpapierhalter,
— WC-Garnitur,
— Treteimer.
Die Details zu den Produkten und Mengen sind in der Anlage 04a Preisblätter und Anlage 04b Mengengerüst aufgeführt.
Bei den in der Anlage 04b Mengengerüst aufgeführten Mengen handelt es sich um Schätzwerte aufgrund von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die tatsächlich bestellten Mengen können sowohl größer als auch kleiner sein. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann nicht abgeleitet werden.
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Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit alle Materialien anzubieten. Sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, so muss die AOK Hessen umgehend informiert und ein gleichwertiges Produkt angeboten werden.
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Beschreibung der Verlängerungen:
(1) Dieser Vertrag tritt am 1.12.2021 in Kraft und endet am 30.11.2023.
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat er/sie es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regionale Aufteilung
Die Vergabe erfolgt in einem Gesamtlos. Im Folgenden sind die zu beliefernden Standtorte aufgelistet und in regionale Gebiete unterteilt.
Die Auflistung ist der Anlage 01_Übersciht Ausführungsorte zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Anlage_11_Eigenerklärung Handelsregisterauszug
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Anlage_08_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Anlage_09_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer,
— Anlage_16_Eigenerklärung Betriebshaftpflicht,
— Anlage_14_Auskunft Umsatz.
Umsatz:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens einen durchschnittlichen allgemeinen jährlichen Umsatz von 1 800 000 EUR in den letzten 3 Jahren vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
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— Anlage_15_Referenzliste,
— Anlage_10a_Datenschutzbestimmungen,
— Anlage_10b_Verpflichtungserklärung Datenschutz.
Referenzen
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzen vorweisen können als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden. Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und aus dem Bereich Lieferung von verbrauchsmaterial und Hygieneartikel erfolgreich durchgeführt worden sind.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Von Bieterinnen/Bietern, deren Angebot in die engere Wahl für einen Zuschlag kommt, kann die Vorlage von Nachweisen zur Eignung verlangt werden. Es steht den Bieterinnen und Bietern frei, diese Nachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen. Dabei handelt es sich um folgende Nachweise:
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— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen
— Bescheinigung in Steuersachen
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYEP/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.
Eine Angebotsübermittlung auf sonstigem Wege, insbesondere auf dem Postweg oder per Telefax, ist ausgeschlossen.
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.4.) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.3.
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Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information zum elektronischen Vergabeverfahren zu entnehmen.
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Für die elektronische Angebotsabgabe ist — vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren — für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person der Erklärenden/des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person der erklärenden/des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität derjenigen/desjenigen, der/dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem die/der Dritte ihre/seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/dem Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
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Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
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Auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYEP
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
„1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 176-456884
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 136-359431
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYY04
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Auflistung ist der Anlage 01_Übersicht Ausführungsorte zu entnehmen.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Keine Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Preis (Gewichtung): 100.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-03 📅
Name: CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH
Postanschrift: Leipziger Straße 5b
Postort: Kabelsketal/OT Gröbers
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland 🇩🇪
Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 176-456884 (2021-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Hessen beabsichtigt ab dem 01.12.2021 die Belieferung mit Verbrauchsmaterial und Hygieneartikeln für Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 176-456884
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 136-359431
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYY04
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Toilettenpapier
- Handtuchpapier
- Seifencreme
- Sprühschnelldesinfektion
- Hygienebeutel
- Reinigungsmittel
- Handtuchspender
- Seifenspender
- Toilettenpapierhalter
- WC-Garnitur
- Treteimer
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Auflistung ist der Anlage 01_Übersicht Ausführungsorte zu entnehmen.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Keine Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Preis (Gewichtung): 100.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-03 📅
Name: CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH
Postanschrift: Leipziger Straße 5b
Postort: Kabelsketal/OT Gröbers
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland 🇩🇪
Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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