Lieferung von ca. 30 000 CO-Emissionszertifikaten je Jahr für den Betrieb des KIT. Die Zertifikate sind notwendig, da dort eine Anlage größer 20 MW installiert ist. Die Beschaffung erfolgt in Form von Börsenprodukten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung und Beschaffung von CO Emissionszertifikaten für das KIT
816/35361358
Produkte/Dienstleistungen: Erwerb von CO2-Emissionsrechten📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von ca. 30 000 CO-Emissionszertifikaten je Jahr für den Betrieb des KIT. Die Zertifikate sind notwendig, da dort eine Anlage größer 20 MW...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von ca. 30 000 CO-Emissionszertifikaten je Jahr für den Betrieb des KIT. Die Zertifikate sind notwendig, da dort eine Anlage größer 20 MW installiert ist. Die Beschaffung erfolgt in Form von Börsenprodukten.
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Es sollen CO Zertifikate für ca. 30 000 Tonnen je Jahr über die Börse beschafft und geliefert werden. Die Beschaffung erfolgt in Tranchen. Die Prognose wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Es sollen CO Zertifikate für ca. 30 000 Tonnen je Jahr über die Börse beschafft und geliefert werden. Die Beschaffung erfolgt in Tranchen. Die Prognose wird durch das KIT unterstützt. Weiterhin gehört eine Beratung zum Methoden und Monitoringplan dazu. Die Verwaltung des LEI-Codes ist ebenfalls Bestandteil der Dienstleistung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimal, wenn der Vertrag von keiner Partei gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Erklärung zur Liquidität.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen:
Eigenerklärung zum Unternehmen: Mitarbeiter, Umsatz, Umsatz im speziellen Segment für die Jahre 2018, 2019 und 2020” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bezüglich Referenz: Es sind Referenzen für die Dienstleistungen Beratung zu und Beschaffung von CO2 Emissionszertifikaten sowie deren Berichterstattung für...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bezüglich Referenz: Es sind Referenzen für die Dienstleistungen Beratung zu und Beschaffung von CO2 Emissionszertifikaten sowie deren Berichterstattung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-21
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-21
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): KIT Karlsruhe
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2025
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y03DT7F
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 079-202312 (2021-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung und Beschaffung von CO2 Emissionszertifikaten für das KIT
816/35361358
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von ca. 30.000 CO2-Emissionszertifikaten je Jahr für den Betrieb des KIT. Die Zertifikate sind notwendig, da dort eine Anlage größer 20 MW...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von ca. 30.000 CO2-Emissionszertifikaten je Jahr für den Betrieb des KIT. Die Zertifikate sind notwendig, da dort eine Anlage größer 20 MW installiert ist. Die Beschaffung erfolgt in Form von Börsenprodukten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 800 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Es sollen CO2 Zertifikate für ca. 30.000 Tonnen je Jahr über die Börse beschafft und geliefert werden. Die Beschaffung erfolgt in Tranchen. Die Prognose...”
Beschreibung der Beschaffung
Es sollen CO2 Zertifikate für ca. 30.000 Tonnen je Jahr über die Börse beschafft und geliefert werden. Die Beschaffung erfolgt in Tranchen. Die Prognose wird durch das KIT unterstützt. Weiterhin gehört eine Beratung zum Methoden und Monitoringplan dazu. Die Verwaltung des LEI-Codes ist ebenfalls Bestandteil der Dienstleistung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 079-202312
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20764156
Titel: Beschaffung CO2-Zertifikate
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FutureCamp Climate GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
URL: https://www.future-camp.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 800 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y03RMU4
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 148-394629 (2021-07-29)