Deutschland beteiligt sich intensiv an den internationalen Diskussionen über die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die für die Seeschifffahrt in erster Linie in der Internationalen Seeschifffahrts Organisation (IMO), aber auch unter der UN Klimarahmenkonvention (UNFCCC) sowie in der Europäischen Union geführt werden.
Auf EU Ebene ist im Dezember 2019 im Rahmen der Mitteilung der EU Kommission zum „European Green Deal“ ein ganzheitliches Investitions, Gesetzes und Strategiepaket angekündigt worden, das u. a. eigenständige EU Klimaschutz Regelungen für den Seeverkehr vorsieht, zu denen sich das BMVI fachlich fundiert positionieren muss. Unter anderem wird vorgeschlagen, den europäischen Emissionshandel auf den Seeverkehr auszuweiten. Die zu den IMO-Verhandlungen parallel geführten Diskussionen auf EU Ebene sind insbesondere durch Analyse und Bewertung der entsprechenden Vorschläge der EU Kommission durch das BMVI kritisch konstruktiv zu begleiten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratung und Unterstützung im Rahmen der Erarbeitung und Verhandlung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Seeschifffahrt
2108/WS24”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Energieeinsparung📦
Kurze Beschreibung:
“Deutschland beteiligt sich intensiv an den internationalen Diskussionen über die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die für die Seeschifffahrt in...”
Kurze Beschreibung
Deutschland beteiligt sich intensiv an den internationalen Diskussionen über die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die für die Seeschifffahrt in erster Linie in der Internationalen Seeschifffahrts Organisation (IMO), aber auch unter der UN Klimarahmenkonvention (UNFCCC) sowie in der Europäischen Union geführt werden.
Auf EU Ebene ist im Dezember 2019 im Rahmen der Mitteilung der EU Kommission zum „European Green Deal“ ein ganzheitliches Investitions, Gesetzes und Strategiepaket angekündigt worden, das u. a. eigenständige EU Klimaschutz Regelungen für den Seeverkehr vorsieht, zu denen sich das BMVI fachlich fundiert positionieren muss. Unter anderem wird vorgeschlagen, den europäischen Emissionshandel auf den Seeverkehr auszuweiten. Die zu den IMO-Verhandlungen parallel geführten Diskussionen auf EU Ebene sind insbesondere durch Analyse und Bewertung der entsprechenden Vorschläge der EU Kommission durch das BMVI kritisch konstruktiv zu begleiten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bonn bzw. Sitz des AN und weitere gem. Leistungsbeschreibung
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die wissenschaftliche Beratung und Begleitung des BMVI im Bereich Klimaschutz im Seeverkehr aus technischer, wirtschaftlicher und...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die wissenschaftliche Beratung und Begleitung des BMVI im Bereich Klimaschutz im Seeverkehr aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Schwerpunkt ist die integrierte Bewertung von verkehrspolitischen und rechtlichen Vorschlägen und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und deren Folgenabschätzung für das Klima sowie die Wirtschaft im Rahmen der Diskussionen in der IMO, auf EU- und nationaler Ebene.
Die notwendigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das BMVI im Rahmen der Diskussion von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Seeschifffahrt umfassen insbesondere die fachliche Unterstützung der Aktivitäten des BMVI innerhalb des IMO-Ausschusses zum Schutz der Meeresumwelt (MEPC) und damit verbundener Arbeitsgruppen sowie die Unterstützung bei der Ausarbeitung und Bewertung von Submissionen und Hintergrundpapieren zur Thematik „Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Seeschifffahrt“. Zudem wird eine Begleitung zu den entsprechenden Sitzungen in London und bei Bedarf zu weiteren außerplanmäßigen Arbeitsgruppensitzungen erwartet.
Auf EU-Ebene soll eine fachliche Beratung und Unterstützung des BMVI insbesondere bei der Vorbereitung und Erörterung angekündigter Vorschläge der EU-Kommission zu Treibhausgasemissionen im Seeverkehr und der möglichen Einführung entsprechender regionaler Maßnahmen erfolgen, u. a. im Hinblick auf eine mögliche Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-Emissionshandel. Dabei sind die jeweiligen Wechselwirkungen zwischen den Vorhaben in der IMO und der EU einzubeziehen.
Auf nationaler Ebene wird fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung neuer Vorgehensweisen und Pilotvorhaben zur Verminderung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen benötigt. Daneben können bei Bedarf auch Fragen der Anpassung an den Klimawandel und die Interpretation von Klimadaten eine Rolle spielen.
Zur Erarbeitung der Vorgehensweisen und möglichen Maßnahmen werden auch die maritime Wirtschaft und andere maßgebliche Akteuren eingebunden, so dass die Unterstützung neben der fachlichen Beratung auch die Unterstützung bei der Durchführung eines möglichen Partizipationsverfahrens umfassen kann.
Die Leistungen werden durch den Auftraggeber (AG) im Einzelfall konkretisiert.
Ergebnisse können situationsbedingt auch sehr kurzfristig vorzulegen sein.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Nachweis von Fachkenntnisse und Erfahrungen der verantwortlich eingesetzten Personen (Projektleiter und Vertreter) in der Politikberatung im Bereich...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Nachweis von Fachkenntnisse und Erfahrungen der verantwortlich eingesetzten Personen (Projektleiter und Vertreter) in der Politikberatung im Bereich Klimaschutz im Seeverkehr auf EU- bzw. internationaler Ebene
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Änderung der Vergütungsobergrenze- Auszug aus dem Vertrag
(1) Alle Leistungen der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses...”
Beschreibung der Optionen
Änderung der Vergütungsobergrenze- Auszug aus dem Vertrag
(1) Alle Leistungen der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
(2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 4 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des §17 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Zusätzliche Informationen:
“Auszug aus dem Vertrag:
Alle Leistungen der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG...”
Zusätzliche Informationen
Auszug aus dem Vertrag:
Alle Leistungen der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Änderung der Vergütungsobergrenze sieh II.2.11)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer ie unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000,00 EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall,
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in der Politikberatung im Bereich Klimaschutz in der Seeschifffahrt auf EU- oder internationaler Ebene belegen.
Dabei sollen insgesamt beide Bereiche (EU und internationale Ebene) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann mit einer als auch mit verschiedenen Referenzprojekten erfolgen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Personelle Anforderungen und Verfügbarkeit Auszug aus der LB
Der Auftragnehmer muss, um die erforderliche Kontinuität der Beratungs und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Personelle Anforderungen und Verfügbarkeit Auszug aus der LB
Der Auftragnehmer muss, um die erforderliche Kontinuität der Beratungs und Unterstützungsleistungen gewährleisten zu können, neben einer Projektleitung als ständige Ansprechperson auch eine Vertretung sicherstellen können. Der Auftragnehmer muss neben der Wahrnehmung der einschlägigen Sitzungen der IMO zudem sicherstellen, dass die Beratungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber grundsätzlich jeweils auch sehr kurzfristig erfolgen können.
Im Projektteam müssen mindestens 2 Personen über verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Englisch sowie gute Sprachkenntnisse in Deutsch jeweils in Wort und Schrift verfügen.
Neutralität: Auszug aus dem Vertrag
Der AN darf ohne Zustimmung des AG, zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen („Interessenkollision“) bis zum Ende der Vertragslaufzeit übernehmen. Eine Interessenkollision kann insbesondere vorliegen, wenn Beratungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Seeschifffahrt erbracht werden, wenn diese geeignet sind, die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des AN oder berechtigte Interessen des BMVI zu beeinträchtigen.
Der AN verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit im Hinblick auf bereits bestehende oder beabsichtige Vertragsverhältnisse mit Dritten, die eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Seeverkehr zum Gegenstand haben, wirksame Maßnahmen zur Trennung der Mandate zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen des BMVI im Rahmen der Beratungsleistung gewahrt bleiben. Der AG behält sich vor, die Einhaltung der Maßnahmen nach Satz 1 zu überprüfen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 21.4.2021 12.00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 065-166742 (2021-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 486 710 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bonn bzw. Sitz des AN und weitere gem. Leistungsbeschreibung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Änderung der Vergütungsobergrenze- Auszug aus dem Vertrag
(1) Alle Leistungen der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses...”
Beschreibung der Optionen
Änderung der Vergütungsobergrenze- Auszug aus dem Vertrag
(1) Alle Leistungen der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
(2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 4 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des §17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Auszug aus dem Vertrag:
Alle Leistungen der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG...”
Zusätzliche Informationen
Auszug aus dem Vertrag:
Alle Leistungen der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Änderung der Vergütungsobergrenze sieh II.2.11.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 065-166742
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2108/WS24
Titel:
“Beratung und Unterstützung im Rahmen der Erarbeitung und Verhandlung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Seeschifffahrt”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“CE-Onderzoek, Advies en Consultancy voor Duurzaamheid B.V. (kurz CE Delft), Oude Delft 180, 2611HH, Delft-Niederlande”
Postanschrift: Oude Delft 180
Postort: Delft
Postleitzahl: 2611HH
Land: Niederlande 🇳🇱
Region: Zuidoost-Drenthe 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 425 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 486 710 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 102-268543 (2021-05-25)