Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der Inhaber*innen und festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur
Mindestens 9 Personen = 3 Punkte
Mindestens 6 Personen = 2 Punkte
Mindestens 3 Personen = 1 Punkt
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium 1 bis 3 je Wertungskriterium
Wertungskriterium 1-3 Unternehmen 5 v.H.
Wertungskriterium 1-3 Projektleitung 5 v.H.
Wertungskriterium 1-3 Stv. Projektleitung 5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen des bewerbenden Unternehmens, der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
Mindestens 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
2 Referenzen je WK = 2 P.
1 Referenz je WK = 1 P.
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in der Erstellung Stadtplanerischer Grundlagenuntersuchungen mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Komplexität, mindestens standortbezogene, strategisch-konzeptionelle Beratung von Kommunen.
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in der Erstellung von Marktstudien zur Eignung der Flächen für unterschiedliche Bauformen und Zielgruppen.
Wertungskriterium 3:
Erfahrungen in der Erarbeitung von bodenpolitischen Mobilisierungsstrategien mit Betrachtung der Wirtschaftlichkeit mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Komplexität, mindestens Beratung von Kommunen zur Festlegung einer boden- und liegenschaftspolitischen Strategie.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 u. 3 Unternehmen 7,5 v.H.
WK 1 u. 3 Projektleitung 7,5 v.H.
WK 1 u. 3 Stv. Projektleitung 7,5 v.H.
Für das Unternehmen/für die Projektleitung/die stellvertretende Projektleitung jeweils:
Wertungskriterium 1:
— standortbezogene, strategisch-konzeptionelle Beratung von Kommunen: Grundlagenuntersuchung Wohnbaulandentwicklung, geförderter Wohnungsbau, Berücksichtigung umweltrechtliche und umweltplanerische Belange, erschließungs- und verkehrstechnische Gegebenheiten, infrastrukturelle Belange, besondere Bauformen, Qualifizierung vorhandener Freiräume, Klimaschutz, neue Mobilität = 3 Punkte.
Wertungskriterium 3:
Beratung von Kommunen
— zur Festlegung einer geeigneten boden- und liegenschaftspolitischen Strategie,
— zur Grundstücksneuordnung,
— zu städtebaulicher Verträgen und
— zu Optionen der Grundstücksvergabe.
Konkrete Flächenentwicklung, Kalkulationen bzw. Wirtschaftlichkeitsanalysen,
Erstellung städtebauliche Rahmenplanungen = 3 Punkte;
Beratung von Kommunen
— zur Festlegung einer geeigneten boden- und liegenschaftspolitischen Strategie,
— zur Grundstücksneuordnung,
— zu städtebaulicher Verträgen und
— zu Optionen der Grundstücksvergabe
= 2 Punkte
Beratung von Kommunen
— zur Festlegung einer geeigneten boden- und liegenschaftspolitischen Strategie = 1 Punkt.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3).