Beratungsleistung zur fachlichen Einführung und Etablierung eines bankweiten Datenmanagement Ansatzes inkl. Implementierung einer Metadatenmanagement-Software (MDM)
Die ISB ist ein Förderinstitut, dass die regulatorischen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) zu erfüllen hat. Nach aktuellem Stand sind die Mindestvoraussetzungen für die Erfüllung der MaRisk gegeben. Dem Trend nach modernster Technologie und Digitalisierung wird in der ISB durch vielfältige Maßnahmen u.a. Einführung einer E-Akte, Weiterentwicklung der IT im Sinne der BAIT und digitalen Prozessen erfüllt. Der Aufbau einer Data Governance und eines robusten Datenmanagements ist daher nur konsequent, um u. a. die Transparenz der Daten zu fördern und eine effiziente redundanzfreie Berichterstattung von hoher Qualität dauerhaft zu gewährleisten.
Die ISB hat dazu bereits eine Vorstudie zum Thema Data Governance in Q1 2020 durchgeführt. Dabei wurden mittels Bestandsaufnahme die aktuelle Situation und der Reifegrad des Entwicklungsstandes ermittelt. Als Ergebnis dieser Vorstudie wurden Entwicklungspotenziale herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen ermittelt.
Die ISB hat sich für ein Umsetzungsszenario im Rahmen eines Projekts für die Implementierung eines zentralen bedarfsgerechten Data Governance Frameworks entschieden. Dafür soll eine Einheit "Data Governance" mit einem Data Governance Manager in der IT etabliert werden. Dezentral durchgeführte Datenqualitätsmaßnahmen sollen in der Organisationeinheit (OE) künftig gebündelt werden.
Die aus der Vorstudie ermittelten Handlungsempfehlungen sollen in einem iterativen Vorgehen umgesetzt werden. Die ISB beabsichtigt zusätzlich eine MDM-Software einzuführen, um bereits frühzeitig sichtbaren Nutzen für die Fachbereiche zu erzeugen. Im ersten Schritt soll die Entwicklung eines Datenkatalogs diesen Wertbeitrag generieren. Über den gesamten Projektzeitraum sollen dann weitere Nutzungsszenarien konzipiert und etabliert werden. Der ISB ist es wichtig, dass neue Impulse aufgegriffen werden und in die Projektumsetzung als definiertes Ergebnis einfließen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratungsleistung zur fachlichen Einführung und Etablierung eines bankweiten Datenmanagement Ansatzes inkl. Implementierung einer...”
Titel
Beratungsleistung zur fachlichen Einführung und Etablierung eines bankweiten Datenmanagement Ansatzes inkl. Implementierung einer Metadatenmanagement-Software (MDM)
2021-ISB-001
Die ISB ist ein Förderinstitut, dass die regulatorischen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) zu erfüllen hat. Nach aktuellem Stand sind die Mindestvoraussetzungen für die Erfüllung der MaRisk gegeben. Dem Trend nach modernster Technologie und Digitalisierung wird in der ISB durch vielfältige Maßnahmen u.a. Einführung einer E-Akte, Weiterentwicklung der IT im Sinne der BAIT und digitalen Prozessen erfüllt. Der Aufbau einer Data Governance und eines robusten Datenmanagements ist daher nur konsequent, um u. a. die Transparenz der Daten zu fördern und eine effiziente redundanzfreie Berichterstattung von hoher Qualität dauerhaft zu gewährleisten.
Die ISB hat dazu bereits eine Vorstudie zum Thema Data Governance in Q1 2020 durchgeführt. Dabei wurden mittels Bestandsaufnahme die aktuelle Situation und der Reifegrad des Entwicklungsstandes ermittelt. Als Ergebnis dieser Vorstudie wurden Entwicklungspotenziale herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen ermittelt.
Die ISB hat sich für ein Umsetzungsszenario im Rahmen eines Projekts für die Implementierung eines zentralen bedarfsgerechten Data Governance Frameworks entschieden. Dafür soll eine Einheit "Data Governance" mit einem Data Governance Manager in der IT etabliert werden. Dezentral durchgeführte Datenqualitätsmaßnahmen sollen in der Organisationeinheit (OE) künftig gebündelt werden.
Die aus der Vorstudie ermittelten Handlungsempfehlungen sollen in einem iterativen Vorgehen umgesetzt werden. Die ISB beabsichtigt zusätzlich eine MDM-Software einzuführen, um bereits frühzeitig sichtbaren Nutzen für die Fachbereiche zu erzeugen. Im ersten Schritt soll die Entwicklung eines Datenkatalogs diesen Wertbeitrag generieren. Über den gesamten Projektzeitraum sollen dann weitere Nutzungsszenarien konzipiert und etabliert werden. Der ISB ist es wichtig, dass neue Impulse aufgegriffen werden und in die Projektumsetzung als definiertes Ergebnis einfließen können.
Die ISB benötigt externe Unterstützung zur fachlichen Einführung eines Datenmanagement Ansatzes, inklusive Implementierung einer Metadatenmanagement-Software (MDM-Software).
Bestandteil des Angebotes ist die Bereitstellung der entsprechenden Software inklusive Lizenz- und Wartungskosten. Die damit verbundenen funktionalen Anforderungen der ISB an eine entsprechende Software finden sich im Anforderungskatalog Teil I Anlage A14 Softwareanforderungskatalog.
Weiterhin sind für die Leistung sowohl
- der Aufbau organisatorischer Strukturen und der Rahmenbedingungen als auch
- die kontinuierliche Beratung und Coaching des Data Governance Managers in dem Projekt
notwendig.
Zusätzlich wird vom Auftragnehmer erwartet die fachliche Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der MDM-Software mit anzubieten. Dies sind u.a. die Konzeption und Implementierung von Datenqualitäts-Managements (DQ-Managements), die Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen, begleitende Kommunikationsmaßnahmen zur Unterstützung des Änderungsprozesses hin zu einer datengetriebenen Förderbank. Einen wesentlichen Teil des Projektes stellt auch der ordentliche Übergang des MDM-Systems in den laufenden Betrieb dar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Es ist der Nachweis (Eigenerklärung) über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Es ist der Nachweis (Eigenerklärung) über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen.
- Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern (entfällt bei Freiberuflern), die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten Leistungsbestandteile liefert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-28
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZRCZ3
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61311-62234📞
E-Mail: vergabekammer.rpl@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser/dieses in die Akte der beauftragten Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe (insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse), die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
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Quelle: OJS 2021/S 191-496066 (2021-09-27)
Ergänzende Angaben (2021-10-25)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 191-496066
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 28.10.2021
Ortszeit: 10:00 Uhr
Neuer Wert
Text: Tag: 02.11.2021
Ortszeit: 10:00 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 28.10.2021
Ortszeit: 10:00 Uhr
Neuer Wert
Text: Tag: 02.11.2021
Ortszeit: 10:00 Uhr
Quelle: OJS 2021/S 211-556064 (2021-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Holzhofstraße 4 55116 Mainz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ISB benötigte externe Unterstützung zur fachlichen Einführung eines Datenmanagement Ansatzes, inklusive Implementierung einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ISB benötigte externe Unterstützung zur fachlichen Einführung eines Datenmanagement Ansatzes, inklusive Implementierung einer Metadatenmanagement-Software (MDM-Software).
Bestandteil des Angebotes war die Bereitstellung der entsprechenden Software inklusive Lizenz- und Wartungskosten. Die damit verbundenen funktionalen Anforderungen der ISB an eine entsprechende Software finden sich im Anforderungskatalog Teil I Anlage A14 Softwareanforderungskatalog.
Weiterhin waren für die Leistung sowohl
- der Aufbau organisatorischer Strukturen und der Rahmenbedingungen als auch
- die kontinuierliche Beratung und Coaching des Data Governance Managers in dem Projekt
notwendig.
Zusätzlich wird vom Auftragnehmer erwartet die fachliche Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der MDM-Software mit anzubieten. Dies sind u.a. die Konzeption und Implementierung von Datenqualitäts-Managements (DQ-Managements), die Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen, begleitende Kommunikationsmaßnahmen zur Unterstützung des Änderungsprozesses hin zu einer datengetriebenen Förderbank. Einen wesentlichen Teil des Projektes stellt auch der ordentliche Übergang des MDM-Systems in den laufenden Betrieb dar.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 191-496066
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-ISB-001
Titel:
“Beratungsleistung zur fachlichen Einführung und Etablierung eines bankweiten Datenmanagement Ansatzes inkl. Implementierung einer Metadatenmanagement-Software (MDM)”
Titel
Beratungsleistung zur fachlichen Einführung und Etablierung eines bankweiten Datenmanagement Ansatzes inkl. Implementierung einer Metadatenmanagement-Software (MDM)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RFC Professionals GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 112
Postort: Oestrich-Winkel
Postleitzahl: 65375
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰