Beschreibung der Beschaffung
Der Zielgruppe (Freiberuflerinnen und Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmen) soll Expertenwissen, das sonst vor allem größeren Unternehmen zur Verfügung steht, als niedrigschwelliges Angebot im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ ohne vorgeschaltetes Antragsverfahren kostenlos zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, durch die Beratung wirksam zur Lösung der Unternehmenskrise oder geordneten Abwicklung des Unternehmens beizutragen. Die Dauer der Beratung ist dabei nicht festgelegt und kann je nach Einzelfall variieren. Die Beratungsleistungen sollen über geeignete Kommunikationskanäle angeboten werden.
Die Beratungsleistungen sollen inhaltlich alle für Unternehmen “in der Krise“ typischen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Rahmen einer niederschwelligen Ad-hoc-Beratung umfassen und dürfen nicht in Konkurrenz zu klassischen Unternehmens- oder Steuerberatungen stehen. Inhaltlich sollen sich die Beratungsleistungen beispielsweise auf folgende Themenbereiche beziehen:
• Entwicklung von Akquise-Strategien
• Hilfestellungen bei „Krisenfragen“ mit der Bank/dem Finanzamt
• Managen von Schulden und Forderungen
• Finanzen im Blick haben
• Preis-/ und Honorarkalkulationen
• Überprüfung des Geschäftsmodells
Im Beratungsprozess ist dafür Sorge zu tragen, dass kompetent und zielführend an geeignete Beratungsstellen des Hamburger Gründungsnetzwerks verwiesen wird. Darüber hinaus sind geeignete digitale Angebote wie bspw. Online-Inhalte und Tools (Kurse, Geschäftsmodell-Check), FAQs oder Podcasts bereitzustellen, die auf die meist angesprochenen Thematiken eingehen und diese erläutern.
Die Beratung ist in einem schnellen und unbürokratischen Verfahren und über verschiedene Kanäle (Videoanruf, Telefon, Email, interaktive Beratungselemente,…) anzubieten.
Die Beratungsleistungen sind von Montag bis Freitag zur Verfügung zu stellen und es hat (von Montag bis Freitag) eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anfrage zu erfolgen. Eine Erreichbarkeit in einem Zeitraum von 4 Stunden zwischen 9:00 und 17:00 Uhr muss von Montag bis Freitag gegeben sein. Darüber hinaus muss an einem dieser Tage eine Erreichbarkeit von 17:00 bis 19:00 Uhr gegeben sein.
Die Beratungsleistungen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben. Für die Beratungsleistungen ist ein klarer, für Nutzende freundlich und intuitiv gestalteter Internetauftritt vorzuhalten.
Eine angemessene qualitative und quantitative Begleitevaluierung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden vorausgesetzt. Es ist insb. ein geeigneter Feedback-Mechanismus vor-zusehen. Ein effektives Wissensmanagement soll erfolgen.
Die Leistung soll für insgesamt dreieinhalb Jahre ausgeschrieben werden (anderthalb Jahre zzgl. von zwei einjährigen Verlängerungsoptionen).
Für die Jahre 2022 (ab 01.07.2022) bis 2025 stehen 175.000 Euro (ohne USt.) p.a. für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung. Für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.12.2023 stehen dementsprechend 262.500 Euro zur Verfügung. Angebote, die über diese Grenze hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Preis stellt ein Wertungskriterium dar (siehe Ziffer 1.8 der Leistungsbeschreibung).
Auf der Grundlage vergangenen Erfahrungen wird von einem Beratungsaufkommen in Höhe von 300-600 Beratungsfällen und 1000-2000 Beratungskontakten pro Jahr ausgegangen. Auf das Aufkommen hat die Auftraggeberin keinen Einfluss. Es sind aufkommensabhängig ausreichende Beratungskapazitäten vorzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf Erbringung einer Mindestquote. Zu erbringen ist der tatsächliche Beratungsbedarf.
Einzelheiten über den Umfang und die Art der ausgeschriebenen Leistung sind insbesondere dem 3. Teil der Leistungsbeschreibung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Die Leistung wird als Gesamtauftrag vergeben.