Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen,
— Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.),
— Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten.
In folgender Aufstellung sind die Kriterien zu Nr. 3 nur kurz beschrieben. Die detaillierten Anforderungen, Gewichtung und Bewertung sind im (veröffentlichten) Prüf-/Bewertungsbogen sowie im Antragsmuster dokumentiert.
Die Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekten des Antragstellers für folgende Themen:
1. Hydraulische Berechnungen instationär mit HydroAS-2D >20 km (10 %),
2. Hydraulische Berechnungen mit HydroAS-2D > 100 km (5 %),
3. Hydraulische Berechnungen instationär von Dammbruchszenarien mit HydroAS-2D (10 %),
4. N-A-Modellierung > 100 km und > 50 Berechnungsknoten (3 %),
5. N-A-Modellierung > 400 km und > 50 Berechnungsknoten (6 %),
6. N-A-Modellierung mit FGM* > 100 km und > 50 Berechnungsknoten (6 %),
7. N-A-Modellierung mit FGM* > 400 km und > 50 Berechnungsknoten (13 %),
8. Verfeinerung bestehenden N/A-FGM*Modells mit FGM*. Einfügen und konkretes Parametrisieren von mindestens weiteren 20 Berechnungsknoten. (2 %),
9. GIS-Projekte mit hoch aufgelöstem Geländemodell / Rasterdatensätzen in ArcGIS > 50 km (6 %),
10. GIS-Projekte mit hoch aufgelöstem Geländemodell mit Vektordaten (ESRI_TERRAIN) > 50 km. (9 %),
11. GIS-Projekte mit hoch aufgelöstem DGM in ArcGIS > 100 km (10 %),
12. Kombinierte Projekte: Hydraulik (> 50 km) – GIS (> 25 km) (10 %),
13. Projekte mit kombinierten instationären hydrologisch / 2D-HN-Simulationen (> 20 Kontrollquerschnitte) (10 %).
* „Flächendetaillierte Niederschlag-Abfluss-Modellierung in einem komplexen Einzugsgebiet“ aus dem „Softwarepaket Hochwasseranalyse und -berechnung“ von LUBW/KIT
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren,
— Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 60 % der beauftragten Leistung erbracht sein,
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen. Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf-/Bewertungsbogen).
Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren.
Anträge welche eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.