Bereederung FB Polarfuchs

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel

Bereederung FB Polarfuchs

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-14 Auftragsbekanntmachung
2021-12-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen
Referenznummer: 0043-2021
Kurze Beschreibung: Bereederung FB Polarfuchs
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Postleitzahl: 24148
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.geomar.de 🌏
E-Mail: mmix@geomar.de 📧
Telefon: +49 431-600-2558 📞
Fax: +49 431-600-1525 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bcf49d913-5ea08c7722d2b0bb 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-17 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 181-470282
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bereederung der Forschungsbarkasse "Polarfuchs"
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einseitig durch das GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel um weitere 3 x 12 Monate verlängert werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Aussagekräftige Unternehmensdarstellung
- Nachweis über die aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister oder Berufsgenossenschaft, IHK
- Formblatt: Unterauftragnehmer
- Formblatt: Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe über die Zahl der Beschäftigten
- Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich deren Qualifikation:
*Kapitän/Schiffsführer "Küstenfischerei": Patent BKü (oder nächsthöher) oder vergleichbares Befähigungszeugnis (STCW II/3); Maschinenpatent und uneingeschränktes Seetauglichkeitszeugnis sind erforderlich
*Schiffsmechaniker/-in (Matrose/-in): Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Matrose/-in bzw. Schiffsmechaniker/-in; STW Befähigungszeugnis (II/4)
*Personal Inspektion: Die Technische Inspektion der Reederei muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Diesbezüglich ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z.B. Zeugnis).
- Eigenerklärung, dass das vorgesehene Personal die Bordsprache "Deutsch" in Wort und Schrift einwandfrei beherrscht und versteht
- Angabe mind. einer Referenz
- Eigenerklärung, dass Erfahrungen mit der Bedienung (Handling) komplexer Gerätschaften auf solchen Schiffen auf See bestehen
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
Internetadresse: www.geomar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bcf49d913-5ea08c7722d2b0bb 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerber-/Bieterfragen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bewerber-/Bieterfragen wird auf den 06.10.2021 festgelegt.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden
in einem Fragen- und Antwortenkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Fragen- und Antwortenkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bewerber-/Bieterfrage, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss allen Bewerbern bzw. Bieter über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat
(§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 181-470282 (2021-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 238-627895
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 181-470282
ABl. S-Ausgabe: 238

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-22 📅
Name: OFFCON GmbH
Postanschrift: Dehnthof 34
Postort: Kappeln
Postleitzahl: 24376
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@offcon24.de 📧
Land: Schleswig-Flensburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 238-627895 (2021-12-03)