Bereitstellung eines Mikro-/Nano-Computertomographen

INNOVENT e. V.

Der Auftragsgegenstand umfasst einen Mikro- / Nano-Computertomographen samt notweniger Peripherie für die ordnungsgemäße Nutzung. Dies umfasst das Messen von großen Probenkörpern bis zu einer Höhe von 650 mm von und einem Gewicht von bis zu 20 kg. Die Öffnung der Probenkammer soll mindestens 700 x 600 mm betragen, um spezielle größere Proben (Kulturgüter) in der Kammer installieren zu können. Spezielle Probenhalter für eine Temperierung sowie dem Anlegen einer Zug- und Druckspannung sollen ebenfalls im Angebot enthalten sein. Zusätzlich zum Steuerungscomputer werden zwei Workstations benötigt um die verschiedenen anfallenden Untersuchungen und Bearbeitung an gemessenen Daten und Modellen parallel durchführen zu können. Weiterhin muss die Prüfkammer während der Messungen durch ein Fenster oder eine Kamera visuell überwachbar sein. Das Gerät muss eine gültige CE-Zertifizierung und Konformität aufweisen und entsprechend §21 der Strahlenschutzverordnung ein Vollschutzgerät sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-02 Auftragsbekanntmachung
2021-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: CT-Scanner
Referenznummer: VG_INNO_2021_CT
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand umfasst einen Mikro- / Nano-Computertomographen samt notweniger Peripherie für die ordnungsgemäße Nutzung. Dies umfasst das Messen von großen Probenkörpern bis zu einer Höhe von 650 mm von und einem Gewicht von bis zu 20 kg. Die Öffnung der Probenkammer soll mindestens 700 x 600 mm betragen, um spezielle größere Proben (Kulturgüter) in der Kammer installieren zu können. Spezielle Probenhalter für eine Temperierung sowie dem Anlegen einer Zug- und Druckspannung sollen ebenfalls im Angebot enthalten sein. Zusätzlich zum Steuerungscomputer werden zwei Workstations benötigt um die verschiedenen anfallenden Untersuchungen und Bearbeitung an gemessenen Daten und Modellen parallel durchführen zu können. Weiterhin muss die Prüfkammer während der Messungen durch ein Fenster oder eine Kamera visuell überwachbar sein. Das Gerät muss eine gültige CE-Zertifizierung und Konformität aufweisen und entsprechend §21 der Strahlenschutzverordnung ein Vollschutzgerät sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: CT-Scanner 📦
Zusätzlicher CPV-Code: CT-Scanner 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: INNOVENT e. V.
Postanschrift: Prüssingstr. 27 B
Postleitzahl: 07745
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: sf@innovent-jena.de 📧
Telefon: +49 03641282510 📞
Fax: +49 3641282530 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5028edb2-e782-4d20-8103-49fa4d5330db 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5028edb2-e782-4d20-8103-49fa4d5330db 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-06 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 151-399363
ABl. S-Ausgabe: 151

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 100 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand umfasst einen Mikro- / Nano-Computertomographen samt notweniger Peripherie für die ordnungsgemäße Nutzung. Dies umfasst das Messen von großen Probenkörpern bis zu einer Höhe von 650 mm von und einem Gewicht von bis zu 20 kg. Die Öffnung der Probenkammer soll mindesten 700 x 600 mm betragen, um spezielle größere Proben (Kulturgüter) in der Kammer installieren zu können. Spezielle Probenhalter für eine Temperierung sowie dem Anlegen einer Zug- und Druckspannung sollen ebenfalls im Angebot enthalten sein. Zusätzlich zum Steuerungscomputer werden zwei Workstations benötigt um die verschiedenen anfallenden Untersuchungen und Bearbeitung an gemessenen Daten und Modellen parallel durchführen zu können. Weiterhin muss die Prüfkammer währen der Messungen durch ein Fenster oder eine Kamera visuell überwachbar sein. Das Gerät muss eine gültige CE-Zertifizierung und Konformität aufweisen und entsprechend §21 der Strahlenschutzverordnung ein Vollschutzgerät sein.
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Das Gerät soll im Bereich Kulturschutz, Mikroelektronik, Polymere, Beschichtung, Schadensfällen, Biomaterialien und Verklebung sowie 3D-Druck genutzt werden.
Eine detaillierte Auflistung und Beschreibung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Anforderungsmerkmale haben eine Gewichtung von
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5028edb2-e782-4d20-8103-49fa4d5330db 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 151-399363 (2021-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 213-561403
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 151-399363
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Aufhebung des Verfahrens

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand umfasst einen Mikro- / Nano-Computertomographen samt notweniger Peripherie für die ordnungsgemäße Nutzung. Dies umfasst das Messen von großen Probenkörpern bis zu einer Höhe von 650 mm von und einem Gewicht von bis zu 20 kg. Die Öffnung der Probenkammer soll mindesten 700 x 600 mm betragen, um spezielle größere Proben (Kulturgüter) in der Kammer installieren zu können. Spezielle Probenhalter für eine Temperierung sowie dem Anlegen einer Zug- und Druckspannung sollen ebenfalls im Angebot enthalten sein. Zusätzlich zum Steuerungscomputer werden zwei Workstations benötigt um die verschiedenen anfallenden Untersuchungen und Bearbeitung an gemessenen Daten und Modellen parallel durchführen zu können. Weiterhin muss die Prüfkammer währen der Messungen durch ein Fenster oder eine Kamera visuell überwachbar sein. Das Gerät muss eine gültige CE-Zertifizierung und Konformität aufweisen und entsprechend §21 der Strahlenschutzverordnung ein Vollschutzgerät sein. Das Gerät soll im Bereich Kulturschutz, Mikroelektronik, Polymere, Beschichtung, Schadensfällen, Biomaterialien und Verklebung sowie 3D-Druck genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung und Beschreibung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2021/S 213-561403 (2021-10-29)