Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 750 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die die mit dieser Ausschreibung gesuchten Betreiber*innen der Auftraggeberin (AG), dem Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (LHM), jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive der Betriebsführung zur Verfügung stellen. Ziel der Unterbringung ist es, wohnungslose, zur Unterbringung berechtigte Familien mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft in München zu versorgen. Diese Form der Unterbringung ist stets als Übergangsversorgung zu verstehen, während derer eine Wohnperspektive erarbeitet werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die städtische Bezirkssozialarbeit (BSA) oder ein von der AG beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbringung
Referenznummer: SOZ-2021-0023
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 750 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die die mit dieser Ausschreibung gesuchten Betreiber*innen der Auftraggeberin (AG), dem Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (LHM), jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive der Betriebsführung zur Verfügung stellen.
Ziel der Unterbringung ist es, wohnungslose, zur Unterbringung berechtigte Familien mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft in München zu versorgen. Diese Form der Unterbringung ist stets als Übergangsversorgung zu verstehen, während derer eine Wohnperspektive erarbeitet werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die städtische Bezirkssozialarbeit (BSA) oder ein von der AG beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 750 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die die mit dieser Ausschreibung gesuchten Betreiber*innen der Auftraggeberin (AG), dem Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (LHM), jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive der Betriebsführung zur Verfügung stellen.
Ziel der Unterbringung ist es, wohnungslose, zur Unterbringung berechtigte Familien mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft in München zu versorgen. Diese Form der Unterbringung ist stets als Übergangsversorgung zu verstehen, während derer eine Wohnperspektive erarbeitet werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die städtische Bezirkssozialarbeit (BSA) oder ein von der AG beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterbringung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 750 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die die mit dieser Ausschreibung gesuchten Betreiber*innen der Auftraggeberin (AG), dem Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (LHM), jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive der Betriebsführung zur Verfügung stellen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 750 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die die mit dieser Ausschreibung gesuchten Betreiber*innen der Auftraggeberin (AG), dem Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (LHM), jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive der Betriebsführung zur Verfügung stellen.
Ziel der Unterbringung ist es, wohnungslose, zur Unterbringung berechtigte Familien mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft in München zu versorgen. Diese Form der Unterbringung ist stets als Übergangsversorgung zu verstehen, während derer eine Wohnperspektive erarbeitet werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die städtische Bezirkssozialarbeit (BSA) oder ein von der AG beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Ziel der Unterbringung ist es, wohnungslose, zur Unterbringung berechtigte Familien mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft in München zu versorgen. Diese Form der Unterbringung ist stets als Übergangsversorgung zu verstehen, während derer eine Wohnperspektive erarbeitet werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die städtische Bezirkssozialarbeit (BSA) oder ein von der AG beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Insgesamt sollen im Rahmen dieser Ausschreibung bis zu 750 Bettplätze für Familien beschafft werden. Jeder Beherbergungsbetrieb hat über mindestens 40 und bis maximal 200 Bettplätze zu verfügen. Kleinere oder größere Einheiten sind nicht Ausschreibungsgegenstand.
Insgesamt sollen im Rahmen dieser Ausschreibung bis zu 750 Bettplätze für Familien beschafft werden. Jeder Beherbergungsbetrieb hat über mindestens 40 und bis maximal 200 Bettplätze zu verfügen. Kleinere oder größere Einheiten sind nicht Ausschreibungsgegenstand.
Die angebotene Belegungszeit muss mindestens fünf Jahre betragen, längstens darf sie bis zum 31.12.2032 gehen, der zugleich das Ende der Vertragslaufzeit darstellt. Unabhängig von diesen zu beachtenden Vorgaben kann der*die Bieter*in grundsätzlich frei über den Zeitraum der Bereitstellung der Bettplätze im angebotenen Beherbergungsbetrieb entscheiden. Der Beginn des Belegungszeitraums ist auf den ersten Tag eines Monats festzulegen, das Ende des Belegungszeitraums auf den jeweils letzten Tag eines Monats.
Die angebotene Belegungszeit muss mindestens fünf Jahre betragen, längstens darf sie bis zum 31.12.2032 gehen, der zugleich das Ende der Vertragslaufzeit darstellt. Unabhängig von diesen zu beachtenden Vorgaben kann der*die Bieter*in grundsätzlich frei über den Zeitraum der Bereitstellung der Bettplätze im angebotenen Beherbergungsbetrieb entscheiden. Der Beginn des Belegungszeitraums ist auf den ersten Tag eines Monats festzulegen, das Ende des Belegungszeitraums auf den jeweils letzten Tag eines Monats.
Der Belegungszeitraum muss spätestens zwei Jahre nach Zuschlagserteilung beginnen und die Belegung erfolgt nach Freigabe der Unterkunft durch die AG. Die AG erhält für den angebotenen Zeitraum das alleinige Belegungsrecht für die angebotenen Unterbringungsplätze. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 70 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze.
Der Belegungszeitraum muss spätestens zwei Jahre nach Zuschlagserteilung beginnen und die Belegung erfolgt nach Freigabe der Unterkunft durch die AG. Die AG erhält für den angebotenen Zeitraum das alleinige Belegungsrecht für die angebotenen Unterbringungsplätze. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 70 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze.
Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen dem/der Betreiber*in und den durch die AG eingewiesenen / vermittelten Personen (Bewohner*innen) zustande. Das Bettplatzentgelt schulden auf dieser Basis ausschließlich die Bewohner*innen, nicht die AG.
Angeboten werden können nur Bettplätze in Mehrbettzimmern. Doppelzimmer können nur dann angeboten werden, wenn mindestens zwei Doppelzimmer durch eine Verbindungstür zu einer größeren Wohneinheit verbunden werden können. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt entrichtet. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung.
Angeboten werden können nur Bettplätze in Mehrbettzimmern. Doppelzimmer können nur dann angeboten werden, wenn mindestens zwei Doppelzimmer durch eine Verbindungstür zu einer größeren Wohneinheit verbunden werden können. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt entrichtet. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt München,
Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Wohnungslosenhilfe und Prävention,
Fachplanung Unterbringung, S-III-WP/S 3,
Franziskanerstraße 8,
81669 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 248-657889 (2021-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München Sozialreferat, Vergabestelle