Bereitstellung und Implementierung eines Fachverfahrens zur Erteilung von Fahrerlaubnissen sowie der Betrieb des Fachverfahrens inklusive Wartung und Beratung
Bereitstellung und Implementierung eines Fachverfahrens zur Erteilung von Fahrerlaubnissen sowie der Betrieb des Fachverfahrens inklusive Wartung und Beratung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2021-18
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung und Implementierung eines Fachverfahrens zur Erteilung von Fahrerlaubnissen sowie der Betrieb des Fachverfahrens inklusive Wartung und Beratung.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 134-355877 (2021-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung und Implementierung eines Fachverfahrens zur Erteilung von Fahrerlaubnissen sowie der Betrieb des Fachverfahrens inklusive Wartung und Beratung”
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Essen - Essener Systemhaus
Postanschrift: Kruppstr. 82 - 100
“Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekannt gegeben. Dem stehen die Gründe aus...”
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekannt gegeben. Dem stehen die Gründe aus § 39 Abs. 6 VgV entgegen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 199-518731 (2021-10-08)