Anlass zum Bauvorhaben:
Insgesamt ist der Berthold-Beitz-Boulevards 2.2 Bestandteil des neuen Essener Innenstadtrings, der zukünftig von der Hans-Böckler-Straße / Hachestraße bis zur Gladbecker Straße reichen wird.
Bedingt durch die Erschließung des nördlichen Entwicklungsareals, zwischen Bottroper Straße, Berthold-Beitz-Boulevard und Pferdebahnstraße, ist eine Erhöhung der Verkehrsbelastung auch im Bereich des Berthold-Beitz-Boulevards, von Bottroper Straße bis zum Knoten Gladbecker Straße, zu erwarten.
Der 4-streifige Ausbau des Abschnitts Berthold-Beitz-Boulevard 2.2, von Bottroper Straße bis Feilenstraße, dient der besseren Abwicklung des erhöhten Verkehrsaufkommens und ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Neben der Verbreiterung des vorh. 2-streifigen Boulevards auf insgesamt vier Fahrspuren, auf fast der gesamten Ausbaulänge, erhält der Straßenabschnitt neue Geh- / Radwege und Grünstreifen. Die Beleuchtungsanlage und die Signalisierung werden dem neuen Ausbau angepasst und sind ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Ausbaubereich, von Bottroper Straße bis Feilenstraße, ist insgesamt ca. 400 m lang.
Im Bereich des nördlichen ehem. Brückenwiderlagers, wird im Rahmen der vorliegenden Baumaßnahme, von der Entwässerung Essen GmbH (EEG) ein Kanalschachtbauwerk erneuert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-21.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Referenznummer: 21-054-EUÖ
Kurze Beschreibung:
“Anlass zum Bauvorhaben:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenmarkierungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
“In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 Satz 1 VOB / A den Bietern die Niederschrift unverzüglich...”
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 Satz 1 VOB / A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16 c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
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Quelle: OJS 2021/S 142-376865 (2021-07-21)