Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus 5 Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie. Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: 1999/21
Kurze Beschreibung:
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus 5 Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus 5 Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
„Der Auftraggeber setzt im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung eine Mindestpunktzahl für die Erreichung der Qualitätskriterien fest. Zwingende Voraussetzung für die abschließende Preisbewertung ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 60 Punkten für das Zuschlagskriterium „Qualität““.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5D8T5
„Der Auftraggeber setzt im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung eine Mindestpunktzahl für die Erreichung der Qualitätskriterien fest. Zwingende Voraussetzung für die abschließende Preisbewertung ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 60 Punkten für das Zuschlagskriterium „Qualität““.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5D8T5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus 5 Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus 5 Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
Die Auftraggeberin benötigt die Unterstützung durch Leiharbeitnehmer in allen Tätigkeitsbereichen sowie sämtlichen zugehörigen Kliniken/Organisationseinheiten. Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich folgende Dienstarten:
— Ärztlicher Dienst,
— Pflegedienst (inklusive Altenpflege),
— Med.- techn. Dienst,
— Funktionsdienst,
— Verwaltung,
— Wirtschafts- und Versorgungsdienst (inkl. Servicekräfte/Küchenhilfen).
Die vorstehende Auflistung stellt die wichtigsten Berufsgruppen und Einsatzgebiete dar, ist jedoch nicht abschließend. Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit auch für weitere Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder Leiharbeitnehmer bei den Auftragnehmern anzufordern und die bestehenden Einsatzgebiete innerhalb des Klinikums zu erweitern.
Die vorstehende Auflistung stellt die wichtigsten Berufsgruppen und Einsatzgebiete dar, ist jedoch nicht abschließend. Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit auch für weitere Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder Leiharbeitnehmer bei den Auftragnehmern anzufordern und die bestehenden Einsatzgebiete innerhalb des Klinikums zu erweitern.
Die technische Abbildung des Verfahrens betreffend die Einzelabrufverträge (Bedarfsmeldung, Buchung, Vertragsschluss etc.) wird über das Dispositionsportal InSitu der Firma InSitu Software GmbH (im Folgenden: „InSitu“) erfolgen, durch welches die Beschaffungs- und Steuerungsprozesse der Auftraggeberin von der Bedarfsmeldung bis zum Einzelabrufvertrag nach § 12 AÜG sowie die Zeiterfassung und Rechnungslegung in elektronischer Form abgewickelt werden. Die gesamte Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Zurverfügungstellung von Leiharbeitskräften zwischen den Auftragnehmern als Verleiher und der Auftraggeberin als Entleiherin wird über InSitu abgewickelt werden. Diese Digitalisierung hat auch zum Ziel, die bisher papierbasierten Prozessschritte zur Vertragserstellung auf digitalisierte Prozesse umzustellen.
Die technische Abbildung des Verfahrens betreffend die Einzelabrufverträge (Bedarfsmeldung, Buchung, Vertragsschluss etc.) wird über das Dispositionsportal InSitu der Firma InSitu Software GmbH (im Folgenden: „InSitu“) erfolgen, durch welches die Beschaffungs- und Steuerungsprozesse der Auftraggeberin von der Bedarfsmeldung bis zum Einzelabrufvertrag nach § 12 AÜG sowie die Zeiterfassung und Rechnungslegung in elektronischer Form abgewickelt werden. Die gesamte Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Zurverfügungstellung von Leiharbeitskräften zwischen den Auftragnehmern als Verleiher und der Auftraggeberin als Entleiherin wird über InSitu abgewickelt werden. Diese Digitalisierung hat auch zum Ziel, die bisher papierbasierten Prozessschritte zur Vertragserstellung auf digitalisierte Prozesse umzustellen.
Die in § 12 Abs.1 AÜG für Verträge zwischen Verleiher und Entleiher vorgeschriebene Schriftform nach § 126 BGB wird dabei gemäß §§ 126 Abs.3, 126 a BGB durch elektronische Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz im Rahmen des elektronischen Vertragsmanagements von InSitu ersetzt werden.
Die in § 12 Abs.1 AÜG für Verträge zwischen Verleiher und Entleiher vorgeschriebene Schriftform nach § 126 BGB wird dabei gemäß §§ 126 Abs.3, 126 a BGB durch elektronische Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz im Rahmen des elektronischen Vertragsmanagements von InSitu ersetzt werden.
Die Parteien verpflichten sich, die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Anforderungs- und Dispositionsportal InSitu zu erfüllen. Dazu werden Auftraggeberin und Auftragnehmer spätestens zu Beginn der nach Zuschlag abzuschließenden Rahmenvereinbarung und für deren gesamte Laufzeit insbesondere
Die Parteien verpflichten sich, die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Anforderungs- und Dispositionsportal InSitu zu erfüllen. Dazu werden Auftraggeberin und Auftragnehmer spätestens zu Beginn der nach Zuschlag abzuschließenden Rahmenvereinbarung und für deren gesamte Laufzeit insbesondere
— eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur,
— ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Kartenlesegerät der Klasse 3, sowie
— eine vom BSI für eine qualifizierte elektronische Signatur zugelassene Signatursoftware.
Betriebsbereit vorhalten. Der Auftragnehmer wird während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an InSitu teilnehmen und sich dazu rechtzeitig bei InSitu registrieren.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 6 VgV) 4 Jahre.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 6 VgV) 4 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in Kopie bzw. vergleichbarer Nachweis bei nicht eingetragenen Bietern. Es ist ein Auszug in (nicht beglaubigter) Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des in Ziff. IV.2.2) der EU-Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in Kopie bzw. vergleichbarer Nachweis bei nicht eingetragenen Bietern. Es ist ein Auszug in (nicht beglaubigter) Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des in Ziff. IV.2.2) der EU-Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Nachweis einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Nachweis hat in Form einer Eigenerklärung zu erfolgen.
3. Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung des Unternehmens über den Abschluss einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall:
— Personenschäden: 5 000 000 EUR,
— Sachschäden: 5 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: 500 000 EUR,
— Bearbeitungsschäden: 10 000 EUR,
— Schlüsselverlust: 100 000 EUR.
Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck (Anlage A2) zu verwenden.
2. Darstellung (Vordruck) der Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck (Anlage A9) zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung (Vordruck) von mindestens 3 mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten mit Angabe des Leistungszeitraums sowie des Auftraggebers und eines Ansprechpartners auf Seiten des Referenzauftraggebers aus den letzten 3 Jahren. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck (Anlage A10) zu verwenden.
1. Darstellung (Vordruck) von mindestens 3 mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten mit Angabe des Leistungszeitraums sowie des Auftraggebers und eines Ansprechpartners auf Seiten des Referenzauftraggebers aus den letzten 3 Jahren. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck (Anlage A10) zu verwenden.
Die vom Bieter eingereichten Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Leistungszeitraum,
— Auftraggeber und eines Ansprechpartners auf Seiten des Referenzauftraggebers,
— Auftragsvolumen,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
2. Darstellung (Vordruck) der Höhe des Personalbestandes zur Überlassung von Leiharbeitskräften. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage A7),
2. Eigenerklärung des Bieters über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einem Anforderungs- Dispositionsportals, derzeit „InSitu“, zum Zwecke der Abwicklung der Einzelabrufverträge. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage A3),
2. Eigenerklärung des Bieters über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einem Anforderungs- Dispositionsportals, derzeit „InSitu“, zum Zwecke der Abwicklung der Einzelabrufverträge. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage A3),
3. Schutzerklärung Scientology (Anlage A8). Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage A8).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 50
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
„Der Auftraggeber setzt im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung eine Mindestpunktzahl für die Erreichung der Qualitätskriterien fest. Zwingende Voraussetzung für die abschließende Preisbewertung ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 60 Punkten für das Zuschlagskriterium „Qualität““.
„Der Auftraggeber setzt im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung eine Mindestpunktzahl für die Erreichung der Qualitätskriterien fest. Zwingende Voraussetzung für die abschließende Preisbewertung ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 60 Punkten für das Zuschlagskriterium „Qualität““.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 017-039234 (2021-01-21)
Ergänzende Angaben (2021-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Pflegepersonal📦
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Pflegepersonal
Kurze Beschreibung:
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: "Auftraggeberin") ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: "Auftraggeberin") ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten der Auftraggeberin. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten und Standorten der Auftraggeberin handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften der Auftraggeberin, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Weitere Informationen zur Auftraggeberin sind unter der Internetpräsenz https://www.muenchen-klinik.de/ verfügbar.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
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Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: "Auftraggeberin") ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
Die München Klinik gGmbH (im Folgenden: "Auftraggeberin") ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie.
- Ärztlicher Dienst
- Pflegedienst (inklusive Altenpflege)
- Med.- techn. Dienst
- Funktionsdienst
- Verwaltung
- Wirtschafts- und Versorgungsdienst (inkl. Servicekräfte/ Küchenhilfen)
Die technische Abbildung des Verfahrens betreffend die Einzelabrufverträge (Bedarfsmeldung, Buchung, Vertragsschluss etc.) wird über das Dispositionsportal InSitu der Firma InSitu Software GmbH (im Folgenden: "InSitu") erfolgen, durch welches die Beschaffungs- und Steuerungsprozesse der Auftraggeberin von der Bedarfsmeldung bis zum Einzelabrufvertrag nach § 12 AÜG sowie die Zeiterfassung und Rechnungslegung in elektronischer Form abgewickelt werden. Die gesamte Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Zurverfügungstellung von Leiharbeitskräften zwischen den Auftragnehmern als Verleiher und der Auftraggeberin als Entleiherin wird über InSitu abgewickelt werden. Diese Digitalisierung hat auch zum Ziel, die bisher papierbasierten Prozessschritte zur Vertragserstellung auf digitalisierte Prozesse umzustellen.
Die technische Abbildung des Verfahrens betreffend die Einzelabrufverträge (Bedarfsmeldung, Buchung, Vertragsschluss etc.) wird über das Dispositionsportal InSitu der Firma InSitu Software GmbH (im Folgenden: "InSitu") erfolgen, durch welches die Beschaffungs- und Steuerungsprozesse der Auftraggeberin von der Bedarfsmeldung bis zum Einzelabrufvertrag nach § 12 AÜG sowie die Zeiterfassung und Rechnungslegung in elektronischer Form abgewickelt werden. Die gesamte Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Zurverfügungstellung von Leiharbeitskräften zwischen den Auftragnehmern als Verleiher und der Auftraggeberin als Entleiherin wird über InSitu abgewickelt werden. Diese Digitalisierung hat auch zum Ziel, die bisher papierbasierten Prozessschritte zur Vertragserstellung auf digitalisierte Prozesse umzustellen.
- eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur,
- ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Kartenlesegerät der Klasse 3, sowie
- eine vom BSI für eine qualifizierte elektronische Signatur zugelassene Signatursoftware
betriebsbereit vorhalten. Der Auftragnehmer wird während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an InSitu teilnehmen und sich dazu rechtzeitig bei InSitu registrieren.