Beschaffung der Leihgeräte für die Lehrkräfte an den Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg, Lieferung von 781 mobilen Endgeräten, Vergabe-Nr. 230/21/534
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung der Leihgeräte für die Lehrkräfte an den Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg”
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung der Leihgeräte für die Lehrkräfte an den Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg, Lieferung von 781 mobilen Endgeräten, Vergabe-Nr....”
Kurze Beschreibung
Beschaffung der Leihgeräte für die Lehrkräfte an den Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg, Lieferung von 781 mobilen Endgeräten, Vergabe-Nr. 230/21/534
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1 - Lieferung von 555 fabrikneue iPads vom Hersteller Apple
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hansestadt Lüneburg übernimmt als Schulträger die Beschaffung von 781 mobilen Leih-Endgeräten für Lehrkräfte im Rahmen der entsprechenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hansestadt Lüneburg übernimmt als Schulträger die Beschaffung von 781 mobilen Leih-Endgeräten für Lehrkräfte im Rahmen der entsprechenden Zusatzvereinbarung des Bundes und der Länder zum DigitalPakt Schule 2019 – 2024, RdErl. D. MK v. 04.06.2021.
Es ist sicherzustellen, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte in die durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur integriert werden können. Daher sind sowohl ein Apple-Gerät als auch ein Windows-Gerät zu beschaffen, um diese Integration in alle Medienkonzepte zu realisieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: zu II.2.7) Es wird ein frühest möglicher Auslieferungstermin angestrebt.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2 - Lieferung von 226 fabrikneuen Windows-Notebooks
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦 Dauer
Datum des Endes: 2022-04-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Amtsblatt der EU vom 01.04.2020 (COVID 19-Krise), Ziffer 2.2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-14
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Hansestadt Lüneburg - Stabstelle Bauverwaltungsmanagement Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg, Zimmer 28”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/151334-36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 225-589825 (2021-11-16)