Beschaffung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) für die Polizei des Freistaates Bayern (Primärauftraggeber) sowie mit der unverbindlichen Abrufoption unter der Rahmenvereinbarung für die Polizeien der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und für die Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (Länder und Bundesbehörden jeweils als Sekundärauftraggeber) im Rahmen des Programms Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden für die Modernisierung des polizeilichen Informationswesens von Bund und Ländern
Die gleichzeitige, berechtigungsabhängige und übergreifende Analyse und Recherche in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei ist für die Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung von enormer Bedeutung, insbesondere zur Ermittlung und Aufdeckung straf- und gefahrenabwehrrechtlich relevanter Sachverhalte auf gemeinsame Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen sowie zeitliche, sachliche, organisatorische, personale und situative Zusammenhänge.
Es besteht daher die Absicht des Erwerbs einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) auf dem neuesten technischen Stand. Die Kernkompetenz dieses Systems VeRA ist der direkte Zugriff, das Zusammenführen und Auswerten von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Das System muss sowohl bereits vorhandene polizeiliche Datenbestände als auch externe Datenquellen verarbeiten können. Weitere Leistungsinhalte des ausgeschriebenen Systems umfassen insbesondere den Datenabgleich von internen und externen, strukturierten und unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen innerhalb der Analysesoftware, die Durchführung geografischer Auswertungen innerhalb des Systems und die Visualisierung und der Export (mit Quellangaben) von Rechercheergebnissen sowie von Beziehungszusammenhängen zwischen Objekten. Zudem muss das System Protokollierungsfunktionen bieten, insbesondere muss der gesamte Prozess mitsamt allen Bearbeitungsschritten, Datenfusionsmethodik, Datenbearbeitungsschritten sowie Berichterstattung individuell für einen Nutzer nachvollzogen werden können und vor Gericht nachvollziehbar/erklärbar sein.
Das System VeRA muss den geltenden rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Es muss technisch weiterentwickel- und anpassbar sein, um zukünftige fachliche und rechtliche Änderungen umsetzen zu können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares VeRA für eine unbeschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches mit ständig wachsenden Datenvolumina dauerhaft leistungsfähig arbeiten kann.
Die Beschaffung umfasst im Kern den Erwerb eines markterprobten Systems (Standardsoftware) für die datenbankübergreifende Analyse und Recherche, welches in einer bestehenden IT-Umgebung (Hardware, Software, Netzwerk) installiert werden kann.
Für den Primärauftraggeber Freistaat Bayern ist das System VeRA unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagserteilung) im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags zu liefern und in die bestehende IT-Architektur der Bayerischen Polizei zu implementieren sowie Schulungsleistungen zu erbringen. Nach der Abnahme des Systems ist der Systemservice für den Betrieb (Hardwarewartung, Softwarepflege, Betriebsüberwachung, Support) zu erbringen.
Für den Sekundärauftraggeber Bund sind im Falle des (freibleibenden) Abrufs nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags) zu liefern, zu installieren und zu integrieren sowie Schulungsleistungen und nach Abnahme Systemserviceleistungen zu erbringen.
Für die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) sind im Falle des (freibleibenden) Abrufs je nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Überlassungsvertrags) zu liefern sowie Softwarepflegeleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Pflegevertrags S) und Dienstleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Dienstvertrags) zu erbringen.
Abruf-/Abnahmeverpflichtungen für die Sekundärauftraggeber bestehen jeweils keine. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs jeweils zur Leistungserbringung verpflichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-13.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2021-01-13
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Auftragsbekanntmachung
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