Beschaffung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) für die Polizei des Freistaates Bayern (Primärauftraggeber) sowie mit der unverbindlichen Abrufoption unter der Rahmenvereinbarung für die Polizeien der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und für die Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (Länder und Bundesbehörden jeweils als Sekundärauftraggeber) im Rahmen des Programms Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden für die Modernisierung des polizeilichen Informationswesens von Bund und Ländern

Bayerisches Landeskriminalamt

Die gleichzeitige, berechtigungsabhängige und übergreifende Analyse und Recherche in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei ist für die Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung von enormer Bedeutung, insbesondere zur Ermittlung und Aufdeckung straf- und gefahrenabwehrrechtlich relevanter Sachverhalte auf gemeinsame Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen sowie zeitliche, sachliche, organisatorische, personale und situative Zusammenhänge.
Es besteht daher die Absicht des Erwerbs einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) auf dem neuesten technischen Stand. Die Kernkompetenz dieses Systems VeRA ist der direkte Zugriff, das Zusammenführen und Auswerten von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Das System muss sowohl bereits vorhandene polizeiliche Datenbestände als auch externe Datenquellen verarbeiten können. Weitere Leistungsinhalte des ausgeschriebenen Systems umfassen insbesondere den Datenabgleich von internen und externen, strukturierten und unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen innerhalb der Analysesoftware, die Durchführung geografischer Auswertungen innerhalb des Systems und die Visualisierung und der Export (mit Quellangaben) von Rechercheergebnissen sowie von Beziehungszusammenhängen zwischen Objekten. Zudem muss das System Protokollierungsfunktionen bieten, insbesondere muss der gesamte Prozess mitsamt allen Bearbeitungsschritten, Datenfusionsmethodik, Datenbearbeitungsschritten sowie Berichterstattung individuell für einen Nutzer nachvollzogen werden können und vor Gericht nachvollziehbar/erklärbar sein.
Das System VeRA muss den geltenden rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Es muss technisch weiterentwickel- und anpassbar sein, um zukünftige fachliche und rechtliche Änderungen umsetzen zu können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares VeRA für eine unbeschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches mit ständig wachsenden Datenvolumina dauerhaft leistungsfähig arbeiten kann.
Die Beschaffung umfasst im Kern den Erwerb eines markterprobten Systems (Standardsoftware) für die datenbankübergreifende Analyse und Recherche, welches in einer bestehenden IT-Umgebung (Hardware, Software, Netzwerk) installiert werden kann.
Für den Primärauftraggeber Freistaat Bayern ist das System VeRA unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagserteilung) im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags zu liefern und in die bestehende IT-Architektur der Bayerischen Polizei zu implementieren sowie Schulungsleistungen zu erbringen. Nach der Abnahme des Systems ist der Systemservice für den Betrieb (Hardwarewartung, Softwarepflege, Betriebsüberwachung, Support) zu erbringen.
Für den Sekundärauftraggeber Bund sind im Falle des (freibleibenden) Abrufs nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags) zu liefern, zu installieren und zu integrieren sowie Schulungsleistungen und nach Abnahme Systemserviceleistungen zu erbringen.
Für die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) sind im Falle des (freibleibenden) Abrufs je nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Überlassungsvertrags) zu liefern sowie Softwarepflegeleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Pflegevertrags S) und Dienstleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Dienstvertrags) zu erbringen.
Abruf-/Abnahmeverpflichtungen für die Sekundärauftraggeber bestehen jeweils keine. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs jeweils zur Leistungserbringung verpflichtet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbanksoftwarepaket
Menge oder Umfang: vgl. Abschnitt II.1.5)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbanksoftwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de 📧
Fax: +49 8912122879 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 011-023694
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
1. Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber (Primärauftraggeber) sowie federführend für die weiteren öffentlichen Auftraggeber Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie die Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL) und Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion (jeweils Sekundärauftraggeber mit einer unverbindlichen Abrufoption i. S. v. § 14 Abs. 2 S. 1, S. 2 VSVgV unter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. § 103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV) nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. Der Primärauftraggeber Freistaat Bayern wird alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. § 103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV. Unter dieser Rahmenvereinbarung wird durch Abruf des Freistaates Bayern ein EVB-IT Systemvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Auftragnehmer geschlossen. Der Sekundärauftraggeber Bund erhält als Abrufberechtigter aus der Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare, freibleibende Abrufoption zum Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags mit dem Auftragnehmer. Die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) erhalten als Abrufberechtigte aus der Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare, freibleibende Abrufoption zum Abschluss von jeweils einem EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A, einem EVB-IT Pflegevertrag S sowie einem EVB-IT Dienstvertrag mit dem Auftragnehmer. Sämtliche Sekundärauftraggeber gehen im Rahmen dieser Ausschreibung keinerlei Abruf- oder Abnahmeverpflichtungen aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ein und behalten sich jeweils die Durchführung eigener Beschaffungsmaßnahmen vor. Der Freistaat Bayern wird keine Vertragspartei in den zwischen den Sekundärauftraggebern und dem Auftragnehmer geschlossenen EVB-IT Verträgen. 2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Lieferungen sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. 4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Es erfolgt aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe eine Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und Gesamtfunktionalität des Systems sowie der einheitlichen polizeilichen Ermittlung und Zusammenarbeit der Beteiligten im Rahmen des Programms Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden. Insbesondere der internationale Terrorismus hat gezeigt, dass ein länderübergreifender Datenabgleich sowie ein ganzheitlicher Ansatz der Analyse möglichst zeitnah und aktuell erfolgen müssen. Dies gelingt nur, wenn ein einheitliches Analysesystem mit gleichen technischen und organisatorischen Rahmenparametern bundesweit eingesetzt wird. Eine Aufteilung in Lose würde diese sachlich gerechtfertigten Beschaffungsziele erheblich erschweren bzw. unmöglich machen. 5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. 6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. 7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen mit Kennzettel als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder nicht schriftlich oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss. 8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 10. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung eines Teilnahmeantrags und Angebots sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. 11. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. 12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gleichzeitige, berechtigungsabhängige und übergreifende Analyse und Recherche in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei ist für die Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung von enormer Bedeutung, insbesondere zur Ermittlung und Aufdeckung straf- und gefahrenabwehrrechtlich relevanter Sachverhalte auf gemeinsame Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen sowie zeitliche, sachliche, organisatorische, personale und situative Zusammenhänge.
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Es besteht daher die Absicht des Erwerbs einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) auf dem neuesten technischen Stand. Die Kernkompetenz dieses Systems VeRA ist der direkte Zugriff, das Zusammenführen und Auswerten von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Das System muss sowohl bereits vorhandene polizeiliche Datenbestände als auch externe Datenquellen verarbeiten können. Weitere Leistungsinhalte des ausgeschriebenen Systems umfassen insbesondere den Datenabgleich von internen und externen, strukturierten und unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen innerhalb der Analysesoftware, die Durchführung geografischer Auswertungen innerhalb des Systems und die Visualisierung und der Export (mit Quellangaben) von Rechercheergebnissen sowie von Beziehungszusammenhängen zwischen Objekten. Zudem muss das System Protokollierungsfunktionen bieten, insbesondere muss der gesamte Prozess mitsamt allen Bearbeitungsschritten, Datenfusionsmethodik, Datenbearbeitungsschritten sowie Berichterstattung individuell für einen Nutzer nachvollzogen werden können und vor Gericht nachvollziehbar/erklärbar sein.
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Das System VeRA muss den geltenden rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Es muss technisch weiterentwickel- und anpassbar sein, um zukünftige fachliche und rechtliche Änderungen umsetzen zu können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares VeRA für eine unbeschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches mit ständig wachsenden Datenvolumina dauerhaft leistungsfähig arbeiten kann.
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Die Beschaffung umfasst im Kern den Erwerb eines markterprobten Systems (Standardsoftware) für die datenbankübergreifende Analyse und Recherche, welches in einer bestehenden IT-Umgebung (Hardware, Software, Netzwerk) installiert werden kann.
Für den Primärauftraggeber Freistaat Bayern ist das System VeRA unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagserteilung) im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags zu liefern und in die bestehende IT-Architektur der Bayerischen Polizei zu implementieren sowie Schulungsleistungen zu erbringen. Nach der Abnahme des Systems ist der Systemservice für den Betrieb (Hardwarewartung, Softwarepflege, Betriebsüberwachung, Support) zu erbringen.
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Für den Sekundärauftraggeber Bund sind im Falle des (freibleibenden) Abrufs nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags) zu liefern, zu installieren und zu integrieren sowie Schulungsleistungen und nach Abnahme Systemserviceleistungen zu erbringen.
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Für die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) sind im Falle des (freibleibenden) Abrufs je nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Überlassungsvertrags) zu liefern sowie Softwarepflegeleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Pflegevertrags S) und Dienstleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Dienstvertrags) zu erbringen.
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Abruf-/Abnahmeverpflichtungen für die Sekundärauftraggeber bestehen jeweils keine. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs jeweils zur Leistungserbringung verpflichtet.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 124-8010-044/20

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards:
1. Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem järlichen Mindestumsatz von durchschnittlich 5 Mio. EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Mindestanforderung),
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2. Eigenerklärung (Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
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Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerber stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
Mindeststandards:
Eigenerklärung (Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
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1. Angabe (Vordruck) der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens (mindestens 50) in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) (Mindestanforderung),
2. Angabe (Vordruck) der Anzahl der technischen Fachkräfte (mindestens 20), die im Bereich Forschung und/oder Produktentwicklung tätig sind (Mindestanforderung),
3. Angabe (Vordruck) der Anzahl der technischen Fachkräfte (mindestens 5), die im Bereich Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort tätig sind (Mindestanforderung),
4. Angabe (Vordruck) über die Anzahl der Fachkräfte (mindestens 20), die im Bereich Support (insb. Incident/Problem Management) tätig sind (Mindestanforderung),
5. Darstellung (Vordruck) von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/ Bewerbungsfrist) über die Lieferung, die Inbetriebnahme und den Service einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analy-seplattform („System“), die durch mindestens 100 Benutzer genutzt wird, an/für eine deutsche Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder eine Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eine Behörde der EU oder des Vereinigten Königreichs oder eine Behörde eines Mitgliedstaates der EFTA oder der Schweiz, die jeweils mit Sicherheitsaufgaben betraut ist (Mindestanforderung). Dieses System muss dabei vollständig mangelfrei abgenommen und im Wirkbetrieb sein und muss dabei mindestens kumulativ über folgende Kernfunktionalitäten (a bis e) verfügen (Mindestanforderungen):
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a) direkter Zugriff auf sowie das Zusammenführen und Auswerten von Daten aus unterschiedlichen Quellen,
b) Verarbeitung von bereits vorhandenen Datenbeständen sowie von externen Datenquellen,
c) Datenabgleich von internen und externen sowie von strukturierten und unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen innerhalb der Analysesoftware,
d) umfassende Recherche und Visualisierung von Zusammenhängen zwischen den Datenbeständen,
e) eine mobile Nutzung.
6. Namentliche Angabe (Vordruck) der für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Person (Projektleiter als Hauptansprechpartner) mit a) der beruflichen Erfahrung der Projektleitung mindestens eines Referenzprojekts entsprechend den Referenzanforderungen gem. Abschnitt III.2.3) Nr. (5) sowie b) der allgemeinen Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager von mindestens 2 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) und c) der Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Mindestanforderungen).
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Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (5) angegebene Referenz kann dabei mit dem unter Abschnitt III.2.3) Nr. (6) lit. a) für den Projektleiter angegebenen Referenzprojekt identisch sein.
Für den Fall, dass der Bewerber oder Bieter diesen im Teilnahmewettbewerb benannten Projektleiter im Laufe des Verhandlungsverfahrens oder nach Zuschlagserteilung aus zwingenden Gründen austauschen muss, ist dies nur gestattet, wenn und soweit der Austausch-Projektleiter über dieselben unter lit. a) bis c) vorgenannten Eignungskriterien verfügt, wie der benannte Projektleiter.
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Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (1), (2), (3), (4), (5) und (6) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Es gelten für den Fall der Eignungsleihe gem. § 27 Abs. 4 S. 1 VSVgV die jeweils gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 der Verschlußsachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die das VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
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Für den Fall der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, wie dem Zugang zu VS-vertraulich eingestuften Verschlusssachen oder höher (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BaySÜG) oder der Notwendigkeit der Beschäftigung an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG) bzw. der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BaySÜG), behält sich der Primärauftraggeber jeweils eine einfache Sicherheitsüberprüfung der entsprechenden Personen nach Art. 10 Abs. 1 BaySÜG bei Bedarf vor. Vergleichbare Bestimmungen gelten für die Sekundärauftraggeber. Weiterhin behält sich der Primärauftraggeber bei Bedarf vor, nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) den Auftragnehmer sowie ggf. Unterauftragnehmer in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder entsprechender Landesbehörden aufzunehmen. Gleiches gilt für die Sekundärauftraggeber.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
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Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen enthalten:
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1. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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2. Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmens nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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3. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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4. Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
5. Eigenerklärung (Vordruck) jedes als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmens, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 5 Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungskriterien geeignet sind (d.h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 S. 1 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 5 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 5 Bewerber vorhanden, die die o. g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 4. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert, insgesamt sind maximal 150 Punkte erreichbar. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei möglichem Punktgleichstand auf dem letzten Rang entscheidet bei mehr als 5 Bewerbern das Los (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.3.2020, Az. 1 Verg 1/19). Es werden nicht mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auswahlkriterium Nr. (1): Es wird die Anzahl der Fachkräfte gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (3) und Nr. (4) bewertet, und zwar nach den Kategorien (a) im Bereich Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und (b) im Bereich Support (insb. Incident/Problem Management). Als Punkte werden im Bereich (a) vergeben: 10 Punkte bei mehr als 5 und bis zu 8 Fachkräften; 15 Punkte bei 9 bis 12 Fachkräften; 20 Punkte bei mehr als 12 Fachkräften. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn weitere Fachkräfte angegeben werden. Maximal sind im Bereich (a) 20 Punkte erreichbar. Als Punkte werden im Bereich (b) vergeben: 10 Punkte bei mehr als 20 und bis zu 25 Fachkräften; 15 Punkte bei 26 bis 30 Fachkräften; 20 Punkte bei mehr als 30 Fachkräften. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn weitere Fachkräfte angegeben werden. Maximal sind im Bereich (b) 20 Punkte erreichbar. Im Auswahlkriterium Nr. (1) sind damit insgesamt maximal 40 Punkte erreichbar. Auswahlkriterium Nr. (2): Es wird die Anzahl der Referenzen gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (5) bewertet. Es werden 60 Punkte vergeben, wenn mehr als eine Referenz, die jeweils vollständig den Mindestanforderungen entspricht, nachgewiesen wird. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn mehr als 2 entsprechende Referenzen angegeben werden. Maximal sind im Auswahlkriterium Nr. (2) 60 Punkte erreichbar. Auswahlkriterium Nr. (3): Es wird die Anzahl der Referenzen des angegebenen Projektleiters gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (6) a) bewertet. Es werden 30 Punkte vergeben, wenn mehr als eine Referenz, die jeweils den Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (5) entspricht, nachgewiesen wird. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn mehr als 2 entsprechende Referenzen des benannten Projektleiters angegeben werden. Maximal sind im Auswahlkriterium Nr. (3) 30 Punkte erreichbar. Auswahlkriterium Nr. (4): Es wird die Anzahl der Jahre der allgemeinen Berufserfahrung des angegebenen Projektleiters als Projektleiter oder Key Account Manager gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (6) b) bewertet. Maßgeblich ist das Datum des erstmaligen Einsatzes als Projektleiter oder Key Account Manager, unabhängig von dem Bestehen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses bei dem Bewerber bzw. gegenwärtigen Unternehmen. Es werden 10 Punkte vergeben bei einer entsprechenden Berufserfahrung von mehr als 2 bis zu 3 Jahren; es werden 20 Punkte vergeben bei einer entsprechenden Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren. Maximal sind im Auswahlkriterium Nr. (4) 20 Punkte erreichbar.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Postanschrift: Alt-Moabit 140
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift: Wilhelmstraße 97
Postleitzahl: 10117
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Postanschrift: Klosterstraße 47
Postleitzahl: 10179
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Postanschrift: Postfach 601165
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14411
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen
Postanschrift: Contrescarpe 22-24
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28203
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Johanniswall 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postanschrift: Postfach 31 67
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65021
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Alexandrinenstraße 1
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19055
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Postanschrift: Lavesallee 6
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Friedrichstraße 62-80
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Schillerplatz 3-5
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Name des öffentlichen Auftraggebers: Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 21
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Halberstädter Str. 2
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Name des öffentlichen Auftraggebers: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Postanschrift: Steigerstraße 24
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber (Primärauftraggeber) sowie federführend für die weiteren öffentlichen Auftraggeber Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie die Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL) und Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion (jeweils Sekundärauftraggeber mit einer unverbindlichen Abrufoption i. S. v. § 14 Abs. 2 S. 1, S. 2 VSVgV unter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. § 103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV) nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. Der Primärauftraggeber Freistaat Bayern wird alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. § 103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV. Unter dieser Rahmenvereinbarung wird durch Abruf des Freistaates Bayern ein EVB-IT Systemvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Auftragnehmer geschlossen. Der Sekundärauftraggeber Bund erhält als Abrufberechtigter aus der Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare, freibleibende Abrufoption zum Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags mit dem Auftragnehmer. Die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) erhalten als Abrufberechtigte aus der Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare, freibleibende Abrufoption zum Abschluss von jeweils einem EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A, einem EVB-IT Pflegevertrag S sowie einem EVB-IT Dienstvertrag mit dem Auftragnehmer. Sämtliche Sekundärauftraggeber gehen im Rahmen dieser Ausschreibung keinerlei Abruf- oder Abnahmeverpflichtungen aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ein und behalten sich jeweils die Durchführung eigener Beschaffungsmaßnahmen vor. Der Freistaat Bayern wird keine Vertragspartei in den zwischen den Sekundärauftraggebern und dem Auftragnehmer geschlossenen EVB-IT Verträgen.
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2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Lieferungen sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Es erfolgt aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe eine Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und Gesamtfunktionalität des Systems sowie der einheitlichen polizeilichen Ermittlung und Zusammenarbeit der Beteiligten im Rahmen des Programms Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden. Insbesondere der internationale Terrorismus hat gezeigt, dass ein länderübergreifender Datenabgleich sowie ein ganzheitlicher Ansatz der Analyse möglichst zeitnah und aktuell erfolgen müssen. Dies gelingt nur, wenn ein einheitliches Analysesystem mit gleichen technischen und organisatorischen Rahmenparametern bundesweit eingesetzt wird. Eine Aufteilung in Lose würde diese sachlich gerechtfertigten Beschaffungsziele erheblich erschweren bzw. unmöglich machen.
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5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
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7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen mit Kennzettel als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder nicht schriftlich oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
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8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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10. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung eines Teilnahmeantrags und Angebots sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
11. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
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12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Quelle: OJS 2021/S 011-023694 (2021-01-13)