Beschaffung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) für die Polizei des Freistaates Bayern (Primärauftraggeber) sowie mit der unverbindlichen Abrufoption unter der Rahmenvereinbarung für die Polizeien der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und für die Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (Länder und Bundesbehörden jeweils als Sekundärauftraggeber) im Rahmen des Programms Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden für die Modernisierung des polizeilichen Informationswesens von Bund und Ländern
Die gleichzeitige, berechtigungsabhängige und übergreifende Analyse und Recherche in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei ist für die Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung von enormer Bedeutung, insbesondere zur Ermittlung und Aufdeckung straf- und gefahrenabwehrrechtlich relevanter Sachverhalte auf gemeinsame Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen sowie zeitliche, sachliche, organisatorische, personale und situative Zusammenhänge.
Es besteht daher die Absicht des Erwerbs einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) auf dem neuesten technischen Stand. Die Kernkompetenz dieses Systems VeRA ist der direkte Zugriff, das Zusammenführen und Auswerten von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Das System muss sowohl bereits vorhandene polizeiliche Datenbestände als auch externe Datenquellen verarbeiten können. Weitere Leistungsinhalte des ausgeschriebenen Systems umfassen insbesondere den Datenabgleich von internen und externen, strukturierten und unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen innerhalb der Analysesoftware, die Durchführung geografischer Auswertungen innerhalb des Systems und die Visualisierung und der Export (mit Quellangaben) von Rechercheergebnissen sowie von Beziehungszusammenhängen zwischen Objekten. Zudem muss das System Protokollierungsfunktionen bieten, insbesondere muss der gesamte Prozess mitsamt allen Bearbeitungsschritten, Datenfusionsmethodik, Datenbearbeitungsschritten sowie Berichterstattung individuell für einen Nutzer nachvollzogen werden können und vor Gericht nachvollziehbar/erklärbar sein.
Das System VeRA muss den geltenden rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Es muss technisch weiterentwickel- und anpassbar sein, um zukünftige fachliche und rechtliche Änderungen umsetzen zu können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares VeRA für eine unbeschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches mit ständig wachsenden Datenvolumina dauerhaft leistungsfähig arbeiten kann.
Die Beschaffung umfasst im Kern den Erwerb eines markterprobten Systems (Standardsoftware) für die datenbankübergreifende Analyse und Recherche, welches in einer bestehenden IT-Umgebung (Hardware, Software, Netzwerk) installiert werden kann.
Für den Primärauftraggeber Freistaat Bayern ist das System VeRA unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagserteilung) im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags zu liefern und in die bestehende IT-Architektur der Bayerischen Polizei zu implementieren sowie Schulungsleistungen zu erbringen. Nach der Abnahme des Systems ist der Systemservice für den Betrieb (Hardwarewartung, Softwarepflege, Betriebsüberwachung, Support) zu erbringen.
Für den Sekundärauftraggeber Bund sind im Falle des (freibleibenden) Abrufs nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags) zu liefern, zu installieren und zu integrieren sowie Schulungsleistungen und nach Abnahme Systemserviceleistungen zu erbringen.
Für die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) sind im Falle des (freibleibenden) Abrufs je nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Überlassungsvertrags) zu liefern sowie Softwarepflegeleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Pflegevertrags S) und Dienstleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Dienstvertrags) zu erbringen.
Abruf-/Abnahmeverpflichtungen für die Sekundärauftraggeber bestehen jeweils keine. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs jeweils zur Leistungserbringung verpflichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-13.
Auftragsbekanntmachung (2021-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbanksoftwarepaket
Quantity or scope:
“vgl. Abschnitt II.1.5)” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbanksoftwarepaket📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de🌏
E-Mail: blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de📧
Fax: +49 8912122879 📠
“1. Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber...”
1. Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber (Primärauftraggeber) sowie federführend für die weiteren öffentlichen Auftraggeber Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie die Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL) und Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion (jeweils Sekundärauftraggeber mit einer unverbindlichen Abrufoption i. S. v. § 14 Abs. 2 S. 1, S. 2 VSVgV unter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. § 103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV) nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. Der Primärauftraggeber Freistaat Bayern wird alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. § 103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV. Unter dieser Rahmenvereinbarung wird durch Abruf des Freistaates Bayern ein EVB-IT Systemvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Auftragnehmer geschlossen. Der Sekundärauftraggeber Bund erhält als Abrufberechtigter aus der Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare, freibleibende Abrufoption zum Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags mit dem Auftragnehmer. Die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) erhalten als Abrufberechtigte aus der Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare, freibleibende Abrufoption zum Abschluss von jeweils einem EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A, einem EVB-IT Pflegevertrag S sowie einem EVB-IT Dienstvertrag mit dem Auftragnehmer. Sämtliche Sekundärauftraggeber gehen im Rahmen dieser Ausschreibung keinerlei Abruf- oder Abnahmeverpflichtungen aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ein und behalten sich jeweils die Durchführung eigener Beschaffungsmaßnahmen vor. Der Freistaat Bayern wird keine Vertragspartei in den zwischen den Sekundärauftraggebern und dem Auftragnehmer geschlossenen EVB-IT Verträgen.
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Quelle: OJS 2021/S 011-023694 (2021-01-13)