1. Der Auftraggeber (AG) ist kein öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 GWB. Der AG beabsichtigt aber, Fördermittel nach der „Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs “ vom 2. August 2018 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beantragen. Gem. § 4 Absatz 3 dieser Richtlinie i.V.m. Ziffer 3 ANBest-P B muss zur Förderfähigkeit des Beschaffungsgegenstandes ein Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt werden.
2. Ergänzend zu Abschnitt I.3) gilt: Es gibt keine weitere Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sämtliche auftragsrelevanten Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten.
3. Wenn Unternehmen Interesse an der Abgabe eines Angebots haben, werden sie aufgefordert, Ihr Interesse beim Auftraggeber unter der in Ziffer I.1.) genannten E-Mailadresse zu bekunden. Sie werden dann über etwaige neue Informationen (z. B. Antworten auf Bieterfragen) per E-Mail informiert.
4. Der Auftraggeber führt eine öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO durch. Diese Angabe geht den Angaben unter Abschnitt IV.1.1 vor, wonach das Verfahren ein Offenes Verfahren ist. Die Angabe in Abschnitt IV.1.1 wurde lediglich gewählt, da das Formular nicht für Verfahren nach der UVgO ausgerichtet ist.
5. Da nicht ausgeschlossen ist, dass die Ausschreibung auch ein grenzüberschreitendes Interesse verursacht, wird die Ausschreibung aber über das Amtsblatt der EU veröffentlicht.
6. Bieter müssen mit ihrem Angebot folgende Unterlagen bereitstellen:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen (hierzu kann z. B. die Einheitliche Europäischen Eigenerklärung verwendet werden, abrufbar unter:
https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de)
b) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens im Bereich Herstellung und Lieferung von Lokomotiven in den letzten 3 Jahren (2018 bis 2020)
c) Eigenerklärung darüber, wie viele Zweikraftlokomotiven des Bieters für den Betrieb in Deutschland zugelassen und vom jeweiligen Käufer in Deutschland in Betrieb genommen wurden.
d) Angebot mit technischen Details und Beschreibung der Zweikraftlokomotive sowie Preis. Es sind folgende Preise jeweils getrennt anzubieten:
— Preis für Herstellung und Lieferung einer Lokomotive einschließlich zugehöriger Leistungen gem. den technischen Mindestanforderungen unter Abschnitt II.2.4),
— Preis für Option: Verlängerung des Gewährleistungszeitraums um zusätzliche 12 Monate (insgesamt also 36 Monate),
— Preis für Option: Zusätzliche technische Ausstattung der Lokomotive mit ECTS,
— Preis für Option: Herstellung und Lieferung einer weiteren (optionalen) Lokomotive einschließlich zugehöriger Leistungen gem. den technischen Mindestanforderungen unter Abschnitt II.2.4),
— Preis für Option: Verlängerung des Gewährleistungszeitraums für die optionale Lokomotive um zusätzliche 12 Monate (insgesamt also 36 Monate),
— Preis für Option: Zusätzliche technische Ausstattung der optionalen Lokomotive mit ECTS.
e) Vertragsentwurf des Bieters (Hinweis: der AG wird vom erfolgreichen Bieter eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe der vom Bieter geforderten Anzahlung verlangen).
7. Anforderungen an das Angebot
a) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
b) Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB abzugeben. In dem Angebot sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu senden. Die Angebote werden vor Ablauf der Angebotsfrist vom AG nicht geöffnet.
8. Wertung der Angebote
Wertungskriterium ist allein der Preis. Gewertet wird der Preis für die Herstellung und Lieferung der Lokomotive. Die optionalen Leistungsbestandteile fließen nicht in die Wertung ein.