Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach der Eignungsprüfung weniger als 4 Bewerber vorhanden sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als 4 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber, die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten.
Liegen mehr als 4 Bewerber auf den Rängen 1 bis 4, gelten innerhalb der Bewerber mit gleicher Bewertungspunktzahl diejenigen Bewerber als besser geeignet, die über alle eingereichten und wertbaren Referenzen hinweg die meisten Bewertungspunkte für das Eignungskriterium "Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen zur Einsatzbearbeitung" erreicht haben. Kann danach eine Differenzierung immer noch nicht vorgenommen werden, kommt es darauf an, welcher Bewerber für das Eignungskriterium "Jüngste Inbetriebnahme eines referenzierten Projektes" die aktuellste Referenz eingereicht hat. Reicht dies zur Differenzierung ebenfalls nicht aus, entscheidet das Los.
Eignungskriterien zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber:
I. Referenzen
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer, maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Einsatzleitsystemen anhand vergleichbarer Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
1. Für jede Referenz muss gelten:
— Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller und / oder Lieferant des im Referenzprojekt verwendeten Einsatzleitsystems,
— Das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
— Das System wird durch eine Notruf-Leitstelle (gleichbedeutend zu 110, 112 in Deutschland) in Europa genutzt.
2. Zur Feststellung der Eignung sowie zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden für die Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
— 2 Punkte pro Referenz, bei der die nutzende Organisation der öffentlichen Sicherheit eine deutsche Polizei ist.
— 1 Punkt pro Referenz, wenn es sich um ein vernetztes System mit mehreren Leitstellen-Standorten handelt.
— 1 Punkt pro Referenz, bei der das System mehr als 20 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient;
— 2 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 40 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient;
— 3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 80 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient.
— 3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen zur Einsatzbearbeitung Fernzugriffe über Terminal, Citrix, Hardware-Thin Client zum Einsatz kommen, aber keine Browser-/ Software-Thin-Client-Anwendungen.
— 5 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen zur Einsatzbearbeitung Browser-/ Software-Thin-Client-Anwendungen zum Einsatz kommen.
Für eine Referenz gilt jeweils der höchste erreichte Punktwert. Eine Kumulierung von Punkten dieser Position innerhalb einer Referenz erfolgt nicht. Eine Referenz erhält also für diese Position 0, 3 oder 5 Punkte.
(Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
— 2 Punkte pro Referenz mit standortredundant ausgelegter zentraler Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m Luftlinie).
— 1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des Auftraggebers am Betrieb des Systems (Service-Level 1 und / oder 2).
— 1 Punkt pro Referenz, bei der Installation und Inbetriebnahme durch den Bewerber erbracht wurden.
— 1 Punkt pro Referenz, bei der durch den Bewerber zum Zeitpunkt des Fristablaufs zur Einreichung der Teilnahmeanträge noch Serviceleistungen erbracht werden.
— 1 zusätzlicher Punkt, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2016 stattgefunden hat.
— 3 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2017 stattgefunden hat.
— 5 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2018 stattgefunden hat.
— 7 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2019 stattgefunden hat.
Es wird nur diejenige Referenz gewertet, die das jüngste Datum der Inbetriebnahme aufweist.
(Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 55 Bewertungspunkte erreichen.
II. Erklärung zu Entwicklung und Support
Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über Entwicklung und Support. Die Erklärung zu Entwicklung und Support dient der Auswahl der am besten geeigneten Bewerber. Die Erklärung ist daher nicht zwingend vorzulegen.
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden für die Erklärung zu Entwicklung und Support nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
10 Punkte bei Verfügbarkeit einer Core-Entwicklung für Einsatzleitsysteme im deutschsprachigen Raum
4 Punkte bei Verfügbarkeit einer Ergänzungs-Entwicklung für Einsatzleitsysteme im deutschsprachigen Raum
6 Punkte bei Verfügbarkeit einer Wartungs- und Support Organisation im deutschsprachigen Raum
Insgesamt kann ein Bewerber maximal 20 Bewertungspunkte erreichen.