Beschaffung eines Funk-/ Notruf-Abfragesystems (FNAS) für das Vorhaben Leitstellen 2025 der Polizei Sachsen

Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch das Polizeiverwaltungsamt

Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Funk-/ Notruf-Abfragesystems (FNAS).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-18 Auftragsbekanntmachung
2022-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: n.a.
Kurze Beschreibung:
Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Funk-/ Notruf-Abfragesystems (FNAS).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch das Polizeiverwaltungsamt (PVA)
Postanschrift: Neuländer Straße 60
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17706d96b11-553db90209692ea0 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-030660
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
— Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen: Mit dem Teilnahmeantrag sind von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften einmalig die ausgefüllte Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen vorzulegen, — Teilnahmeerklärung: Vom Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sind einmalig die ausgefüllte Teilnahmeerklärung vorzulegen, — Datenblatt mit Angaben zum Unternehmen: Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, — Weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise: Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. b) Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärungen jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einreichen. c) Erklärungen bei Eignungsleihe Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter / Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens ein unterschriebenes Original dieses Dokuments anzufordern. Zudem muss der Bewerber vom eignungsleihenden Unternehmen einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis vorlegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das vorliegende Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Funk-/Notruf-Abfragesystem (FNAS).
Das FNAS wird als reine Software-Anwendung auf einer durch den Auftraggeber beigestellten Infrastruktur betrieben. Das betrifft Server, Datenbanken, Datennetze etc. sowie die Technik für die Clients in den Führungs- und Lagezentren, für weitere Organisationseinheiten und die mobile Polizeiarbeit. Nicht beigestellt werden die sog. Arbeitsplatzanschaltungen für Headsets, Lautsprecher, PTT-Taster o.ä. Hierfür sind geeignete HW-Lösungen des Auftragnehmers anzubieten.
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Für den Betrieb der Anwendung stellt der Auftraggeber eine polizeieigene Privat-Cloud zur Verfügung. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers bezieht sich somit auf das Bereitstellen, die Installation, die Konfiguration, die Inbetriebnahme und den Support für den Betrieb der Applikationssoftware für das FNAS sowie die HW der Arbeitsplatzanschaltungen. Durch die redundant ausgelegte Systemarchitektur des Vorhabens Leitstellen 2025 bedeutet dies eine geeignete Installation der zentralen FNAS-Softwarebestandteile in den beiden Rechenzentren Dresden (DD) und Leipzig (L) sowie der Client-SW in den Führungs- und Lagezentren in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz und weiteren Standorten.
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Das FNAS umfasst folgende Einzelsysteme:
—— Fünf FNAS Produktivsysteme als jeweils eigenständige Software-Anwendung auf Virtualisierungs-Plattformen des AG für den Wirkbetrieb der fünf Führungs- und Lagezentren (FLZ). Jedes Produktivsystem ist in sich redundant aufzubauen, d.h. je ein (Teil-)System wird im RZ DD und im RZ L installiert,
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—— Ein FNAS Produktivsystem als eigenständige Software-Anwendung auf Virtualisierungs-Plattformen des AG für den Wirkbetrieb der Leitstellen des Landeskriminalamts (LKA), der Bereitschaftspolizei (BPP) und des sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI), redundant aufgebaut im RZ DD und im RZ L,
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—— Ein FNAS Testsystem als eigenständige Software-Anwendung auf Virtualisierungs-Plattformen des AG, redundant aufgebaut im RZ DD und im RZ L,
—— Ein FNAS Referenzsystem als eigenständige Software-Anwendung auf Virtualisierungs-Plattformen des AG für die Qualitätssicherung, redundant aufgebaut im RZ DD und im RZ L,
—— Ein FNAS Schulungssystem auf Virtualisierungs-Plattformen des AG als eigenständige Software-Anwendung im RZ DD,
—— Anwendungen zum Systemmanagement auf Virtualisierungs-Plattformen des AG für das FNAS einschließlich geeigneter Werkzeuge in jedem RZ mit Anbindung an das auftraggeberseitige Systemmanagement.
Die Beschaffung umfasst im Weiteren die zugehörigen Dienstleistungen wie Projektmanagement, Entwicklung, Customizing, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Software-Anwendung für das FNAS und des Systemmanagements, der Arbeitsplatzanschaltungen, die Integration mit den weiteren Teilsystemen des Vorhabens Leitstellen 2025, die Migration in den operativen Wirkbetrieb und den landesweiten Rollout sowie Serviceleistungen zum technischen Betrieb des FNAS.
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Jedes FNAS verfügt über eine Reihe von Schnittstellen. Unter anderem sind dies:
—— IP-Notruf Schnittstelle nach der TR-Notruf 2.0,
—— Schnittstelle zum Landesnetz für Information und Kommunikation (LIK),
—— Schnittstelle zwischen den FNAS der fünf Führungs- und Lagezentren,
—— Schnittstelle zum Einsatzleitsystem für die Allgemeine Aufbauorganisation (ELS-AAO),
—— Schnittstelle zum Sprach- und Daten-Dokumentationssystem (DOKU),
—— Digitalfunk-Stecker-Schnittstelle zu Digitalfunk-Gateways (DF-GW),
—— Kommunikation und Datenaustausch mit spezifischen Anwendungen (z. B. andere Leitstellen, Statistik-Auswertungen).
Die Leistungen der Beschaffung für das FNAS bilden als System eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit.
Mit Beginn des operativen Betriebs einer Pilotleitstelle sind Serviceleistungen für die Dauer von 5 Jahren zu erbringen. Der Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend nochmals fünfmalig um jeweils 12 Monate verlängern.
Dauer: 75 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Vorgesehener Zeitraum bis zur Gesamtabnahme: 15 Monate. Anschließend erfolgt der Betrieb der Pilotleitstelle und es beginnen die Serviceleistungen. Mit Beginn des operativen Betriebs einer Pilotleistelle sind Serviceleistungen für die Dauer von 5 Jahren zu erbringen. Der Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend nochmals fünfmalig um jeweils 12 Monate verlängern.
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Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Fünfmalige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Serviceleistungen um jeweils 12 Monate (siehe hierzu schon Ziffer II.2.7).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden und Leipzig

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen:
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Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen.
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Die Vorlage von Nachweisen, die älter als 6 Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Angaben zu Umsätzen
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften der kumulierte Umsatz.
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b) Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern.
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Mindeststandards:
Geforderter Mindeststandard zu a. Angaben zu Umsätzen:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 2 000 000 EUR netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
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Geforderter Mindeststandard zu b. Erklärung zur Haftpflichtversicherung:
Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zur Herstellereigenschaft
Erklärung über die Herstellereigenschaft des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.
b) Mitarbeiterzahl
Erklärung über die im Bereich der Entwicklung, Pflege, Installation, Serviceleistungen zum technischen Betrieb und Vermarktung von Funk-/Notruf-Abfragesystemen eingesetzten Mitarbeiter in Europa im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Mitarbeiterzahlen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Der Auftraggeber wird die Mitarbeiter addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften die kumulierte Mitarbeiterzahl.
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c) Referenzen
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer, maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Funk- / Notruf-Abfragesystemen anhand vergleichbarer Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
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1. Für jede Referenz muss gelten:
— Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller des im Referenzprojekt verwendeten Funk-/Notruf-Abfragesystems,
— Die Inbetriebnahme des in der Referenz genannten Systems liegt nicht vor dem Jahr 2014 und das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
— Das in der Referenz genannte System arbeitet mit mind. 7 Hauptarbeitsplätzen in der Leitstelle (d.h. ohne Ausnahmearbeitsplätze, Administrationsplätze etc.)
2. Für mindestens eine Referenz muss gelten:
— Das in der Referenz genannte System erfüllt bei der Notrufverbindung und der Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien:
—— § 108 Notruf – Telekommunikationsgesetz (TKG),
—— Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf 2.0),
—— Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV).
Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen nachzuweisen.
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3. Zur Auswahl, der am besten geeigneten Bewerber werden für die Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
3 Punkte pro Referenz, bei der die Notrufverbindung und Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien erfüllen:
— § 108 Notruf – Telekommunikationsgesetz (TKG)
— Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf 2.0)
— Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
2 Punkte pro Referenz, bei der die Anbindung an den BOS-Digitalfunk für Sprach- und Datendienste über eine Schnittstelle gemäß der Schnittstellendefinition "Digitalfunkstecker" (DF-Stecker oder DFS) des PMeV erfolgt.
3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 25 Hauptarbeitsplätze in der Leitstelle bedient (d.h. ohne Ausnahmearbeitsplätze, Administrationsplätze etc.).
3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen Browser- oder Software-Thin-Client-Anwendungen zum Einsatz kommen.
(Diese Position ist nach Maßgabe von Ziffer II.2.9) entscheidendes Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.).
3 Punkte pro Referenz, wenn der zentrale Vermittlungskern ausschließlich als virtualisiertes System arbeitet.
2 Punkte pro Referenz mit standortredundant installierter zentraler Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m Luftlinie).
1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des Auftraggebers am Betrieb des Systems (mind. Service-Level 2).
Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 51 Bewertungspunkte erreichen.
Mindeststandards:
Geforderter Mindeststandard zu a. Erklärung zur Herstellereigenschaft
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er / sie selbst Hersteller eines Funk-/Notruf-Abfragesystems für Notruf-Leitstellen (gleichbedeutend zu 110, 112 in Deutschland) in Europa ist. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
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Geforderter Mindeststandard zu b. Mitarbeiterzahl
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der Entwicklung, Pflege, Installation, Serviceleistungen zum technischen Betrieb und Vermarktung von Funk-/Notruf-Abfragesystemen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 20 in Europa betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
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Geforderter Mindeststandard zu c. Referenzen:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er / sie mindestens eine Referenz vorweisen kann, die alle in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) und in Ziffer III.1.3) lit. c. 2) genannten Anforderungen erfüllt (Mindeststandard).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter Verpflichtungserklärungen nach Maßgabe von § 1 des Verpflichtungsgesetzes vorzulegen sein werden und dass sich Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe dazu verpflichten müssen, im Falle der Zuschlagserteilung die diesbezüglichen Erklärungen der Mitarbeiter unverzüglich ohne weitere Aufforderung nachzureichen.
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Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass vom Auftragnehmer zur Erbringung der Leistungen nur Personen eingesetzt werden dürfen, die dem Auftraggeber gegenüber die Bereitschaft erklärt haben, sich einer einfachen oder ggf. notwendigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das LKA Sachsen unterziehen. Für noch nicht überprüfte Personen des Auftragnehmers wird der / die Geheimschutzbeauftragte des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung das Sicherheitsüberprüfungsverfahren einleiten.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach der Eignungsprüfung weniger als 4 Bewerber vorhanden sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als 4 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber, die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten.
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Liegen mehr als 4 Bewerber auf den Rängen 1 bis 4, gelten innerhalb der Bewerber mit gleicher Bewertungspunktzahl diejenigen Bewerber als besser geeignet, die über alle eingereichten und wertbaren Referenzen hinweg die meisten Bewertungspunkte für das Eignungskriterium "Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen" erreicht haben. Kann danach eine Differenzierung immer noch nicht vorgenommen werden, kommt es darauf an, welcher Bewerber für das Eignungskriterium "Zentraler Vermittlungskern" die meisten Bewertungspunkte erreicht hat. Reicht dies zur Differenzierung ebenfalls nicht aus, entscheidet das Los.
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Eignungskriterien zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer, maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Funk- / Notruf-Abfragesystemen anhand vergleichbarer Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
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1. Für jede Referenz muss gelten:
— Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller des im Referenzprojekt verwendeten Funk-/Notruf-Abfragesystems,
— Die Inbetriebnahme des in der Referenz genannten Systems liegt nicht vor dem Jahr 2014 und das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
— Das in der Referenz genannte System arbeitet mit mind. 7 Hauptarbeitsplätzen in der Leitstelle (d.h. ohne Ausnahmearbeitsplätze, Administrationsplätze etc.).
2. Für mindestens eine Referenz muss gelten:
— Das in der Referenz genannte System erfüllt bei der Notrufverbindung und der Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien:
—— § 108 Notruf – Telekommunikationsgesetz (TKG),
—— Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf 2.0),
—— Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV).
Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen nachzuweisen.
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3) Zur Auswahl, der am besten geeigneten Bewerber werden für die Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
3 Punkte pro Referenz, bei der die Notrufverbindung und Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien erfüllen:
— § 108 Notruf – Telekommunikationsgesetz (TKG)
— Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf 2.0)
— Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
2 Punkte pro Referenz, bei der die Anbindung an den BOS-Digitalfunk für Sprach- und Datendienste über eine Schnittstelle gemäß der Schnittstellendefinition "Digitalfunkstecker" (DF-Stecker oder DFS) des PMeV erfolgt.
3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 25 Hauptarbeitsplätze in der Leitstelle bedient (d.h. ohne Ausnahmearbeitsplätze, Administrationsplätze etc.).
3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen Browser- oder Software-Thin-Client-Anwendungen zum Einsatz kommen.
(Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
3 Punkte pro Referenz, wenn der zentrale Vermittlungskern ausschließlich als virtualisiertes System arbeitet.
2 Punkte pro Referenz mit standortredundant installierter zentraler Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m Luftlinie)
1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des Auftraggebers am Betrieb des Systems (mind. Service-Level 2).
Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 51 Bewertungspunkte erreichen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17706d96b11-553db90209692ea0 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 30
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Telefon: +49 911800929993 📞
E-Mail: de-leitstellen2025@kpmg-law.de 📧
Fax: +49 911800929915 📠
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.kpmg-law.de 🌏
: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen: Mit dem Teilnahmeantrag sind von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften einmalig die ausgefüllte Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen vorzulegen,
— Teilnahmeerklärung: Vom Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sind einmalig die ausgefüllte Teilnahmeerklärung vorzulegen,
— Datenblatt mit Angaben zum Unternehmen: Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
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— Weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise: Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
b) Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärungen jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einreichen.
c) Erklärungen bei Eignungsleihe
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter / Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens ein unterschriebenes Original dieses Dokuments anzufordern. Zudem muss der Bewerber vom eignungsleihenden Unternehmen einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis vorlegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 015-030660 (2021-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 038-098025
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 015-030660
ABl. S-Ausgabe: 38

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das vorliegende Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Funk-/Notruf-Abfragesystem (FNAS). Das FNAS wird als reine Software-Anwendung auf einer durch den Auftraggeber beigestellten Infrastruktur betrieben. Das betrifft Server, Datenbanken, Datennetze etc. sowie die Technik für die Clients in den Führungs- und Lagezentren, für weitere Organisationseinheiten und die mobile Polizeiarbeit. Nicht beigestellt werden die sog. Arbeitsplatzanschaltungen für Headsets, Lautsprecher, PTT-Taster o.ä. Hierfür sind geeignete HW-Lösungen des Auftragnehmers anzubieten.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Fünfmalige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Serviceleistungen um jeweils 12 Monate

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-29 📅
Name: STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH
Postanschrift: Ignaz-Köck-Straße 19
Postort: Wien
Postleitzahl: 1210
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 1901993216 📞
E-Mail: siss-lsi@strabag.com 📧
Land: Wien 🏙️
Internetadresse: https://www.strabag-iss.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 038-098025 (2022-02-18)