Beschaffung eines Operationssaales mit Nebenräumen für die LVR-Klinik für Orthopädie in Viersen - nachfolgend OP-Modul genannt. Das OP-Modul soll in Teilen mit möglichst hohem Vorfertigungsgrad angeliefert, vor Ort auf einer vom Auftraggeber bereitgestellten Betonplatte endmontiert und funktionsfähig übergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung eines OP-Moduls für die LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Z052-2021-0005”
Produkte/Dienstleistungen: OP-Ausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Operationssaales mit Nebenräumen für die LVR-Klinik für Orthopädie in Viersen - nachfolgend OP-Modul genannt. Das OP-Modul soll in Teilen...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Operationssaales mit Nebenräumen für die LVR-Klinik für Orthopädie in Viersen - nachfolgend OP-Modul genannt. Das OP-Modul soll in Teilen mit möglichst hohem Vorfertigungsgrad angeliefert, vor Ort auf einer vom Auftraggeber bereitgestellten Betonplatte endmontiert und funktionsfähig übergeben werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Horionstraße 2
41749 Viersen
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung eines Operationssaales mit Nebenräumen für die LVR-Klinik für Orthopädie in Viersen - nachfolgend OP-Modul genannt. Das OP-Modul soll in Teilen...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung eines Operationssaales mit Nebenräumen für die LVR-Klinik für Orthopädie in Viersen - nachfolgend OP-Modul genannt. Das OP-Modul soll in Teilen mit möglichst hohem Vorfertigungsgrad angeliefert, vor Ort auf einer vom Auftraggeber bereitgestellten Betonplatte endmontiert und funktionsfähig übergeben werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-23
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 036-089430 (2021-02-17)