Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Parzellenmähdreschers für den Standort in Bernburg
FN30a/2021
Produkte/Dienstleistungen: Ernte- und Dreschmaschinen📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Parzellenmähdreschers für den Standort in Bernburg
1️⃣
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bernburg
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung eines Parzellenmähdreschers für den Standort in Bernburg
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Spezifikationen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-11 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ausführungszeitraum betreffend Punkt II.2.7) Laufzeit: spätestens 4 Monate nach Zuschlagserteilung”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150) Gewerbeordnung) beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150) Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. AVPQ...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in
dem der Bieter ansässig ist oder Angabe einer Steuernummer
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
- gültiger Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
- Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt und die Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen, ausgefüllt in Textform einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Vorlage einer Referenzliste über mindestens2 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren unter Nennung des Auftraggebers”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Vorlage einer Referenzliste über mindestens2 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren unter Nennung des Auftraggebers
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 050-123098
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-15
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-15
08:30 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 195 156 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 181-468243
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: FN30a/2021
Titel: Beschaffung eines Parzellenmähdreschers für den Standort in Bernburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wintersteiger AG, Dr. Stefan Rux
Postanschrift: Dimmelstr. 9
Postort: Ried
Postleitzahl: 4910
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Innviertel 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 195 156 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 247-653007 (2021-12-16)