Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Soweit gefordert, ist der Eignungsnachweis mit der Vorlage von Einzelnachweisen schon bei Angebotsabgabe zu führen. Der Eignungsnachweis kann im Übrigen mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste über die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen oder alternativ mit der Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) geführt werden. Eigenerklärungen sollen durch nicht präqualifizierten Unternehmen durch vorläufige Vorlage des beigefügten Vordruckes „Eigenerklärung zur Eignung“ VHB 124 (Erhältlich: Vergabeunterlagen) und durch Einzelerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu erbracht werden. Die Eigenerklärungen sind auszufüllen und vorzulegen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sollen die Eigenerklärungen nicht älter als einen Monat sein.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die vorläufigen Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise und Bescheinigungen zu belegen.
Bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind diese Nachweise, Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch vom jeweiligen Unterauftragnehmer beizubringen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils in deutscher Sprache.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige EEE bzw. Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Zur Feststellung Ihrer Eignung reichen Sie bitte die von Ihnen ausgefüllten erforderlichen Eigenerklärungen, Nachweise und Bescheinigungen gemeinsam mit Ihrem Angebot ein:
— Vorläufige Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Vorläufige Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (Falls zutreffend, Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde),
— Vorläufige Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Freistellungsbescheinigung Finanzamt nach § 48b Einkommensteuergesetz),
— Vorläufige Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft,
— Vorläufige Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n); Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Vermögensschäden und Personenschäden 5 000 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Versicherungsschein über eine Betriebshaftpflichtversicherung.