Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
—— Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen,
—— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal,
—— Gewerbeanmeldung,
—— Handelsregisterauszug,
—— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer,
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
—— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse),
—— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung sind folgende Dokumente, Dokumentationen und Anleitungen zu liefern:
— Eine ausführliche Bedienungs-/Wartungsanleitung in deutscher Sprache in digitaler Form (PDF-Datei),
— Bedienungsanleitungen und Wartungsbücher verbauter Geräte ebenfalls in deutscher Sprache beizulegen,
— Dem Auftraggeber sind spätestens bei der Endabnahme die vollständigen Schaltpläne (elektrische, hydraulische und pneumatische) in gedruckter sowie in digitaler Form (PDF Datei) auszuhändigen. Ferner ist die Fahrzeugparametrierung.
Dem Auftraggeber bei der Endabnahme auszuhändigen.
— Alle Wartungsfristen der eingebauten Geräte und Aggregate sowohl des Fahrgestells als auch des Aufbaus sind deutlich herauszustellen und anzugeben, in Form eines Serviceplans. Dieser soll in Papier und digitaler Form (PDF Datei) geliefert werden,
— Nationale Zulassungsdokumentation für DE,
— Eine Energiebilanz des Fahrzeugs nach EN DIN 14502-2 aufzustellen und zum Zeitpunkt der Auslieferung vorzulegen,
— Für alle technischen Geräte müssen Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen Ersatzteillisten und Elektroschaltpläne zur digital und analog zur Verfügung gestellt werden.