"Unternehmensübergreifende Mobilitätscluster im Landkreis Verden und der Metropolregion Nordwest" (UMoV) ist ein innovatives E-Carsharing-Projekt. Besonders hierbei ist, dass die Stadtverwaltungen, Landkreisverwaltungen und Unternehmen ("Ankernutzer") der Stadt Verden ihre Fuhrparks öffnen und vorhandene / neu angeschaffte Elektrofahrzeuge anderen Unternehmen, Kommunen und Verwaltungen sowie Bürgerinnen und Bürgern ("Individualnutzer") zur Verfügung stellen. Dabei werden verschiedene Cluster an den unterschiedlichen Standorten gebildet, die wissenschaftlich begleitet und analysiert werden, um herauszufinden, welche Cluster am wirtschaftlichsten sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung eines unternehmensübergreifendem E-Carsharings im Landkreis Verden
UMOV-2021-005”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“"Unternehmensübergreifende Mobilitätscluster im Landkreis Verden und der Metropolregion Nordwest" (UMoV) ist ein innovatives E-Carsharing-Projekt. Besonders...”
Kurze Beschreibung
"Unternehmensübergreifende Mobilitätscluster im Landkreis Verden und der Metropolregion Nordwest" (UMoV) ist ein innovatives E-Carsharing-Projekt. Besonders hierbei ist, dass die Stadtverwaltungen, Landkreisverwaltungen und Unternehmen ("Ankernutzer") der Stadt Verden ihre Fuhrparks öffnen und vorhandene / neu angeschaffte Elektrofahrzeuge anderen Unternehmen, Kommunen und Verwaltungen sowie Bürgerinnen und Bürgern ("Individualnutzer") zur Verfügung stellen. Dabei werden verschiedene Cluster an den unterschiedlichen Standorten gebildet, die wissenschaftlich begleitet und analysiert werden, um herauszufinden, welche Cluster am wirtschaftlichsten sind.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Verden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreis Verden soll ein unternehmensübergreifendes E-Carsharing geschaffen werden, das den Unternehmen, den Verwaltungen des Landkreises und Kommunen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreis Verden soll ein unternehmensübergreifendes E-Carsharing geschaffen werden, das den Unternehmen, den Verwaltungen des Landkreises und Kommunen sowie allen Bürgern zur privaten Nutzung offensteht. Dazu werden in der Stadt Verden die Fuhrparks der Stadtverwaltung, der Landkreisverwaltung und verschiedener Unternehmen geöffnet und so Cluster mit unterschiedlichen Standorten und Schwerpunkten gebildet (Cluster Kreisverwaltung, Cluster Innenstadt, Cluster Wohngebiet und verschiedene Cluster bei Unternehmen). Die unterschiedliche Entwicklung der Cluster während des E-Carsharing-Betriebes wird wissenschaftlich begleitet und praxisnah aufgezeigt, welche Nutzergruppen ihre Mobilitätsgewohnheiten am schnellsten ändern und welche Cluster am wirtschaftlichsten arbeiten. Hierbei wird im Wesentlichen die Vernetzung mit dem ÖPNV, SPNV bis hin zum öffentlichen Fernverkehr und weitere Mobilitätsmöglichkeiten wie Fahrrad untersucht werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr in den Innenstädten zu vermeiden und für alle Kommunen mit Mobilitätsclustern zukunftsfähige vernetzte Mobilitätsangebote zu schaffen.
Das Projekt wird durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems c/o Metropolregion Nordwest gefördert.
Die Beteiligten am Projekt sind die Klimaschutz- und Energieagentur Landkreis Verden (kleVer), der Landkreis Verden sowie die Stadt Verden (Aller) und als Projektträger die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (VVG). Unter dem Produktnamen „AllerCar“ fungiert die VVG federführend als Auftraggeber, während die weiteren Beteiligten mittels LOI ihre Teilhabe am Projekt als sogenannte Ankernutzer bekräftigen. Weiterer Beteiligter sind die Stadtwerke Verden, zuständig für den Aufbau der Ladeinfrastruktur an den verschiedenen Clusterstandorten. Die Ladesäulen werden sowohl Stationen ausschließlich für das E-Carsharing AllerCar sein, als auch öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten bieten. Über die Nutzungserlaubnis der E-Carsharingstandorte und Ladetechnik erfolgt eine vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter, Stadt Verden und Stadtwerke Verden. Alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen auf Basis der Ausschreibung werden zwischen (Anker)Nutzer*innen und Anbieter selbst abgeschlossen.
Der E-Carsharingbetrieb soll in Teilstufen und in Abhängigkeit der Betriebsfähigkeit der Ladesäulen in Betrieb genommen werden. Mindestens 3 Fahrzeuge sollen innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen, die restlichen 6 Fahrzeuge sollen in Schritten bis zum 01.07.2022 zur Verfügung stehen. Die Teilstufen ergeben sich aus dem Terminplan (s. Anlage der Ausschreibungsunterlagen).
E-Carsharing sind vielseitig und unterscheiden sich zum Teil erheblich. Das nachstehende Leistungsverzeichnis bildet die Vorgabe der Umsetzung, damit in eine Auftragsvergabe konforme Vergleichbarkeit gegeben ist, wobei die Preise bzw. die kumulierten Kosten nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sind.
Die Projektlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2024.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Projektende ist der 31.12.2024. Danach wird entschieden, ob der aufgebaute E-Carsharingbetrieb weiterlaufen wird”
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-10-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 176-458296 (2021-09-07)